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Langzeitlieferantenerklärung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


mawoso Geschrieben am 10 Dezember 2007



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03 April 2007
103 Beiträge
Hallo,

ich habe eine frage zu den Langzeitlieferantenerklärungen.

Ist die Langzeitlieferantenerklärungen ungültig, wenn unter den Ländern für den Präferenzverkehr noch Bulgarien, Rumänien (also EG Länder) aufgeführt sind?
Oder sind die LE's trotzdem gültig?

Gruß
mawoso

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Dathoffi Geschrieben am 10 Dezember 2007



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26 Juli 2007
67 Beiträge
Das ist abhängig vom Verwendungszweck. Für die Erstellung einer EUR.1 z.b. kann Sie weiterhin benutzt werden, da sich die EUR.1 ja auf die beiden Vertragsstaaten bezieht (z.b. deutschland-schweiz).

Bei der Verwendung bei der IHK, werden diese in der Regel auch noch aktzeptiert, insbesondere, wenn nachgewiesen werden kann, das eine neu Ausstellung nicht oder nur erschwert möglich ist (z.b. Lieferant in Konkurs).

Dennoch, sollte soweit möglich, versucht werden aktualisierte Versionen zu bekommen.

mawoso Geschrieben am 10 Dezember 2007



Dabei seit
03 April 2007
103 Beiträge
Hallo, danke für die Antwort.

Das mit der Schweiz sollte ja so sein.

Aber wie sieht es mit den EG Ländern aus, wie z.B. Rumänien,Bulgarien, Tschechei usw.

Da wir LE's bekommen, auf denen noch diese EG Länder aufgeführt sind.
Vor 01.01.07 war das ja auch o.K. , aber wie siehts nach dem Beitritt zur EU aus?

Gruß
mawoso

Dathoffi Geschrieben am 11 Dezember 2007



Dabei seit
26 Juli 2007
67 Beiträge
Es steht ja eher zuviel drauf, und das ist halb so wild.

Mein Beispiel mit der Schweiz sollte zeigen, das die Zollbeamten hingehen, und sehen, das die Gelieferte Ware den Präferenzregeln zwischen Schweiz und deutschland entspricht. Welche Länder dann noch zusätzlich draufstehen ist völlig irrelevant.

mawoso Geschrieben am 12 Dezember 2007



Dabei seit
03 April 2007
103 Beiträge
Noch eine frage:

Unter Punkt 4, "Waren sind Ursprungserzeugnisse .............."

Kann man hier, bzw. reicht es wenn man hier z.B. Bundesrepublik Deutschland schreibt, oder MUSS da Europäische Gemeinschaft stehen?

Gruß
mawoso

Dathoffi Geschrieben am 12 Dezember 2007



Dabei seit
26 Juli 2007
67 Beiträge
je genauer, desto besser.
man müsste also eigentlich sagen: Es sollte Deutschland stehen, es reicht aber auch EC ;-)

Es gibt nur wenige Länder, die EU fordern, dies kann man bei der örtlichen IHK oder in den K & M erfahren

Zeemo Geschrieben am 12 Dezember 2007



Dabei seit
28 Januar 2005
381 Beiträge
Bitte auf KEINEN Fall "EC" oder "EG" schreiben, dabei handelt es sich nämlich um die offiziellen Länderkürzel für Ecuador und Ägypten! Damit hat es schon Probleme gegeben, also im Zweifel entweder alles ausschreiben oder, wenn es ein Kürzel sein muss, EU bzw. DE!

Dathoffi Geschrieben am 12 Dezember 2007



Dabei seit
26 Juli 2007
67 Beiträge
richtig, korrekt ist das kürzel "EEC".

War einfachnur schreibfaul :-P

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