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Zolldokumente


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Marylen Geschrieben am 27 April 2006



Dabei seit
06 Februar 2006
9 Beiträge
Hallo,

ich habe eine Frage zu Zolldokumenten.
Ich bräuchte ein paar nähere Informationen zu T2L, T5 und TC11.
Vielen Dank!

Marylen

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Spediteuse Geschrieben am 27 April 2006



Dabei seit
25 Mai 2005
43 Beiträge
Hallo Marylen,

habe leider keinen Plan, was T5 bzw. TC 11 bedeutet, aber ich kann Dir zumindest bissl was über T2L sagen.

T2L wird z.B. bei Verschiffungen von Deutschland (HAM) nach Zypern (LMS) benötigt. Es bescheinigt eigentlich nur den Gemeinschaftscharakter der Ware, d.h. es muss der Satz "Country of Origin Germany" vermerkt sein.

Mehr weiß ich nu leider auch nicht, sorry.


Gruß
Natalie

Marylen Geschrieben am 28 April 2006



Dabei seit
06 Februar 2006
9 Beiträge
Hallo Spediteuse,

vielen Dank für die Antwort. Das hat mich schon etwas weitergebracht.
Diese Zoll-Sachen sind irgendwie Böhmische Dörfer für mich.

Marylen

Zeemo Geschrieben am 06 Mai 2006



Dabei seit
28 Januar 2005
381 Beiträge
Hallo Marylen,

kommt etwas spät, aber vielleicht liest Du's ja noch:

Zu T2L kann ich auch nur sagen, dass es ein Dokument ist, welches den Gemeinschaftscharakter von Waren dokumentiert, d.h. es wird bescheinigt, dass sich die Waren im freien Verkehr innerhalb der EU befunden haben. Theoretisch müsste man so etwas auch ausstellen, wenn man Ware aus den Niederlanden nach Deutschland z.B. transportiert; wegen der Binnenmarktregelungen ist das aber natürlich nicht erforderlich. Es kann aber z.B. vonnöten sein, wenn Du Waren aus überseeischen Teilen der EU, z.B. frz. Guyana, "importierst". Die müssen gestellt werden, wenn sie mit dem Flieger ankommen, und mit der T2L - sofern sie dabei ist - kriegst Du's zollfrei rein. T2L findet auch Anwendung bei Import aus San Marino und Andorra, die gehören nämlich nicht zur EU, sind aber Mitglied je einer Zollunion, die aus der EU und dem jeweiligen anderen Staat besteht. Schließlich wird sie noch ausgestellt bei Transporten von Italien über die Schweiz nach Deutschland, damit Du nicht in der Schweiz verzollen musst.

T5 muss irgendwas mit Verbrauchsteuern zu tun haben, also z.B. Tabakwaren und Alkohol, Transporte innerhalb der EU wegen unterschiedlicher Verbrauchsteuersätze usw., aber das muss ich noch mal recherchieren.

TC11 hab ich noch nie gehört, ich schau mal, ob ich was finde.

Bis dahin
Gruß
Zeemo :-)

JayJay Geschrieben am 06 Mai 2006



Dabei seit
26 März 2006
55 Beiträge
@Zeemo,

bei Transporten via Schweiz wird keine T2L erstellt. Hier wird lediglich eine T2 erstellt, ohne das L. Die genau Bedeutung für das L kenne ich leider nicht.

Wo man trotz EU-Binnenmarktregelungen eine T2L benötigt ist z.B. beim Transport von Waren aus Deutschland per Schiff oder LKW (und Fähre) nach Malta.

T5 hat was mit Verbrauchssteuern zu tun, allerdings nicht nur bei Transporten innerhalb der EU. Eine T5 kann z.B. auch bei Exporten verwendet werden. Hatten bei uns in der Abteilung erst kürzlich den Fall. Genaueres müsste ich aber auch recherchieren oder nachfragen.

Gruss,
jayjay

Zeemo Geschrieben am 07 Mai 2006



Dabei seit
28 Januar 2005
381 Beiträge
Stimmt, hast recht, bei Schweiz-Transit nimmt man ne T2. Aber auch bei Export IN die Schweiz, deswegen hatte ich das verwechselt. Mache halt keinen Export... ;-)

T2L brauchst Du in den Fällen, die ich aufgezählt habe, und eben bei Seetransporten innerhalb der EU, da die Seehäfen ja grundsätzlich mal als Außengrenzen gelten, d.h. irgendwie (das ist jetzt aber nicht juristisch fundiert!!) sind die Seeschiffe, auch im short-sea-Bereich, in internationalen Gewässern und damit nicht mehr im Zollgebiet, also verhält es sich ähnlich wie beim Schweiz-Transit. Das gilt also nicht nur für Malta, sondern auch für Zypern, Mallorca/Ibiza, Korsika usw. und auch Südfrankreich, wenn z.B. Airbus in Hamburg Flugzeugrümpfe dorthin per Seeschiff verlädt oder so. (Anmerkung: es handelt sich hier nicht um ein Versandverfahren, sondern nur um ein Dokument, das den Gemeinschaftscharakter bescheinigt, ähnlich wie ein Präferenznachweis wie z.B. EUR.1; deswegen wird auch nur ein Exemplar benötigt, meistens Nr. 4, unter bestimmten Voraussetzungen kann man sogar ganz darauf verzichten und es reicht eine entsprechende Erklärung auf der Handelsrechnung)

Es gibt noch einen Sonderfall, das T2LF: das findet Anwendung bei Verkehren mit Gebieten, für die die sogenannte 6. Mehrwertsteuerrichtlinie nicht gilt, das sind im Großen und Ganzen die Kanarischen Inseln. Da flieg ich nämlich nächsten Monat hin, deswegen wollte ich das noch mal eben erwähnen! :-))) *freu*

T5: das ist das "Kontrollexemplar T 5" und dient als Nachweis, dass die Waren "einer angegebenen Verwendung oder Bestimmung zugeführt worden sind" (Art. 912a ZK-DVO), soll wohl im Marktordnungsrecht (Agrarprodukte) und in einigen anderen Fällen (vermutlich eben auch die angesprochene Verbrauchssteuerproblematik) verhändern, dass man irgendwo Erstattungen erhält (z.B. Branntwein-/Tabaksteuer), ohne die Ware tatsächlich auszuführen. JayJay hatte also recht mit der Ausfuhr, T 5 gibt es nur bei der Ausfuhr. Verbrauchssteuerproblematik gibt es zwar auch beim innergemeinschaftlichen Verkehr, da die Verbrauchssteuersätze innerhalb der EU noch weit auseinanderliegen, aber da gibt es dann das "begleitende Verwaltungsdokument".

TC11: dabei handelt es sich offenbar lediglich um eine Eingangbescheinigung, die die Zollstelle ausstellt, die z.B. ein T-5-Verfahren beendet oder aber auch ein T-1-Verfahren - durch NCTS ist letzteres aber kaum noch der Fall.

Hoffe, einigermaßen helfen zu können!

LG
Zeemo

JayJay Geschrieben am 07 Mai 2006



Dabei seit
26 März 2006
55 Beiträge
Hi Zeemo,

frage aus Neugier. Bist du dir sicher das es sich bei dem T2L nicht um ein Versandverfahren handelt? Frage nur weil ich gerade im Merkblatt zum Einheitspapier gelesen habe (wegen dem UK/IT-Thema) und dort steht unter Abschnitt A - Gestaltung der Vordrucke, Punkt 19 das die T2L ein Versandpapier ist.

Zweite Frage aus Neugier. Wie bereits hatten wir vor kurzem ein T5 bei einer Ausfuhr. Gibt es wirklich sonst keine Verwendung für das T5 ausser beim Export. Was ich vorher allerdings noch vergessen hatte zu fragen, wieso erstellt der Kunde bei Lederwaren eine T5. Kannst du dir das erklaeren?

Danke und Gruss,
JayJay

stucksab Geschrieben am 31 Oktober 2007



Dabei seit
30 Januar 2007
20 Beiträge
Hallo Zeemo, hallo Marylen,
das T5 ist auch ein Import-Dokument: es bescheinigt, dass bereits im Hafen verzollte ÜBERWACHUNGSPFLICHTIGE Ware auch definitiv beim Empfänger ankommt und nicht irgendwo in der EU rumgekarrt wird. wenn zum besseren Verständnis Beispiele erwünscht sind bitte bei mir melden.....

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