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Y901


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


xpress Geschrieben am 11 Dezember 2007



Dabei seit
16 August 2007
76 Beiträge
Kann mir jemand genauer erklären was mit diesem Schlüssel gemeint ist? Im Merkblatt zum Einheitspapier steht:

Nicht in der Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck aufgeführtes Erzeugnis.
Mit diesem Code können auch die Auskünfte zur Güterliste
und der Nullbescheid des BAFA angegeben werden.

Was ist denn ein doppelter Verwendungszweck genau?

Gruß
Xpress

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Log2002 Geschrieben am 11 Dezember 2007



Dabei seit
02 Oktober 2007
239 Beiträge
de.wikipedia.org/wiki/Dual_Use

amothie Geschrieben am 15 Januar 2008



Dabei seit
23 August 2007
164 Beiträge
Hi,

Vorsicht mit der Wiki Interpretation. Demnach würden alle (!) Waren 'Dual-Use-Waren' sein. Auch T-Shirts, Rinderfilet, u.s.w. weil diese von entsprechenden Subjekten auch in und zu Kriegshandlungen verwendet werden könnten...

Besser ist die Definition der BAFA (www.bafa.de) zu "Dual-Use". Dort gibt es auch eine entsprechende Liste, was unter Dual-Use-Waren fällt.

Mit dem Code Y901 wäre ich auch vorsichtig (wird meines Wissens von einer Zollstelle im Rheinland gern und exzessiv gefordert). Mit diesem Code bestätigt man indirekt die Ware gegen die Dual-Use-Liste geprüft zu haben. Nur wer macht das wirklich bei T-Shirts oder ähnlichem? Wäre auch fast in diese Falle getappt und hab' mich mit meinem HZA besprochen. Wir geben Y901 nur dann an, wenn die Ware ähnlich einer in der Dual-Use-Liste der Bafa ist und Verwechslungsgefahr besteht (z.B. Rohre und Konverter bzw. Tanks für Produktionsanlagen für Trinkwasser - damit könnte man ja auch einen Bioreaktor oder Bio-Lagertanks bauen und trotzdem fallen diese Waren nicht grundsätzlich unter Dual-Use).

Manchmal wäre bei der Forderung nach Y901 auch der 'gesunde Menschenverstand' hilfreich, wenn man den nur annehmen würde (und nicht als Bestechungsversuch sieht).

cu,
amothie

xpress Geschrieben am 17 Januar 2008



Dabei seit
16 August 2007
76 Beiträge
Hi amothie,

vielen Dank für Deine Ausführungen. Unser HZA fordert auch gerne und exzessiv, dass wir Y901 angeben. Die Art der Ware lässt es aber zweifellos zu dies zu vermerken.
Habt mir aber schon sehr weitergeholfen...!

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