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Anhänger mit Gefahrgut
Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?
wildcat1977 |
Geschrieben am 28 September 2007
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Dabei seit 16 September 2005 23 Beiträge
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Hallo liebe Cargoforum User,
zur Abwechslung brauche ich mal Eure Hilfe. Im ADR-Basiskurs wurde folgende Frage gestellt:
"Wenn man einen Anghänger, der Gefahrgut geladen hat, abstellt, muss dieser dann mit orangefarbenen Warntafeln gekennzeichnet sein?"
Aus dem Bauch raus würde ich nein sagen, da der Anhänger alleine ja keine beförderungseinheit darstellt. Und ich meine mich dunkel daran zu erinnern, dass in meiner Gb Schulung das gleiche gesagt wurde. Bin mir aber nicht mehr so ganz sicher...
Wenn es sich bei dem Abstellen um einen kurzweiligen Aufenthalt handelt, dann gehörts doch noch zum Beförderungsvorgang und dann muss er ja auch ausgeflaggt sein. Aber was ist, wenn er länger abgestellt wird ?
Wie schauts dann aus? Das einzige was ich hierzu finden konnte, war §12 der STVO. Da steht dass Anhänger ohne Zugmaschine nicht länger als 2 Wochen geparkt werden dürfen. In der ADR wird bezüglich der Tafeln ja nur von Beförderung und Beförderungseinheiten gesprochen. In die Gefahrstoffverordnung hab ich auch mal reingeschaut aber nichts gefunden was passen könnte.
Wie seht Ihr das?
Für Eure Hilfe vielen Dank im Voraus.
Grüße
Wildcat1977
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CARGOFORUM PARTNER
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Mayerhofer |
Geschrieben am 28 September 2007
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Dabei seit 14 Mai 2005 722 Beiträge
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Also wenn der Anhänger kennzeichnungspflichtiges Gefahrgut trägt ist auf jedenfall der Anänger auch bei Abstellen zu Kennzeichnen meine ich.
Unter der Beförderung wird im Gefahrgutrecht verstanden:
Die Ortsveränderung der gefährlichen Güter einschließlich der transportbedingten Aufenthalte und einschließlich des verkehrsbedingten Verweilens der gefährlichen Güter in den Fahrzeugen, Tanks und Containern vor, während und nach der Ortsveränderung.
Die vorliegende Definition schließt auch das zeitweilige Abstellen gefährlicher Güter für den Wechsel der Beförderungsart oder des Beförderungsmittels (Umschlag) ein. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die Beförderungsdokumente, aus denen Versand- und Empfangsort feststellbar sind, auf Verlangen vorgelegt werden, sowie - außer für Kontrollzwecke der zuständigen Behörde - unter der Voraussetzung, dass Versandstücke und Tanks während des zeitweiligen Aufenthalts nicht geöffnet werden.
Wird länger als 24 Stunden abgestellt handelt es sich wohl um Lagerung und somit kommt die Gefahrstoffverordnung sehr schnell ins Spiel.
Wechselbrücke inkl. Anhänger = Beförderungseinheit
Wechselbrücke ohne Anhänger abgestellt = Keine Beförderungseinheit
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frankenstein |
Geschrieben am 28 September 2007
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Dabei seit 11 August 2005 198 Beiträge
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wildcat1977 wrote: |
Hallo liebe Cargoforum User,
zur Abwechslung brauche ich mal Eure Hilfe. Im ADR-Basiskurs wurde folgende Frage gestellt:
"Wenn man einen Anghänger, der Gefahrgut geladen hat, abstellt, muss dieser dann mit orangefarbenen Warntafeln gekennzeichnet sein?"
Aus dem Bauch raus würde ich nein sagen, da der Anhänger alleine ja keine beförderungseinheit darstellt.
Wildcat1977 |
So, und nicht anders würde ich das gem. ADR auch interpretieren!
ADR 1.2 Begriffsbestimmungen:
Zitieren:: |
Beförderungseinheit: Ein Kraftfahrzeug ohne Anhänger oder eine Einheit aus einem Kraftfahrzeug mit Anhänger |
Über die Länge ist aber nichts greifbar...
.. außer den Ausführungen von @Mayerhofer :?
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wildcat1977 |
Geschrieben am 29 September 2007
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Dabei seit 16 September 2005 23 Beiträge
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dann sind wir mit der Meinung schon zu dritt.
Na denn vielen Dank für Eure Hilfe Mayerhofer und Frankenstein.
Liebe Grüße aus koblenz und schönes Wochenende!
Wildcat
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