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Handelsübliche Warenannahmezeiten


dansemann Geschrieben am 29 April 2008



Dabei seit
19 November 2006
4 Beiträge
Hallo an alle Experten des Forums,

zunächst kurz zur Situation:

ich arbeite bei einer mittelständischen Spedition im Bereich Sammelgut-Ausgang National und wir haben in letzter Zeit vermehrt das Problem, dass bei diversen Auslieferungen die Empfänger nicht angetroffen werden können und somit kostenpflichtige Zweitzustellungen im Raume stehen. Es handelt sich hierbei meist um Zustellungen, die seitens unserer Partner vor 9.00 Uhr oder nach 16.00 Uhr getätigt wurden.
Unsere Auftraggeber werfen in diesem Zusammenhang gerne den Begriff "handelsübliche Warenannahmezeiten" in den Raum und nehmen so in steter Regelmäßigkeit von einer Kostenübernahme rigoros Abstand !

Gibt es diesen Begriff näher bzw. belegbar definiert, bzw. gibt es in dieser Sache eine einheitliche, zwingende Richtlinie, auf welche man sich im Bedarfsfalle stützen kann ??? 8-17.00 Uhr ? Freitags 8-15.00 ???

Vielen Dank im Voraus für eure Ratschläge bzw. für eure Einschätzung der Lage

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MagNet-99 Geschrieben am 30 April 2008



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Hallo dansemann,

ich kann mir nicht vorstellen, das es hier niedergeschriebene Regeln gibt.

Der Käufer und der Verkäufer müssen dieses Thema klären und der Verkäufer / Verlader muss dem Spediteur die Zeiten mitgeben.
Alles andere macht keinen Sinn.
Der Verlader macht es sich hier üblicherweise einfach und wälzt alle Sorgen auf den Spediteur 7 frachtführer ab. Sollte man sich in keinem Fall gefallen lassen. Die für vergbeliche Anfahrt usw.. angesetzten Kosten sollten jedoch realistisch und belegbar sein.

Gruss
MagNet-99

Cargomike Geschrieben am 05 Mai 2008



Dabei seit
15 Februar 2008
28 Beiträge
Hallo dansemann,

also ich bin mir sicher, dass die markt- und handelsüblichen Annahmezeiten nirgends geschrieben stehen. Grundsätzlich gebe ich MagNet Recht; es ist Sache des Auftraggebers, die Annahmezeiten auf den Spüs zu notieren; hälst Du diese dann nicht ein: Dein Pech; ansonsten gehen die 2. Zustellung zu Lasten des Auftraggebers.

Du solltest generell mit ihm die Regelung treffen, wenn Du den vergeblichen Anlieferversuch nachweisen kannst, muss er zahlen; wenn nicht, dann eben nicht.

Da Du im Sammelgut Ausgang arbeitest, gehe ich davon aus, dass die 2. Zustellung von Deinen Partnerbetrieben kommen. Hier solltest Du einmal die Uhrzeiten der Zustellversuche prüfen. Ich zahle z.B. keine 2. Zustellung bei Anlieferversuchen über die Mittagszeit etc.....

Gruss
Michael

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