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Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


neutron5000 Geschrieben am 02 Februar 2008



Dabei seit
08 Dezember 2006
30 Beiträge
Guten Abend,

habt Ihr in irgendeiner Weise schon mal Erfahrungen in der Importverzollung von Motoren oder Ersatzteilen für zivile Luftfahrt gesammelt?

Wenn ja was muss beachtet werden um die Waren wirklich zollfrei nach Deutschland einzuführen? Ist eine original Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung zwingend erforderlich oder ist unter UMständen auch eine Kopie ausreichend?

Danke Vorab für eure Infos.
Grüße Neutron5000

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Zeemo Geschrieben am 04 Februar 2008



Dabei seit
28 Januar 2005
381 Beiträge
Zwingend vorgeschrieben ist das Original nicht, hab aber schon erlebt, dass Zöllner es verlangen. Ist auch von Zollamt zu Zollamt verschieden.

Wichtig ist aber, dass die Nämlichkeit gesichert ist, d.h. dass die LTB exakt die Waren umfasst, die in der Sendung enthalten sind und über die die Anmeldung abgegeben wird. Teilenummern, Mengen und exakte Beschreibungen müssen drauf. Und lesbar sollte die Kopie natürlich auch sein... ;-)

Es gibt sogar Airlines, die vereinbaren mit "ihrem" Zollamt, dass die LTB bei der Anmeldung selbst gar nicht vorgelegt werden muss, sondern dass die LTB'en zu den Einfuhren eines Monats gesammelt vorgelegt werden oder gar nur stichprobenartig auf Verlangen die Ablage geprüft wird. Das geht aber natürlich nur mit einem sehr guten Verhältnis zum Zoll, sehr hohen Einfuhrmengen und langjähriger störungsfreier Zusammenarbeit.

Zolli.bs Geschrieben am 04 Februar 2008



Dabei seit
05 Juni 2007
32 Beiträge
Grundsätzlich muss die LTB zum Zeitpunkt der Abfertigung vorliegen.
In Frankfurt z. B. wird sie regelmässig verlangt.
Wenn du zugelassener Empfänger bist und über ATLAS abfertigst reicht es i. d. R. eine Kopie in den Vorgang zu legen.
Schliesslich bestätigst du bei der Eingabe, dass die notwendigen Unterlagen vorliegen.
Die Kopie für die Akte sollte auf jeden Fall gemacht werden. Bei Aussenprüfungen wird das Thema gerne aufgegriffen.
Man muss den Zöllnern allerdings erklären warum dann keine Originale mehr in den Vorgängen liegen.
Schliesslich muss das Original bei der Ware bleiben.
Schwierigkeiten gibt es übrigens auch gelegentlich, wenn es sich bei der LTB nur um eine Erklärung auf der Rechnung handelt.
Diese Lösung ist nicht bei allen Zöllnern bekannt.

neutron5000 Geschrieben am 04 Februar 2008



Dabei seit
08 Dezember 2006
30 Beiträge
Danke für eure Antworten..

Letztendlich werden wir es einfach mal versuchen ob die Abfertigung in Frankfurt auch auf Kopie möglich ist. Denn meines Erachtens bestätige ich in Atlas, dass die Dokumente bei Eingabe im Original vorliegen. Wenn es dann letztendlich zur Dokuprüfung kommt, stehen wir bissel blöd da. Vielleicht ist dann die Abfertigung am Binnenzollamt unproblematischer... Mal sehen.. Die Originale sind aber nach bisherigen Kenntnisstand nicht zwingend vorhanden oder bei der Sdg. dabei...

Noch eine andere Frage.. Bewirkt die LTB eine Zollberfreiung nur für neue Motoren u.ä oder auch für gebrauchte Waren der zivilen Luftfahrt?

Die Waren im Rahmen der Aktiven Verdelung nach Deutschland einzuführen ist in diesem Fall nicht möglich, da die Waren urspünglich hier von X für A hergestellt werden - nach einer bestimmten Laufzeit von A zu X zurückgeschickt werden - und nach erneuter Instandsetzung durch X zu B gesendet werden...

Danke für eure Hilfe

Zeemo Geschrieben am 04 Februar 2008



Dabei seit
28 Januar 2005
381 Beiträge
Ich hab mir noch mal die entsprechende Rechtsgrundlage [VO (EG) Nr. 1147/2002] angeschaut, und siehe da:

"Wenn die Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr nicht im Original vorgelegt werden kann, so ist für die Anwendung der Zollaussetzung eine vom Verkäufer der Ware unterzeichnete Erklärung vorzulegen, die auf der Handelsrechnung oder einem der Rechnung beigefügten Dokument abgegeben werden kann." [Art. 2 (1)]

Das heißt, Du brauchst letztlich die LTB selbst gar nicht, auch nicht in Kopie: die unterzeichnete Erklärung reicht aus! Hier der Link zu der Verordnung im PDF-Format, mit vorgeschriebenem Wortlaut/Layout der Erklärung: eur-lex.europa.eu/LexU...010:DE:PDF

Wie gesagt, in der Praxis kann es durchaus möglich sein, auch mit kopierten LTB zu arbeiten. Oft ist es aber wohl so - hab ich gehört - dass die Hersteller nicht unbegrenzt LTB ausstellen (sie können ja nicht für jedes einzelne Teil, das womöglich irgendwann mal einzeln weiterverkauft wird, immer neue LTB ausstellen...), und dann ist es schon praktisch, mit solchen Erklärungen zu arbeiten.

---

Ich sehe gerade, dass die Lösung mit der Erklärung schon erwähnt wurde - dass manche Zöllner das nicht kennen, ist natürlich kein Grund, es nicht anzuwenden - wenn man dem Zöllner höflich, aber bestimmt und mit dem Brustton der Überzeugung, wie es so schön heißt, die genaue Fundstelle in der VO nennt, dann freut der sich und wird es anerkennen. Allerdings ist natürlich nicht von der Hand zu weisen, dass es dann durchaus hin und wieder zu einer Verzögerung kommen kann. Man könnte dies u.U. vermeiden, indem man in die Zollanmeldung sofort die Fundstelle mit einfügt, z.B. "Erklärung gem. VO (EG) 1147/2002 Art. 2 (1) liegt vor".

Zolli.bs Geschrieben am 05 Februar 2008



Dabei seit
05 Juni 2007
32 Beiträge
In der Praxis ist es zum Teil gar nicht möglich mit Originalen zu arbeiten.
Wenn z. B. zwei Geräte bei einem Händler gekauft werden der aber zehn beim Hersteller eingekauft hat.
In diesem Fall können nur Kopien weiter gegeben werden. Das muss man dem Zollamt auch so vermitteln.

Die von Zeemo zitierte From der Erklärung wird meist nicht eingehalten. Meist sind es Texte in denen der Begriff "Airworthy" bzw. der Hinweis auf die Übereinstimmung FAA bzw. JAA Vorschriften enthalten sind.

Die Beste Lösung ist immer eine FAA-8130 oder JAA- Form one. - Die kennt inzwischen fast jeder Zöllner.

Die Zollbefreiung gilt sowohl für neue wie gebrauchte Teile. Wichtig ist dabei nur, dass für die jeweilige Sendung die Luftfahrttauglichkeit nachgewiesen werden kann.

Noch ein kleiner Tipp: mit der Zeit wirst du ja merken bei welchen Lieferanten bzw. Sendungen es Schwierigkeiten oder Verzögerungen in Frankfurt gibt.
Die fertigst du dann evtl. bei deinem Binnenzollamt ab. Dort hast meist einen besseren Draht zu den Leuten vor Ort.

Ein Satz zum Thema AV: wenn ich das richtig verstanden habe handelt es sich um Core oder Exchange Geräte.
In dem Fall solltest du mal prüfen ob ein Äquivalenzverkehr für dich in Frage kommt.
Wir prüfen das für ähnliche Fälle auch gerade.

neutron5000 Geschrieben am 06 Februar 2008



Dabei seit
08 Dezember 2006
30 Beiträge
@zeemo: Danke für den Link, der hat aufjedenfall schon mal Licht ins Dunkele gebracht. Ist auch ein gutes Schriftstück, welches ich meinem Kunden zur Verfügung stellen kann, denn der tappt derzeit mindestens genauso im Dunkeln...

@zolli.bs: für den akuellen Import hab ich definitiv ein form one in Kopie vorliegen und auf der Rechnung sind FAA-Nummern eingetragen. Wir werden die Abfertigung sobald die Sendung angekommen ist vorerst über Frankfurt probieren und dann Schritt für Schritt weiter sehen...

Das mit dem Äquivalenzverkehr ist aber auch noch eine Alternative die ich mal gegen prüfen werde. Danke für den Tipp.

Ihr habt mir aber schon mal Beide ein ganzes Stück weitergeholfen.

Zeemo Geschrieben am 06 Februar 2008



Dabei seit
28 Januar 2005
381 Beiträge
Was ist denn bitte mit "Äquivalenzverkehr" gemeint?

Zolli.bs Geschrieben am 06 Februar 2008



Dabei seit
05 Juni 2007
32 Beiträge
Der Äquivalenzverkehr erlaubt es dir im Rahmen einer aktiven Veredelung gleichartige Waren wiederauszuführen.
Ein Beispiel: Das Flugzeug kommt mit einem defekten Navigationsgerät Serienummer 08/15 rein.
Das Gerät wird gegen ein baugleiches mit der S/N 4711 getauscht.
Dieses Verfahren musst du dir aber beim Hauptzollamnt bewilligen lassen.

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