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Spediteursbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Rul1987 Geschrieben am 08 Mai 2008



Dabei seit
11 April 2008
27 Beiträge
Hallo,

wir haben Waren nach Russland exportiert. Die gelbe Durchschrit der Ausfuhrerlärung haben wir allerdings nicht mehr erhalten.
Unser Spediteur ist in Litauen ansässig.

Ist es möglich, dass dieser Litauische Spediteur uns eine Bestätigung für Umsatzsteuerzwecke austellt, (Spediteursbescheinigung) oder ist es Voraussetzung für diese Bescheinigung, dass sich der Spediteur in Deutschland befindet?

Bitte gebt mir, wenn möglich auch eine Seite im Internet, wo ich das nachlesen kann.

Vielen Dank!

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Zeemo Geschrieben am 08 Mai 2008



Dabei seit
28 Januar 2005
381 Beiträge
Es gibt keine Vorschrift, die besagt, dass die Sped.besch. nur von einem in Deutschland ansässigen Spediteur oder Unternehmer ausgestellt werden kann. Angesichts des derzeitigen Transportmarktes wäre es dann auch sehr schwierig, einen Großteil der Exporte als steuerfrei nachzuweisen!

Würde Euer Spedi allerdings im Drittland, z.B. in der Ukraine, sitzen, so könnte er die Besch. nicht ausstellen, weil er den wichtigen Punkt f) aus § 10 Abs. 1 Nr. 2 nicht erfüllen kann: nämlich die Nachprüfbarkeit im Gemeinschaftsgebiet. In solchen Fällen hülfe wirklich nur noch die abgestempelte AE. Oder im Extremfall auch z.B. ein Verzollungsbeleg (Steuerbescheid o.ä.) im Empfangsland.

Detaillierte Vorschriften zur Sped.besch. findest Du in den Umsatzssteuerrichtlinien, hier Nr. 133. Rechtsgrundlage ist § 10 UStDV und § 6 Abs. 4 UStG. bundesrecht.juris.de

Gruß,
Zeemo

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