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Zoll und "Made in Germany"


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Erog Geschrieben am 25 April 2008



Dabei seit
25 April 2008
54 Beiträge
Hallo Forummitglieder,
wir wollen Spannwerkzeuge nach Indien liefern. Nun verlangt unser indischer Kunde jedoch, dass die Werkzeuge mit einem Etikett "Made in Germany" ausgezeichnet werden sollen. Der Ursprung der Werkzeuge ist jedoch Türkei und Italien.
Wie sieht es bzgl. des Zolls aus, wenn wir die Etiketten machen?

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Dieter2 Geschrieben am 25 April 2008



Dabei seit
12 März 2008
625 Beiträge
In Indien gibt es eine ellenlange Liste von Waren, auf denen eine Ursprungsbezeichnung angebracht werden muss - die richtige natürlich. Welcher Zweck wird mit der falschen Kennzeichnung verfolgt? Doch sicher nicht ein besseres Aussehen der Waren, sondern doch wohl eher wie auch immer geartete Präferenz- oder Handelsvorteile. Also ein klarer Rechtsverstoß.

In der Regel sind für Handelsgeschäfte mit Indien Ursprungszeugnisse erforderlich. Was wollt ihr denn für die türkischen Produkte dort ausweisen?

Indien ist zwar nicht Mitglied des Madrider Abkommens, aber vorsätzlich falsche Ursprungsangaben sind national wie international von den Zollbehörden immer sehr gern gesehen...

Auf welchem Rechtsgebiet sich das bewegt, ist mir auf Anhieb nicht ganz klar. Straf- oder bußgeldbewehrt ist es aber im Falle des Entdeckens mit Sicherheit.

Der_Staufer Geschrieben am 25 April 2008



Dabei seit
11 Februar 2008
979 Beiträge
In den USA z.B. werden Falschettikettierungen mit "Made in Germany" ggf. mit 10% zusätzlichem Zoll bestraft.

Weiteres:
www.ja-zu-deutschland....#anchor4.1

www.ja-zu-deutschland....dreier.php

Erog Geschrieben am 28 April 2008



Dabei seit
25 April 2008
54 Beiträge
Vielen Dank für die Infos.
Ob unser indischer Händler Zollvorteile "erschleichen" will glaube ich nicht. Deutsche Werkzeuge geniessen in aller Welt jedoch höchste Qualitätswerte. Ich denke, dass es eher in diese Richtung geht. Für mich ist jedenfalls klar, dass wir nur den echten Ursprung bescheinigen werden!
Benötigt man jedoch ein Ursprungszeugnis?

Dieter2 Geschrieben am 28 April 2008



Dabei seit
12 März 2008
625 Beiträge
Hallo Erog,

selbst wenn euer Kunde seinem Klientel "nur" deutsche Markenprodukte präsentieren will, erschleicht er sich durch falsche Angaben zumindest einen Handelsvorteil.

Ein UZ wird für Indien "in der Regel" benötigt, ist also nicht zwingende Vorschrift. Das hängt von euren vertragl. Vereinbarungen (sprich Kundenwunsch) bzw. einer evtl. Akkreditivvorschrift ab.

Grüße
Dieter

betterorange Geschrieben am 28 April 2008



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Hallo Erog,

frag mal bei Deiner IHK nach, wie hoch der Anteil an deutschen oder europäischen Produktionsanteilen sein muss um entweder "Made in Germany" oder Made in Europe" anzubringen.

Wenn erst ein Kaufvertrag gezeichnet wird und dann die Ausführungsbestimmungen verhandelt werden, erscheint das natürlich nicht optimal.

Viel Glück, b.o.

waldorf Geschrieben am 18 Juni 2008



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Im Gegensatz zum präferentiellen und nicht-präferentiellen Ursprung gibt es in Deutschland (sowie den meisten anderen Ländern dieser Erde) keine präzisen Vorgaben, wann man eine Ware mit "Made in ..." labeln darf. Wir befinden uns hier im schwammigen Bereich des Wettbewerbsrechts und letztlich endscheidet die Verkehrsauffassung, die für jeden Einzelfall ggf. gerichtlich zu überprüfen ist, welche Voraussetzungen eine Ware erfüllen muss, um entsprechend gelabelt werden zu dürfen.

In der Praxis sollte man sich am nicht-präferentiellen Ursprung orientieren (das empfehlen auch weise HAndelskammern), denn dann ist sichergestellt, dass die Angaben in den Dokumenten und an der Ware übereinstimmen. Gibt es da Abweichungen, die ggf. sogar rechtlich zulässig sein könnten, sind Abfertigungsprobleme vorprogrammiert.

Erog Geschrieben am 19 Juni 2008



Dabei seit
25 April 2008
54 Beiträge
Danke für die Kommentare, das hilft doch sehr. Wir haben so wie bereits geschrieben verfahren. Auch ohne Ursprungszeugnis
Scheint auch alles OK zu sein.

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