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Abrechnungsverfahren nach Gewicht / Raumgewicht beim LKW


Supply Chain Management SCM: Diskussionen, Lösungen und Best Practices für eine effektive Lieferkette. Unser Forum Supply Chain Management SCM behandelt Fragen wie, wie können Unternehmen ihre Lieferkette effektiver gestalten? Welche Rolle spielt SCM bei der Verbesserung der Kundenzufriedenheit und -loyalität? Welche Herausforderungen gibt es bei der Umsetzung von SCM? Was sind die wichtigsten Best Practices für ein erfolgreiches SCM?


roadcargo Geschrieben am 24 Oktober 2007



Dabei seit
24 Oktober 2007
6 Beiträge
Hallo !

Seit einiger Zeit rechnen wir mit einem unserer Kunden die LKW-Frachten nach Stellplatzraten ab.
Dieser möchte, dass zukünftig das Abrechnungsverfahren nach Gewicht/Raumgewicht und nicht wie bisher nach Palettenstellplätzen durchführen.

Als Basis für die Umrechnung eines Lademeters sollen 1.400 kg angesetzt werden, sowie 33 Stellplätze bei einem Durchnittsgewicht von ca. 14.000 kg je FTL. Eine alternative Frachtabrechnung findet Anwendung.

Jetzt zu meinen Fragen:

1) Wie rechne ich die Stellplatzraten (2 Paletten doppelt geladen) in Lademeter
UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER CBM um ?
bitte an einem Beispiel !

2) Was will der Kunde damit bewirken ?

Vielen Dank für eine rege Forums-Beteiligung vorab!!

CARGOFORUM PARTNER

michaelm Geschrieben am 24 Oktober 2007



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12 Dezember 2005
904 Beiträge
Hallo roadcargo.

Was ist der Tätigkeitsschwerpunkt Deiner Spedition? FTL?

Wie sieht die alternative Frachtabrechnung aus?

Wenn wir jetzt den LKW-Verkehr nehmen, unterscheiden wir zwischen Stückgut und eben Ladungen. So gut wie alle Stückgutspediteure begrenzen Stückgut bis 2,5, maximal 3 tons. Ab dann greift eine Lademeterabrechnung, wie bei euch auch der Fall. Die 1400 kg per ldm wären für Stückgut schon sehr hoch angesetzt. Um welche Ladung handelt es sich? In Relation zu den 33 tons/FTL sprechen wir von etwa 400 bis 500 kg je Einzelpalette?

Wenn Ihr 33 Stellplätze bei der Ladung annehmt, wird stapelbar also 66 plts geladen?

Es ist immer eine Frage der Warenart. Wenn derzeit bereits mit 1400 kgs per ldm berechnet wird, wird sich eine cbm-Abrechnung kaum lohnen. Im Stückgutsegment wird i. d. R. bei ca. 1,2 ldm auch eine frachtpflichtiges Gewicht pro ldm herangezogen. Handelt es sich z. B. leichte, stapelfähige, leicht handelbare Ware ist eine cbm-Abrechnung geeignet. Ist die Ware jedoch schwer, nicht stapelbar oder voluminös wird als Minimum der ldm berechnet. Die cbm-Frachtsätze sind um einiges günstiger, bedeutet somit auch niedrigere Frachtkosten, was die Absicht Deines Kunden sein dürfte.
Rechne mal mit einer Spanne von 150 bis 220 kg per cbm. Angenommen Eure Paletten sind 2m hoch ergeben sich 2 / 120x80x100 = 1,92 cbm = 1,92 x z. B. 200 kg = 384 kg Volumengewicht, wobei mein oben angenommens Gewicht widerrum höher liegt. Werden wie von Dir genannt 1400 kg per ldm zugrunde gelegt, habe ich im Falle des 1 Stellplatzes = 0,4 ldm = 560 kg frachtpflichtiges Gewicht. Das käme dem effektiven schon recht nahe.

MagNet-99 Geschrieben am 24 Oktober 2007



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16 Juni 2006
2708 Beiträge
roadcargo wrote:
Als Basis für die Umrechnung eines Lademeters sollen 1.400 kg angesetzt werden, sowie 33 Stellplätze bei einem Durchnittsgewicht von ca. 14.000 kg je FTL. Eine alternative Frachtabrechnung findet Anwendung.
Hi roadcargo,

schreib das nochmal genauer, das haut so nicht hin, wenn der Kunde durchschn. 14 tons auf dem Sattelauflieger hat, dann macht 1 LDM = 1.400 KG keinen Sinn. Der Wert muss niedriger liegen, sonst betupt sich den Kunde selbst und das tun die in der Regel nicht.

roadcargo wrote:
1) Wie rechne ich die Stellplatzraten (2 Paletten doppelt geladen) in Lademeter
UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER CBM um ?
bitte an einem Beispiel !
Ich sehe bisher keine Vereinbarung für das Raumgewicht !
Die Regelung muss heissen Abrechnung nach Effektivgewicht oder nach Lademeter = X KG je Lademeter oder nach CBM = X KG je CBM. Der höchste Wert wird mit dem Frachtsatz multipliziert. Diese Annahmen fehlen bei Dir.....

roadcargo wrote:
2) Was will der Kunde damit bewirken ?
Sorry, ich glaube Ihr habt ein Kommunikationsproblem......
Gruss
MagNet-99

roadcargo Geschrieben am 25 Oktober 2007



Dabei seit
24 Oktober 2007
6 Beiträge
Hallo michaelm + MagNet-99!

Hier einige kurze Antworten zu euren Fragen:


-i. d. R. ausschließlich FTL.

-die bisherige Abrechnung basiert z. Zt. auf Stellplatzraten mit min. 1 und max. 33 Stellplätzen.

-Palettenmaß i.R. 120x80x100 cms, Gewicht 300 bis 500 kg

-es gibt Paletten die nicht doppelt gestellt werden dürfen

-es werden i. R. 66 EP auf 33 Stellpläzen geladen

-der Gesamtauslastung ist von 6.000 bis 20.000 kg je FTL

- ein cbm-Vereinbarung gab es bis dato nicht


Danke vorab

MagNet-99 Geschrieben am 25 Oktober 2007



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2708 Beiträge
roadcargo wrote:
eine cbm-Vereinbarung gab es bis dato nicht
Muss es nun aber geben, sonst gehts nicht weiter ............

Und beantworte doch bitte mal die Frage nach den 1.400 KG pro Lademeter frachtpfl. Gewicht.

Wir wollen Dir gerne helfen, Du musst uns aber auch lassen ;-)

Tot ziens
MagNet-99

roadcargo Geschrieben am 25 Oktober 2007



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24 Oktober 2007
6 Beiträge
MagNet-99 wrote:
roadcargo wrote:
eine cbm-Vereinbarung gab es bis dato nicht
Muss es nun aber geben, sonst gehts nicht weiter ............

Und beantworte doch bitte mal die Frage nach den 1.400 KG pro Lademeter frachtpfl. Gewicht.

Wir wollen Dir gerne helfen, Du musst uns aber auch lassen ;-)

Tot ziens
MagNet-99

- genau das ist ja auch mein Problem, wie kann ich ein Verhältnis herstellen von der Berechnung alt (nach Stellplätzen) zu der Berechnung neu (Lademeter und alternativ CBM)!, ggfs. mir einer Excel-Formel.

-Als Basis für die Umrechnung eines Lademeters setzt mein Kunde 1.400 kg an.

Danke

MagNet-99 Geschrieben am 25 Oktober 2007



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16 Juni 2006
2708 Beiträge
ok, zäumen wir das Pferd einmal anders auf:

1. Eine Vereinbarung wird immer von 2 Parteien getroffen. Wenn Dir Dein Kunde etwas diktiert, so solltest Du damit zumindest klar kommen. Ein Dialog mit dem Kunden wie bei solch einer geänderten Abrechnungsgrundlage verfahren werden soll, muss erlaubt sein. Interessant wäre auch noch einmal den Kunden zu fragen warum er das überhaupt will.

2. Nehmen wir der Einfachheit halber einmal an, das Dein Umsatz für eine Tour 1.000 EUR sein muss, 800 EUR kostet der Truck + 50 EUR Disposition und Overhead, 150 EUR Reingewinn für Dich (vor Steuern).

Du musst also jetzt Deine Abrechnungsgrundlage so gestalten, das Du für die Fahrt 1.000 EUR bekommst.

D.h. ein Lademeter muss Dir mindestens 1.000 / 13,6 LDM bringen.
Da Du aber weisst, das der LKW nie ganz voll ist sondern immer nur mindestens 10 Lademeter drauf sind, heisst es 1.000 EUR / 10 LDM, Du brauchst also für Deinen Lademeter 100 EUR.

Mit dem Raumgewicht kannst Du genauso rechnen. Der Truck ist z.B. 13,60 x 2,40 x 2,40 = 78 CBM, Du weisst das der LKW i.d. R. raummäßig zu 60 % ausgelastet ist, also brauchst Du 46,8 CBM frachtpflichtiges Volumen auf dem Truck. Der Linie treu bleibend durch 10 LDM geteilt brauchst Du midestens 4,68 CBM auf einem Lademeter wenn Du nach Raumgewicht abrechnest.

2 Paletten übereinander = L x B X H = CBM = 0,4 LDM. Im Dreisatz auf den Lademeter hochrechnen und Du hast was Du brauchst.

Zufrieden ?

Gruss
MagNet-99

;-)

michaelm Geschrieben am 25 Oktober 2007



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12 Dezember 2005
904 Beiträge
Möglicherweise möchte der Kunde die cbm-Abrechnung, da einige Paletten nicht gestapelt werden können (der Großteil?) und der Kunde nach effektiver Größe, nicht nach Volumen, von Euch abgerechnet bekommen möchte! Heisst also wie Du schreibst nur 120x80x100 cm, und nicht wie von MagNet oben angesprochen auch die Hochrechnung für den leeren Raum.

Die Verfahrensweise würde ich jedoch nicht anwenden da es sich um klar definierte Abmaße und Gewichte handelt und Du das ldm-Volumengewicht sozusagen 1:1 auf die cbm übertragen könntest/müsstest.

MagNet-99 Geschrieben am 25 Oktober 2007



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16 Juni 2006
2708 Beiträge
wie auch immer.......

Es muss so gerechnet werden, das der Spediteur oder Frachtführer sich nicht schlechter stellt !

Lieber gar nicht fahren als Geld dazulegen !

Gruss
MagNet-99

roadcargo Geschrieben am 26 Oktober 2007



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24 Oktober 2007
6 Beiträge
Ersteinmal vielen Dank für Eure sehr professionelle Hilfe.


michaelm wrote:

Die Verfahrensweise würde ich jedoch nicht anwenden da es sich um klar definierte Abmaße und Gewichte handelt und Du das ldm-Volumengewicht sozusagen 1:1 auf die cbm übertragen könntest/müsstest.

Kannst du mir bitte ein Rechenbeispiel machen


Mag-Net-99 wrote:

Es muss so gerechnet werden, das der Spediteur oder Frachtführer sich nicht schlechter stellt !

Genau, darum geht es mir ja !

michaelm Geschrieben am 26 Oktober 2007



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12 Dezember 2005
904 Beiträge
Siehe oben Volumenbeispiel von MagNet. Das münzt Du jetzt auf eure bisherige Lademeterabrechnung um!

roadcargo Geschrieben am 30 Oktober 2007



Dabei seit
24 Oktober 2007
6 Beiträge
michaelm wrote:
Siehe oben Volumenbeispiel von MagNet. Das münzt Du jetzt auf eure bisherige Lademeterabrechnung um!

Wir haben z. Zt. eine Stellplatzabrechnung !!!!

Bsp. (fiktiv): 1 Stellpl. = 60,00 €, 2 Stellpl. = 75,00 €, usw. (einen mögliche stapelbarkeit der Ware schreibt der Kd. vor)

Gibt dazu eine Excel-Formel um die Stellplatzrate in eine Lademeter- und CBM-Rate umzurechnen, bzw. eine Musterberechnung ?

michaelm Geschrieben am 30 Oktober 2007



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12 Dezember 2005
904 Beiträge
Ich glaube Du hast Deine Frage schon selber beantwortet...

Da eure Paletten immer die gleichen Abmessungen zu haben scheinen, entspricht 1 Stellplatz = 0,4 ldm ! Da 120x80 groß!
Das mit dem Volumen liest Du bitte oben nochmal nach. Danke.

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