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Wareneingangsbuchung bei Konsignation? / Minusbestände?


Effektive Lagerlogistik: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für bessere Prozessabläufe. Unser Forum Lagerlogistik und Flurförderzeuge behandelt Fragen wie, welche Flurförderzeuge eignen sich am besten für den Einsatz in meinem Lager? Welche Vorschriften gibt es bei der Verwendung von Flurförderzeugen in der Lagerlogistik? Welche Lagertypen gibt es und welcher eignet sich am besten für meinen Bedarf? Wie optimiere ich den Platzbedarf in meinem Lager? Welche Vorschriften gibt es bei der Einrichtung und dem Betrieb von Lagern? Welche Soft- und Hardware ist die beste Lösung für mein Lager?


patgio Geschrieben am 13 November 2007



Dabei seit
12 Juli 2007
12 Beiträge
Hallo,

ich schreibe gerade eine Diplomarbeit bei einem produzierenden Unternehmen, das mit seinem/n Lieferanten VMI einführen möchte. Habe zu diesem Thema schon einmal gepostet.

Kombiniert werden soll das VMI mit Konsignation. Mein Betreuer möchte, dass wir keine Wareneingänge mehr buchen, da der Bestand uns ja auch nicht gehört, sondern erst mit Verbrauch in unser Eigentum übergeht. Im Internet habe ich die recht bekannte Fallstudie von Röhm und BASF gefunden. Es geht hier auch um VMI in Kombination mit Konsignation. In der Studie steht u.a. drin, dass BASF (=Kunde) den Wareneingang trotz des späteren Eigentumüberganges aus versicherungstechnischen Gründen sofort einbucht. Weiß jemand von Euch, ob eine WE-Buchung wirklich Pflicht ist? Oder ist es möglich, tatsächlich keinen WE zu erfassen? Hier intern wurde mir gesagt, dass wir nur die Bestände versichert haben, die auch uns gehören und der Lieferant seine bei uns gelagerten Bestände selbst versichern muss.

Außerdem eine sich daran anschließende Frage zu Minusbeständen: sind diese rechtlich erlaubt?
Wenn möglich, dann würden wir wie oben geschildert, keinen WE buchen. Die Materialien verbrauchen wir trotzdem. Logisch ist das eigentlich nicht, denn ich kann ja nichts verbrauchen, was ich eigentlich, rein buchhalterisch nicht habe. Ist das aber rein rechtlich i.O.? Könnte ich diese Verbrauchsbuchungen und somit Minusbestände durch Bezahlung von Rechnungen/Erstellen von Gutschriften wieder ausgleichen? Oder würde da ein Wirtschaftsprüfer Probleme machen, weil ich einen Verbrauch für etwas ausweise, was ich nie in meinem Bestand hatte?

Ich komme in den Punkten irgendwie nicht weiter, hab schon ne ganze Weile im Internet danach erfolglos recherchiert. Wäre super, wenn mir jemand Tipps geben könnte.

Danke im Voraus!

CARGOFORUM PARTNER

Wolpili Geschrieben am 14 November 2007



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17 Oktober 2007
20 Beiträge
Guten Morgen,

VMI heisst für mich eigentlich schon, daß der WE vom Kunden nicht gebucht wird, denn die Ware gehört ihm ja erst bei Verbrauch, und dort ist m.E. auch der Gefahrenübergang, ansonsten würde mich das Ganze VMI wenig Sinn machen. Ich kann Dir leider bei der 2. Hälfte nicht so ganz folgen. Irgendwann muß bei der Entnahme für den Verbrauch eine Buchung in den Bestand des Kunden erfolgen. Du hast Recht, Du kannst nur das Verbrauchen was Du im Bestand hast. Ausserdem "unechte" Minusbestände würden dann sofort Replenishment Lieferungen nach sich ziehen.
Es gibt bei contracted manufactures im Computerbereich einige Firmen die mit VMI ziemlich gut arbeiten. Vielleicht kannst Du dort was finden
Viele Grüße
Caroline

kotschi Geschrieben am 14 November 2007



Dabei seit
10 März 2005
40 Beiträge
Also rein bilanz und steuerrechtlich musst Du irgendwann einen Zugang buchen, da Du sonst kein Eigentum erlangst und dann auch keine Verbrauch buchen kannst (du kannst nichts verbrauchen, was du nicht vorher hattest).

Ich kenn euer System nicht, aber im Prinzip gibt es 2 Möglichkeiten:
Das VMI (=Gebäude, Systemtechnik und evtl. auch Personal) stellt ihr selbst und seit somit ein Lagerdienstleister ggüber euerem Lieferanten. Dann wäre der Zugang ins Lager mengenmäßig in eurem System zu führen, wie auch alle anderen Bewegungsdaten.

Wird das VMI von einem Dritten (3PL) betrieben, dann wäre keine Zugangsbuchung in euren eigenen Bestandssystem zu führen (d. h. Zugang wenn die Teile im VMI Lager ankommen). Aber bei Entnahme muß in eurem System erst ein (wert- und mengenmäßiger) Zugang gebucht werden, um dann den Verbrauch buchen zu können.

Allerdings rate ich euch, lesenden Zugriff auf die Zugangsdaten und allen anderen Bewegungsdaten im VMI zu erhalten. Aus eigener Erfahrung kann ich nur davon abraten, sich blind auf den Lieferanten zu verlassen. Es ist sehr hilfreich, Einsicht in die Bestandsinformationen zu erlangen, um sich abzuzeichnende Versorgungsengpässe frühzeitig erkennen zu können und mit dem Lieferanten Kontakt aufzunehmen.
Kommt es erst mal zu Produktionsstillstand bei euch, wg. fehlender Teile, so ist zwar der Lieferant im bestimmten Rahmen regresspflichtig, aber im schlimmsten Fall, legt ihr euren Lieferanten lahm und die Kosten sind so hoch, dass euer Zulieferer bei Regress insolvent geht. Das Ende vom Lied ist, ihr sitzt auf den Kosten, habt keinen Lieferanten mehr und habt eine schlechtes Ranking bei euren Kunden.....

Einen negativen Bestand auszuweisen ist meines Wissen aus dem Bilanzrecht heraus nicht möglich. Es muß eine Korrektur (=Bestandskorrektur/-veränderung) vorgenommen werden, der den Bestand auf 0 setzt, aber negativ geht m.E. nicht. Bestände gehören dem Umlaufvermögen = Vermögen ist Aktivseite der Bilanz und ein Positivposten.


Gruss
Kotschi

patgio Geschrieben am 14 November 2007



Dabei seit
12 Juli 2007
12 Beiträge
Vielen Dank für Eure Antworten:

@Caroline
VMI heißt nicht unbedingt, dass die Ware erst bei Verbrauch dem Kunden gehört. VMI bedeutet nur lieferantengesteuerte Disposition. Sehr oft wird VMI aber mit Konsignation verbunden.

@ Kotschi
"Also rein bilanz und steuerrechtlich musst Du irgendwann einen Zugang buchen, da Du sonst kein Eigentum erlangst und dann auch keine Verbrauch buchen kannst (du kannst nichts verbrauchen, was du nicht vorher hattest)."
"Dann wäre der Zugang ins Lager mengenmäßig in eurem System zu führen, wie auch alle anderen Bewegungsdaten."
Ja, das klingt auch logisch. Wenn es nach mir gehen soll, sollen die Wareneingänge auch weiterhin erfasst werden. Aber mein Betreuer träumt eben davon, keine Wareneingänge mehr buchen zu müssen. Leider konnte ich ihn bisher nicht davon überzeugen. Wo stehen hierfür die rechtlichen Vorschriften? Solche Vorschriften wären nicht schlecht, damit ich ihn davon überzeugen kann. Bisher habe ich argumentiert, dass Differenzen auftreten können und das eben auch zu Streit führen kann. Er meinte aber dagegen, dass wir doch immer noch die Lieferscheine haben, damit könnten wir nachweisen, was der Lieferant geliefert hat. Aber wie gesagt, mir gefällt das ganze so eigentlich nicht.

Wie das System bei uns aussehen soll:
Der Lieferant liefert an unseren Wareneingang. Es ist kein Dienstleister oder irgendein ein anderer Dritter dazwischen geschaltet. Im Wareneingang wird die Ware von unseren Mitarbeitern entgegengenommen und an den Lagerort transportiert. Der Lieferant hat also mit der Ware ab dem Zeitpunkt, ab dem er an uns liefert, nichts mehr zu tun. Mit Entnahme der Ware aus dem Lager soll das Eigentum an uns übergehen.

Danke im Voraus für Eure Antworten! Bin so langsam echt am Verzweifeln, weil ich nirgends "Beweise" für die Notwendigkeit der Wareneingangsbuchug finden kann.

Wolpili Geschrieben am 15 November 2007



Dabei seit
17 Oktober 2007
20 Beiträge
[quote="patgio"]Vielen Dank für Eure Antworten:
@Patgio,
schon klar,
@Caroline
VMI heißt nicht unbedingt, dass die Ware erst bei Verbrauch dem Kunden gehört. VMI bedeutet nur lieferantengesteuerte Disposition. Sehr oft wird VMI aber mit Konsignation verbunden.


Wie das System bei uns aussehen soll:
Der Lieferant liefert an unseren Wareneingang. Es ist kein Dienstleister oder irgendein ein anderer Dritter dazwischen geschaltet. Im Wareneingang wird die Ware von unseren Mitarbeitern entgegengenommen und an den Lagerort transportiert. Der Lieferant hat also mit der Ware ab dem Zeitpunkt, ab dem er an uns liefert, nichts mehr zu tun. Mit Entnahme der Ware aus dem Lager soll das Eigentum an uns übergehen.
Check doch mal bei SAP nach, was mir in diesem Zusammenhang einfällt, wäre eventuell die Möglichkeit, diese Waren auf ein speziellen "SAP-Lagerplatz" zu buchen, Du buchst zwar nach wie vor einen Wareneingang, aber finanztechnisch fällt der Wert dann erst dann zu Buche. Ich kann allerdings den Ausführungen Deines Betreuers bezüglich der Lieferscheine nicht folgen. Wer checkt denn die Lieferscheine gegen die physische Ware? Der Lieferschein alleine wird bei Differenzen mal gar nix nutzen
VG

patgio Geschrieben am 15 November 2007



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12 Juli 2007
12 Beiträge
Wir haben leider kein SAP. Das System, dass wir einsetzen ist uralt und es wurde schon länger kein Releasewechsel mehr vorgenommen. Großen Programmierungsaufwand in das System wird auch niemand mehr hinein stecken, da in 2, 3 Jahren ein neues System kommen wird – vielleicht SAP.
Aber an Deinen Vorschlag habe ich auch schon gedacht. Bei Wareneingang die Ware auf ein Konsilager zu verbuchen, welches unbewertet ist. Bei Entnahme soll dann eine Umbuchung auf das "normale" Lager erfolgen.
Das Problem ist halt, dass ich dann immer noch diese Wareneingangsbuchung hab, die mein Betreuer ja nicht mehr haben möchte.
Die Lieferscheine werden bei Wareneingang von unseren Mitarbeitern gecheckt und abgezeichnet. Anschließend wird momentan auf Grundlage der Lieferscheine noch der Wareneingang gebucht, danach die Lieferscheine abgelegt. Wenn die WE-Buchung aber wegfallen soll, werden sie einfach nur noch abgelegt.

Grüße

Wolpili Geschrieben am 15 November 2007



Dabei seit
17 Oktober 2007
20 Beiträge
Ich glaube nicht daß es ohne "irgendeine" Wareneingangsbuchung zu irgendeinem Zeitpunkt gehen wird. Ich denke Du mußt vielleicht nochmal mit Deinem Betreuer reden.
Gruß

patgio Geschrieben am 15 November 2007



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12 Juli 2007
12 Beiträge
Hi,

ja, das werde ich morgen machen, habe einen Termin mit ihm vereinbart - hoffe das klappt.
Gut wäre eben, wenn ich noch irgendeinen "Beweis" hätte, dass aus buchhalterischen oder rechtlichen Gründen eine Wareneingangsbuchung notwendig ist.

Gruß

kotschi Geschrieben am 19 November 2007



Dabei seit
10 März 2005
40 Beiträge
Hallo patgio,

sorry, dass ich erst jetzt antworte, aber mich hat ein grippaler Infekt niedergemacht....

Also,hier einige gesetzl. Grundlagen, die zur Wareneingangsbuchung verpflichten:

Basis 1: Abgabenordnung AO insbesondere §§ 140, 143 und 144 Aufzeichung des Wareneingangs und -ausgangs

Basis 2: Handelsgesetzbuch -HGB insbesondere §§ 238 - 240; 255 Buchführungspflicht (ordnungsgemäße Buchführung nach AO §140f

Basis 3: Umsatzsteuergesetz UStG insbesondere §§ 1;3;6;10;13ff :
es handelt sich um Erwerb einer Lieferung, die besteuert wird. Es kommt zur Bezahlung des Verkäufers ("Lieferung gegen Entgelt" - "Verschaffung der Verfügungsmacht").
Da für die steuerliche Bewertung eine Information über den Zeitpunkt des Erwerbes und den Wert notwendig ist (sonst kann das Steueraufkommen nicht ermittelt werden) ist eine Zugangsbuchung notwendig.
Ohne den vorherigen Erwerb an einer Lieferung kann kein Verbrauch generiert werden


So, das sollten genug gesetzl. Grundlagen sein, um Deinen Chef klarzumachen, dass ein Warenzugang gebucht werden muß


Gruß
Kotschi

Wolpili Geschrieben am 21 November 2007



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17 Oktober 2007
20 Beiträge
@Patgio,

hattest Du schon Gelegenheit die offenen Fragen mit Deinem Betreuer zu klären?

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