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Ausfuhr nach Russland über Niederlande


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


mawoso Geschrieben am 11 September 2007



Dabei seit
03 April 2007
103 Beiträge
Hallo,

bisher haben wir Waren nach Russland über den Abgangshafen Hamburg ausgeführt.

Nun sollen die Waren über den Abgangshafen Rotterdam (Niederlande)
ausgeführt werden.

Meine Frage: Muss ich hier etwas besonderes beachten? Ausser dass keine Ausgangszollstelle in die AE eingetragen wird.

Ich meine, dass alles wie bisher auszufüllen ist.
Ist das richtig??

Danke für die Hilfe
mawoso

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DanielNoetzel Geschrieben am 12 September 2007



Dabei seit
05 Oktober 2006
459 Beiträge
Im Prinzip ist das korrekt, das einzigste was sich ändert, ist die Tatsache das du in deiner AM keine Ausfuhrzollstelle vermerken kannst. Einfach freilassen - macht keine Probleme.

holliehan Geschrieben am 12 September 2007



Dabei seit
01 August 2007
62 Beiträge
Das Kürzel für Rotterdam Exit lautet NL566396. Wenn es bekannt ist, kann es doch angegeben werden.... Manchmal gibt´s bei der Abfertigung welche, die pochen drauf!
Quelle: ATLAS

Grusz
Holger

DanielNoetzel Geschrieben am 12 September 2007



Dabei seit
05 Oktober 2006
459 Beiträge
noch nie gemacht, aber jedesmal ohne probleme durch gegangen

holliehan Geschrieben am 13 September 2007



Dabei seit
01 August 2007
62 Beiträge
DanielNoetzel wrote:
noch nie gemacht, aber jedesmal ohne probleme durch gegangen
Daniel, wir haben beide Recht. Wieder was dazugelernt......
Auf der gedruckten AA nicht gefordert, im ATLAS AES (elektron. Anmeldung) erforderlich.
Quelle: www.zoll.de/e0_downloa..._2007.pdf, S. 32 (S. 34 in der pdf-Leiste).
Grusz
Holger

Werner12 Geschrieben am 19 September 2007



Dabei seit
16 August 2007
8 Beiträge
In AES ist dies gefordert, da die Ausfuhrzollstelle mit der Ausgangszollstelle kommunizieren muss. Es muss aber nicht unbedingt die tatsächliche Ausgangszollstelle angegeben werden, sondern die mutmaßliche Ausgangszollstelle.

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