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Haftung aus Speditionsvertrag


Annett Geschrieben am 22 Juli 2007



Dabei seit
22 Juli 2007
10 Beiträge
Hallo! Ich war heute freudig überrascht, dieses Forum zu finden. Ich mache gerade einen Fernlehrgang Logistikmanagement und habe folgende Frage:

Inwieweit haftet der Spediteur, wenn der von ihm beauftragte Frachtführer die Beschädigung der Fracht verschuldet? Meiner Meinung nach haftet der Spediteur gegenüber dem Versender und der Frachtführer gegenüber dem Spediteur. Liege ich da richtig?

Viele Grüße
Annett

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MagNet-99 Geschrieben am 23 Juli 2007



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Ja, Annett, das tust Du.....

denn es gibt ja immer nur zwischen jeweil zwei Parteien ein Vertragsverhältnis und die Grundlage dieses Vertrages gibt auch die entsprechenden Auskünfte zur Haftung. Also Spediteur i.d.R. ADSp und Frachtführer HGB o.a. Aber obacht: Der Spediteur kann die Transporte auch im Selbsteintritt mit eigenen Fahrzeugen durchführen. Am besten liest Du Dir mal die ADSp und die entsprechenden Stellen im HGB durch.

Zu finden z.B. hier: www.transportrecht.de

Gruss
MagNet-99

Annett Geschrieben am 23 Juli 2007



Dabei seit
22 Juli 2007
10 Beiträge
Hallo Mag-Net99,

vielen Dank für die Infos. Ich hatte mich schon überall durchgelesen (ADSp, HGB) und konnte da auch Infos zusammentragen, aber nirgends die Antwort auf meine Frage finden. Da bin ich ja froh, dass ich mir das so richtig zusammengereimt habe.

Viele Grüße
Annett

Cargomike Geschrieben am 06 März 2008



Dabei seit
15 Februar 2008
28 Beiträge
Annett wrote:
Hallo! Ich war heute freudig überrascht, dieses Forum zu finden. Ich mache gerade einen Fernlehrgang Logistikmanagement und habe folgende Frage:

Inwieweit haftet der Spediteur, wenn der von ihm beauftragte Frachtführer die Beschädigung der Fracht verschuldet? Meiner Meinung nach haftet der Spediteur gegenüber dem Versender und der Frachtführer gegenüber dem Spediteur. Liege ich da richtig?

Viele Grüße
Annett

Hallo,

die Haftungsgrundlage ist generell das HGB, welches durch die verinbarte ADSp ergänzt wird.
Außerdem sprechen wir von einer durchgehenden Haftung, also genau so, wie Du es beschrieben hast: der Spediteur gegenüber dem Auftraggeber, der Frachtführer dem Spedituer usw.

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