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Spezialfall AE / EUR1
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
betterorange |
Geschrieben am 28 November 2007
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Hallo Zoll Ausfuhrpraktiker:
Ein Kunde möchte Anfang des nächsten Jahres diverse Lots aus Europa nach HH/BHV bringen und dann eine AE und eine EUR1 für eine Verladung haben.
Der Kunde sitzt fern ab im Rheinland und vermittelt nur.
Kann ich nach den neuen Regularien ab Jan. 08 immer noch einen Antrag aug Gestelung einer Ausfuhrsendung ausserhalb des Amtsplatzes z.B. im Hafen stellen oder benötige ich speziell einen Lagervertrag... ?
Da unsere Herren in Grün in Vorbereitung aller neuen Massnahmen schon jetzt wie gestochen hantuieren, ist keine wirklich verwertbare Information zu haben.
Vielleicht wisst Ihr rat.
EUR1 geht ohne Lieferantenerklärung, da die Anlagen über 25 Jahre alt sind.
Danke für Tipps.
b.o.
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CARGOFORUM PARTNER
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holliehan |
Geschrieben am 04 Dezember 2007
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Dabei seit 01 August 2007 62 Beiträge
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Ich hab´ nix Negatives dazu gefunden.
Wenn Du aber sicher gehen willst, lad´ Dir das
Formular 0765 von zoll.de, füll´ es aus und leg´ es dem Zoll vor. Sollen die doch prüfen....
BTW, ich hab das mit den Anlagen, 25 Jahren und der EUR.1 nicht ganz verstanden; heißt das, das Waren, die lange genug in der EU sind, automatisch den Status präferentiellen Ursprungs in der EU haben?
Grusz
Holger
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betterorange |
Geschrieben am 04 Dezember 2007
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Dabke für den Tipp. 0765 gilt eher für das Einzugsgebiet zum Zollamt Deiner Zuweisung.
Die Präferenz nach 25 Jahrfen soll so richtig sein. Prüfung z.B. nur stichprobenweise anhand von Typenschildern oder Modellhistorie.
Cheers, betterorange
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holliehan |
Geschrieben am 05 Dezember 2007
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Dabei seit 01 August 2007 62 Beiträge
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betterorange wrote: |
0765 gilt eher für das Einzugsgebiet zum Zollamt Deiner Zuweisung. |
Nöö. Nach meiner Erfahrung wird das Formular immer dann wenn es für diesen Zweck (Gestellung außerhalb....) kein anderes gibt, immer gern genommen.
Aber ich meine eigentlich generell: die freundlichen Grünhüte müssen es wissen. Schriftlich beantragen, notfalls formlos, und ggf. gibt es dann eine frdl. Belehrung über das richtige Verfahren, Formular etc. per Telefon. Die ZA´s haben gegenüber den Zollbeteiligten auch eine Beratungs- und Informationspflicht, oder ist das auch schon wieder Schnee von Gestern?
Danke für die Erläuterung zu den 25 years, das sind dann ja auch schon fast Antiquitäten (die zollrechtlich wieder anders bewertet werden *grins*).
Grusz
Holger
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Dathoffi |
Geschrieben am 06 Dezember 2007
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Dabei seit 26 Juli 2007 67 Beiträge
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Die Ware muss an dem Ort angemeldet werden, von dem aus sie Ihren Weg zum Export begint (also die Entsprechenden EU Länder)
Sollte die Ware in HH/BHV jedoch verpackt werden, ist eine Anmeldung unter Berücksichtigung von §9 AWV ist eine Anmeldung auch vor Ort möglich.
Die reine Lagerhaltung reicht hier nicht aus, da dies keine Behandlung der Ware im eigentlichen Sinne ist.
Hoffe das hilft dir weiter, wenn nicht, einfach fragen ;-)
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