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[b]Mate's Receipt und BL[/b]
Schifffahrt und Seefracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Schifffahrt und Seefracht behandelt Fragen wie, wie kann ich als Unternehmer den Transport per Schifffahrt und Seefracht organisieren und optimieren? Welche Faktoren beeinflussen den Preis für den Transport per Schifffahrt und Seefracht und wie kann ich die Kosten minimieren? Welche Risiken gibt es bei der Schifffahrt und Seefracht? Welche Möglichkeiten gibt es, den Transport per Schiff zu beschleunigen? Wie entwicklen sich die Seefrachtraten? Wie staue ich einen Container und optimiere die Beladung?
Lars_P |
Geschrieben am 10 Februar 2005
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Dabei seit 23 Januar 2005 83 Beiträge
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Moin Leute,
Grundlage fuer die Ausstellung von Bs/l ist, wie wir alle wissen, das Mate's receipt.
Alle Abschreibungen die darin notiert sind, werden logischerweise (zumindest in der Theorie) in das BL uebernommen.
Ab und an kommt es durchaus vor, dass das Schiff das Mate's Receipt nicht ausreichend verklausuliert.
Ist der Reeder berechtigt, weitere Abschreibungen die nicht im Mates Receipt stehen in das BL aufzunehmen, wenn er weiss, dass es beispielsweise weitere Beschadigungen an der Ladung gibt?
Irrelevant ist dabei im augenblick aber auf welchen terms man gebucht hat, da es hier lediglich um das prinzip geht.
Lasst bitte bei den Antworten die fragestellung aussen vor, im bezug auf den Gefahrenuebergang etc...
Beste Gruesse
Lars
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CARGOFORUM PARTNER
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Fritz |
Geschrieben am 10 Februar 2005
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Dabei seit 08 Februar 2005 9 Beiträge
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Vom prinzip her denke ich ist der reeder dazu berechtigt . In der regel ist doch aber eher so das die abschreibungen augrund von clean bs/l nur im mates receipt stehen.
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Lars_P |
Geschrieben am 10 Februar 2005
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Dabei seit 23 Januar 2005 83 Beiträge
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fritz / lars
moin fritz,
es geht ja nicht darum, was fuer bills gezeichnet werden.
das mate's receipt wird vom schiff gezeichnet und dient als grundlage fuer die erstellung der bs/l.
d.h. das abschreibungen aus dem mate's receipt ins bill of lading uebernommen werden muessen.
das problem in diesem fall ist, dass meiner meinung nach der liebe capt. gepennt hat und nicht alles an beschaedigungen aufgenommen hat.
beste gruesse
lars
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Fritz |
Geschrieben am 10 Februar 2005
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Dabei seit 08 Februar 2005 9 Beiträge
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Ist deine Frage denn nun ob du nachträglich noch remarks machen kannst in bs/l oder versteh ich dich völlig falsch?
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Lars_P |
Geschrieben am 10 Februar 2005
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Dabei seit 23 Januar 2005 83 Beiträge
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moin nochmal,
genau so sieht es aus. das schiff ist abgefahren und wir haben vom agenten mates receipt und manifest bekommen.
gruss
lars
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Fritz |
Geschrieben am 10 Februar 2005
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Dabei seit 08 Februar 2005 9 Beiträge
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da die bs/l schon vom capt. gezeichnet wurden kannst du jetzt eigentlich nur hoffen das da nix nachkommt im löschhafen und evtl.(kommt natürlich auf die ladung an etc.) schon mal vorsichtshalber der versicherung bescheid geben und evtl. einen besichtiger schicken.und natürlich dem alten ordentlich was anne ohren geben.
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Lars_P |
Geschrieben am 10 Februar 2005
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Dabei seit 23 Januar 2005 83 Beiträge
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moin fritze,
die bs/l sind noch nicht ausgestellt. der alte hat nur das mates receipt gezeichnet.
deswegen stellt sich mir ja die frage....
beste gruesse
lars
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hpgcl |
Geschrieben am 10 Februar 2005
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Dabei seit 24 Januar 2005 57 Beiträge
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Irgendwie musst Du ja ueber weitere Schaeden informiert worden sein... wie denn? Oder war das eher eine prinzipielle Frage?
Fritz wrote: |
....und natürlich dem alten ordentlich was anne ohren geben. |
Man sollte die Kapitaene in steter Regelmaessigkeit auf die Wichtigkeit des Mate's Receipt aufmerksam machen, evt. durch einen kurzen Zusatzanhang an die Info ueber die naechste Ladung - wir haben nun einmal nicht mehr die Seeleute der "Alten Schule", und in vielen der "Billigheuerlaender" wird der wirtschaftliche Teil der Ausbildung stark vernachlaessigt, ganz abgesehen vom Mangel an Erfahrung - die Jungs beschaeftigen sich ja nun nicht sieben Tage die Woche mit dem Papierkram, wenn sie zwei mal 6 Stunden Brueckenwache gehen!
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Wirbelwind |
Geschrieben am 11 Februar 2005
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Dabei seit 11 Februar 2005 1 Beiträge
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Hallo Lars,
da der Kapitän als verantwortlicher Reedereivertreter keine weiteren Abschreibungen ins M/R aufgenommen hat, kannst Du solche auch nicht mehr ins B/L schreiben; es sei denn der Kunde ist Euch wohlgesonnen und akzeptiert dies weil bekannt (die Abschreibungen).
Grüße schon einmal an den Schutzverein - für die finale Klärung.
Gruß
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