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Ausfuhr als ZA ohne genehmigter Warennummer


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


mawoso Geschrieben am 20 November 2007



Dabei seit
03 April 2007
103 Beiträge
Hallo,
ich habe mal ne vermutlich laienhafte Frage.

Wir sind zugelassener-und ermächtigter Ausführer.
Nun sollen wir einen Artikel in die Schweiz ausführen.

Ich habe auch über die Zollinfostelle eine Warennummer für diesen Artikel erhalten.
Jedoch bekomme ich diese Woche nicht mehr eine Genehmigung der Nummer für die Ausfuhr als zugelassener Ausführer (Krankheit der Sachbearbeiter).
Die Ware sollte aber noch diese Woche versendet werden.

Nun zur Frage:
Kann ich eine Ausfuhranmeldung ausfüllen (mit der erhaltenen Warennummer) und beim Zollamt die Ware gestellen, oder Gestellung außerhalb des Amtsplatzes beantragen und mir die AE abstempeln lassen?

Oder wie läuft das, wenn man eine Ware ausführen möchte, die nicht für das vereinfachte Verfahren genehmigt ist.

Danke für die Hilfe im Voraus

Gruß
mawoso

CARGOFORUM PARTNER

C-Broker Geschrieben am 20 November 2007



Dabei seit
15 November 2007
5 Beiträge
Hallo Mavoso,

Du kannst jederzeit eine Ausfuhr im Normalverfahren abgeben.

Falls Du eine Gestellung auf Eurem Firmengelände wünschst, müsstest Du dafür einen "Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplazes" bei deinem zuständigen Zollamt per Fax zustellen.

Der Antrag muss zwei Stunden vor Dienstschluss am Vortag der Verladung eingegangen sein.

Das Ganze geht auch via Internetzollanmeldung. Wie gehabt musst Du diesen Antrag ausdrucken und unterschreiben und bei Deinem Zollamt einreichen. Das geht aber derzeit nur für 1000 Verfahren u. a., aber keine Lohnveredelungsverkehre.

Oder Du schickst den LKW mit deiner Zollanmeldung zum Zollamt zur Abfertigung.

Zur Ausfuhr gehört auch entweder eine EUR.1 oder ein Ursprungszeugnis.
Die EUR.1 kannst Du ebenfalls unter Vorlage aller Lieferantenerklärungen bei deinem Zollamt einreichen. Das Ursprungszeugnis erhälst Du bei der IHK.

Ich hoffe ich konnte Dir helfen

Grüße

C-Broker

mawoso Geschrieben am 20 November 2007



Dabei seit
03 April 2007
103 Beiträge
Hallo,

Danke für die Antwort, hat mir schon viel weitergeholfen.

Kann ich die Ware auch ohne EUR1/Ursprungszeugnis versenden?
Also nur AE, Gestellung und ab zur Grenze??

Wie läuft dasmit dem Zoll, wenn ich keinen Präferenznachweis habe?

Danke!
Gruß
mawoso

C-Broker Geschrieben am 21 November 2007



Dabei seit
15 November 2007
5 Beiträge
Hallo Mawoso,

das würde ich mit deinem Kunden in der Schweiz abklären, ob er die Ware ohne EUR.1 bzw. Ursprungszeugnis einführen kann.

Das ist auch abhängig vom Warenwert.

Grüße

C-Broker

mawoso Geschrieben am 21 November 2007



Dabei seit
03 April 2007
103 Beiträge
Hallo C-Broker,

ich habe eine Langzeitlieferantenerklärung bekommen.
Bis zu einem Warenwert von 6.000,- EUR kann ich doch den Präferenzsatz auf die Rechnung schreiben, auch ohne Genehmigung vom Zollamt, oder???

Danke für deine Hilfe.
Gruß
mawoso

RD Geschrieben am 22 November 2007



Dabei seit
15 April 2005
402 Beiträge
schau in die K&M. wenn du für die schweiz eine EUR 1 benötigst, gibt es sicherlich auch die 6000 euro regelung. den satz darfst du unabhängig vom zollamt auf die rechnung schreiben. evlt mußt du nur deine bewilligungsnummer dazusetzen.

RD

mawoso Geschrieben am 22 November 2007



Dabei seit
03 April 2007
103 Beiträge
Hmm....wir haben leider keine K&M.
Könnte mir vielleicht da jemand aushelfen und mal kurz nachsehen??

Ich habe aber die Waren nicht für den ermächtigten Ausführer angemeldet.
Da kann ich doch dann auch bis 6.000,-EUR ohne Bewilligungsnummer den Präferenzsatz drunter schreiben, oder?

Danke!!

Gruß
mawoso

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