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Pro Forma Rechnung auch bei Produktproben?


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Amon Geschrieben am 07 Januar 2008



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9 Beiträge
Hi!
Ich muss diese Woche eine kleine Produktprobe nach China schicken und frage mich gerade, ob man auch bei diesen Sachen eine Pro Forma Rechnung beilegen muss oder ob es ihn dem Fall mit dem Aufkleber getan ist, den man sich bei der Post abholen kann und bereits deklariert hat, um was es sich handelt und welchen Wert es hat.

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fragile Geschrieben am 07 Januar 2008



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Um welchen Wert handelt es sich denn? Kommt die Probe zurück oder bleibt sie in China?

Amon Geschrieben am 07 Januar 2008



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09 Dezember 2007
9 Beiträge
Die bleibt da :)

Wert ist schwer zu sagen, da komplett gratis. Eventuell einen symbolischen Dollar oder sowas

fragile Geschrieben am 07 Januar 2008



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20 September 2006
169 Beiträge
Ich habe keine Ahnung bzgl. China. Aber eine schnell getippte Pro Forma sichert die Sache ab und kann eigentlich nichts schaden. Falls sie Sendung aus irgendeinem Grund beim Zoll hängen bleibt, möchte man dort bestimmt erstmal 'was schriftliches haben.

Zeemo Geschrieben am 07 Januar 2008



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381 Beiträge
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Wert ist schwer zu sagen, da komplett gratis. Eventuell einen symbolischen Dollar oder sowas

Und gerade da tappst Du in die Falle: es gibt keinen symbolischen Wert, ALLES hat einen Wert. Die Tatsache, dass der Empfänger nichts dafür zahlt, spielt überhaupt keine Rolle - deswegen ist es ja gerade eine Pro-Forma- und eben keine Handelsrechnung! Muster/Proben haben natürlich immer den absolut gleichen Wert wie die tatsächliche, später verkaufte bzw. zu verkaufende Ware - es sei denn, es handelt sich z.B. bei DVD-Spielern um sog. "dummies", also ohne elektronisches und mechanisches Innenleben. Dann wären es aber eben auch keine DVD-Spieler, sondern Metallgehäuse.

Also, es ist immer der tatsächliche Wert anzugeben. Als Hilfe: wieviel würdest Du dafür haben wollen, wenn Du es an jemanden völlig Fremdes verkaufen würdest?

Ich habe zwar keine konkreten Erfahrungen mit dem chinesischen Zoll, wie die sowas handhaben, aber bei Unstimmigkeiten werden die wohl schon gerne mal ösig (wie wir Westfalen sagen) und verzögern die Abfertigung auch mal um ein paar Wochen. Im besten Fall setzen sie irgendeinen Wert fest, der ihnen realistisch erscheint.

Gruß,
Zeemo

Amon Geschrieben am 07 Januar 2008



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09 Dezember 2007
9 Beiträge
Hmmm, also es waren Paintballs (im Prinzip dat gleiche wie Badekugeln). Normalerweise werden diese in 2000er Boxen verkauft, meine Probe dagegen umfasste vielleicht max. 80.

Habe zur Sicherheit "softgel capsule" draufgeschrieben und einen Dollar einberaumt, weil die Zöllner zu 90 % eh net wissen, was Paintballs überhaupt sind. Versendet wurde es sogar noch relativ kostengünstig per Brief (Luftfracht). Hoffe das es in 7 Tagen da sein wird.

MagNet-99 Geschrieben am 07 Januar 2008



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2708 Beiträge
Zeemo wrote:
werden die wohl schon gerne mal ösig (wie wir Westfalen sagen)
Soso, ein Westfale aus Wiesbaden ;-)

holliehan Geschrieben am 09 Januar 2008



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62 Beiträge
Ich möchte Zeemo (der kennt es ja auch aus seinem Haus) noch ergänzen:
Grundsätzlich ist für China für Handelswaren (auch wenn es kostenlose Warenmuster sind; das ist aber bei 80 Stck. schon ein wenig bedenklich....) für die Zollabfertigung eine PR beizufügen. Die internationalen Regelungen für Warenmuster sind auch seid dem Beitritt Chinas zur WTO noch nicht bei jedem Zöllner angelangt, und ohne PR ist das aus meiner langjährigen Erfahrung ein Glücksspiel...
Ebenso wie der Versand per Post nach China....
Grusz
Holger

betterorange Geschrieben am 09 Januar 2008



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1271 Beiträge
Bei Warenmustern verlangen alle Kurierdienste, Spediteure Proformarechnungen bis zu gewissen Wertgrenzen da sie bei den Zollbehörden im Empfangsland bei ddu/frei Haus Lieferungen direkt die Zolldeklaration im Empfangsland vornehmen.

Zeemo Geschrieben am 14 Januar 2008



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28 Januar 2005
381 Beiträge
Zitieren::
Habe zur Sicherheit "softgel capsule" draufgeschrieben und einen Dollar einberaumt, weil die Zöllner zu 90 % eh net wissen, was Paintballs überhaupt sind.

Oh, oh... das ist natürlich eine bedenkliche Sichtweise - wenn Du darauf aus bist, die Zöllner zu täuschen, tust Du Dir keinen Gefallen! Die Zöllner wollen natürlich wissen, was sie da "durchwinken" - mir würde "softgel capsule" überhaupt nichts sagen, im übrigen "paintballs" auch nicht, ebensowenig wie "Badekugeln". Eine Verzögerung ist vorprogrammiert. Es muss immer so eindeutig und genau wie es geht auf der Rechnung die Ware beschrieben werden. Denn nur so kann die Zolltarifnr. (und damit auch Zollsatz, Verbote/Beschränkungen, Kontingente usw.) bestimmt werden.

Mal wirklich aus echtem Interesse: was SIND denn nun diese "paintballs"? Was macht man damit?

Zitieren::
Soso, ein Westfale aus Wiesbaden ;-)

Ja, in Anlehnung an die grandiose (Achtung, Satire!!) deutsche TV-Serie "Zwei Münchner in Hamburg"... ich hab bis vor gut 2 Jahren im Sauerland gewohnt, halte mich jetzt aber beruflich bedingt überwiegend im Rhein-Main-Gebiet auf.

amothie Geschrieben am 15 Januar 2008



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164 Beiträge
@Zeemo,

Zitieren::
Oh, oh... das ist natürlich eine bedenkliche Sichtweise - wenn Du darauf aus bist, die Zöllner zu täuschen, tust Du Dir keinen Gefallen!

na, na - nicht gleich den Fragesteller erschiessen, aus eigener Erfahrung weiss ich, das die 'Leutchen' sich vielleicht manchmal etwas unbeholfen ausdrücken aber das nicht so meinen. Geschweige denn mit Absicht Probleme bei der Zollabfertigung verursachen möchten.

Ansonsten 'Paint-Ball-Kugeln' sind ja wirklich nicht teuer und ich meine mit 'softgel capsule' eigentlich auch technisch gut übersetzt. Einen 'Wert nur für Zollzwecke' von 1 Euro oder 1 Dollar ist vielleicht etwas unglücklich, aber über 5 Dollar sind die 80 Kügelchen wirklich nicht wert (wenn es tatsächlich paint-ball-kugeln sind).Auch müssen diese nicht als Munition deklariert werden und in manchen Ländern sind diese sogar Zubehör für Spielzeug. Der eigentliche Verwendungszweck kann man aus der Übersetzung zwar nicht erkennen, ist aber für die Tarifeinreihung auch nicht immer erforderlich und hängt vor allem von der Auffassung des Zolls vor Ort ab.

Das Kurierdienste und sonstige 'Wegelagerer' :wink: immer eine Proforma-Rechnung oder andere Unterlagen fordern, hat mehr rechtliche Hintergründe, damit diese überhaupt etwas in der Hand haben und wissen was sie befördern. Was deren Deklaranten dann vor Ort daraus machen ist ein ganz anderes Thema.

Neuerdings bilden sich die einen oder anderen Firmen ein, auch schon den HTS-Code des Einfuhrlandes vom Absender zu bekommen. Ich bin da inzwischen nur noch sprachlos aber inzwischen hab' ich ja die Zolltarife alle im Internet.

cu,
amothie

Zeemo Geschrieben am 17 Januar 2008



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28 Januar 2005
381 Beiträge
Nee, will ja niemandem was unterstellen, aber es hat noch jeder seine Waren durch den Zoll bekommen - kann hier natürlich nur vom deutschen Zoll, einfuhrseitig, sprechen! - wenn er nur klipp und klar die Karten auf den Tisch gelegt hat.

Und ich weiß immer noch nicht, was "Paintballs" sind - hat das was mit dem "Sport" namens "Paintball" zu tun? Ist das dann die Munition dafür? Dann könnte man z.B. schreiben: "softgel capsule, so-called paintballs, used as ammunition for paintball markers in paintball sports" oder so ähnlich, dann bleiben keine Fragen offen!

Und natürlich ist das zolltariflich gesehen Munition. Paintballs selbst stellen natürlich für sich genommen keine Gefahr dar, und daher unterliegen sie auch - zumindest in der EU - keinen Verboten oder Beschränkungen - in China vermutlich auch nicht - aber das tut der Einreihung keinen Abbruch. Und die Einreihung ist ja nun weltweit (bis auf gaaaanz wenige Ausnahmen) bis zur 6. Stelle identisch.

Dass der Wert hinhauen kann, hab ich ja nicht in Abrede gestellt - da sollte man natürlich nicht zu tief greifen, man kann ja die entsprechenden Wertgrenzen des Einfuhrlandes ausreizen.

Schließlich stimme ich natürlich zu: der Zöllner ist auch nur ein Mensch und es gibt Zöllner, die sehen das alles sehr locker und bei manchen kriegst Du bei deren Bemerkungen schon mal eher einen Würgereiz (der Reiz zu würgen, nicht würgen)...

Wegelagerer? Das sind doch wohl, wenn überhaupt, immer noch die Zöllner. Was würde die Wirtschaft ohne KEP-Dienste machen?? Warten, bis Schenker die 500-g-Sendung nach drei Wochen hinterm Schreibtisch hervozieht?? ;-)) Naja, nix für ungut.

Die Proforma-Rechnung wird gefordert, weil sie schlicht von den Zollbehörden gefordert wird - unser Infobedarf hingegen wird durch die Angaben auf dem AWB vollständig gedeckt (also, theoretisch zumindest...^^).

So, jetzt hab ich meinen lila Blutdruck wieder etwas runtergebracht und gehe beruhigt schlafen... :-)

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