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Ladungsausfall durch stornierte Ladungen


deviltrucker Geschrieben am 15 April 2008



Dabei seit
18 März 2008
6 Beiträge
Hallo Speditionskollegen,

ich benötige bzgl. ladungsausfall bzw. stornierung von ladungen mal kurz eure hilfe. hier ein beispiel:
wir erhalten einen transportauftrag eines kunden und geben diesen an einen unternehmer weiter. seitens des kunden wird der auftrag nun leider erst am verladetag storniert und der unternehmer hat bereits das fahrzeug zur beladung bereitgestellt. wir sind nun in der "goldenen mitte"(die in diesem fall ja leider nicht golden ist). der kunde will am liebsten nichts bezahlen, der unternehmer will volle kostenerstattung. verstehen können wir beide parteien aber welche einigung kann man nun finden. folgende fragen gehen mir durch den kopf:
- welche ansprüche hat der unternehmer uns gegenüber
- kann er auch ansprüche aufgrund evtl. ausfallender anschlußladung
geltend machen
- wie verhält sich die situation, wenn wir eine - teilweise - passende
anschlußladung haben? sind evtl. kosten dann verhandlungssache?
- inwiefern kann man kosten an den auftraggeber weitergeben
(verhandlungssache)?
- spielt hier evtl. auch die relation (national bzw. international) eine rolle???

mit sicherheit sind diese fragen bzgl. ausfallfracht schon öfters gestellt worden, aber wäre toll wenn ihr mir da weiterhelfen könnt.

vielen dank für hilfreiche antworten (die man ja von euch immer bekommt!)

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betterorange Geschrieben am 16 April 2008



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Hallo Teufelstrucker,

Schau mal HGB Para 415, 416 nach.

Der Auftragnehmer hat das Recht auf Erstattung der vereinbarten Fracht unter Anrechnung desse, was der Frachtf. erspart oder anderweitig erwerben könnte...

Kommt immer darauf an, wie die beteiligten Unternehmen darangehen, den Schaden gering zu halten.

Wenn der Geschäftsabschluss nicht gemäss HGB abgeschlossen wurde, sondern z.B. in einem anderen Land, kann es natürlich Unterschiede geben.

Oft gewählte Methode um nur Gewinner bei so einem Ausfall zu haben ist, eine adäquate Ersatzfracht anzubieten, somit dann gleichzeitig sämtliche Ansprüche schriftlich fixiert aus dem alten Frachtvertra bzw. dess Nichteinhaltung abgegolten sind.

Cheers, betterorange

deviltrucker Geschrieben am 16 April 2008



Dabei seit
18 März 2008
6 Beiträge
hallo betterorange,

merci für den tip. hat mir schon mal geholfen.

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