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Maut bei Umzug??


Güterkraftverkehr und LKW Forum: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Disponenten, Entscheider und Fuhrparkmanager. Unser Forum Güterkraftverkehr und LKW behandelt Fragen wie, welche Routenplanungs-Tools gibt es für den Güterkraftverkehr? Welche Versicherungen sind für den Güterkraftverkehr sinnvoll? Wie wird man Fuhrparkmanager und was sind die wichtigsten Aufgaben? Welche Trends gibt es im Güterkraftverkehr und wie wirken sie sich auf die Branche aus? Wie lässt sich die Kraftstoffeffizienz von LKWs verbessern?


Jasmina Geschrieben am 08 August 2005





Guten "Morgen" zusammen,

mir kam da gerade ein Gedanke den ich mal schnell loswerden möchte. Ich werde demnächst umziehen und wollte mir bei einem Autovermieter einen 7,5tonner mieten. Umzug ist wohl wie üblich an einem Wochenende. Wie schaut es eigentlich mit Maut aus? Und was ist mit dem Sonntagsfahrverbot für Lastkraftwagen? Nicht das ich bereits am Samstag fertig werden muss. Das kann ich zeitlich direkt knicken.

Jasi

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Michael Geschrieben am 08 August 2005



Dabei seit
24 Februar 2005
674 Beiträge
Moin Jasmina,

Du kannst ohne Bedenken loslegen. Die LKW-Maut gilt für LKW ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 t, das Sonntagsfahrverbot für LKW über einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t bzw. LKW mit Hänger (oder Auflieger).

Fahrzeuge, die man mit einem Führerschein der (alten) Klasse 3 führen darf, sind also nicht betroffen.

Gruß,
Michael

Mayerhofer Geschrieben am 09 August 2005



Dabei seit
14 Mai 2005
722 Beiträge
Hallo Jasmina,

wie schon Michael erwähnt hat, wird die Streckenbezogene Maut erst ab einem zul. Gesamtgewicht von 12 Tonnen erhoben.

Befreit sind übrigens nur folgende Fahrzeuge:
Kraftomnibusse
Fahrzeuge der Polizei,
Fahrzeuge des Zivil und Katastrophenschutzes,
Fahrzeuge der Feuerwehr,
Fahrzeuge anderer Notdienste,
Fahrzeuge des Bundes,
Fahrzeuge, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst genutzt werden,
Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden,
Fahrzeuge, die nicht ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und
Fahrzeuge, die von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen für den Transport von humanitären Hilfsgütern, die zur Linderung einer Notlage dienen, eingesetzt werden.

Weitere Informationen zum Thema Maut findest du unter folgenden Link:
www.toll-collect.de


Gruß
M.Mayerhofer


Mögen hätten wir schon wollen, nur dürfen haben wir uns nicht getraut!

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