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Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Dohny Geschrieben am 22 Juli 2008



Dabei seit
12 November 2007
6 Beiträge
Hallo Kollegen,
hätte da mal eine Frage!
Wir (Spedition) haben für einen Kunden eine Maschine in die USA per Seefracht versendet! In der Maschine war vom Hersteller ein Teil eingebaut, welches, da aus der Schweiz kommend im Transit abgefertigt wurde, also Zollgut war! Die eigentliche Maschine war deutsche Ware, wurde also mit einer Ausfuhrerklärung ausgeführt!

Die Rechnung des Herstellers über die komplette Maschine ist logischerweise UST-frei und bedarf einer Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke. Üblicherweise werden Ausfuhrbescheinigungen für EU-Ware ausgestellt, nicht aber für Zollgut.

Wer kennt sich im Steuerrecht ganz gut aus? Können wir als Spediteur eine Ausfuhrbescheinigung über die gesamte Sendung (1 Kolli Maschine) erstellen, oder müssen wir irgendwie das eingebaute Teil, welches Zollgut ist auf der Ausfuhrbescheinigung ausklammern?

Danke für Eure Hilfe!
Gruss
Dohny

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Der_Staufer Geschrieben am 22 Juli 2008



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11 Februar 2008
979 Beiträge
Huhu!

Was heisst "im Transit" abgefertigt? War die Ware in der vorrübergehenden Verwahrung?

sunshine Geschrieben am 23 Juli 2008



Dabei seit
22 Juli 2008
40 Beiträge
Es war eine zusammengebaute Maschine für die wurde teilweise eine AE und teilweise ein T1 bzw. NCTS ausgestellt?

Dohny Geschrieben am 23 Juli 2008



Dabei seit
12 November 2007
6 Beiträge
ein Maschinenteil, welches in die Maschine eingebaut wurde kam aus CH, wurde gestellt, dem Hersteller der Maschine zugestellt, welcher das Maschinenteil in die eigentliche Maschine eingebaut hat. Nach Fertigstellung der Maschine wurde das Maschinenteil aus CH mit einem NCTS-Anschluss-T wieder in den Export nach USA verbracht. Keine Verwendung, da die T-Ware an sich nicht verändert wurde. Die eigentliche Maschine wurde in D hergestellt, deswegen AE-Ware!

Zeemo Geschrieben am 23 Juli 2008



Dabei seit
28 Januar 2005
381 Beiträge
Das Maschinenteil, das sich noch im Versandverfahren befunden hatte, hätte gar nicht verbaut werden dürfen. Dazu hätte man es zuerst abfertigen müssen. Wäre ja auch kostenneutral möglich gewesen, mit Präferenznachweis, da ja nur EUSt. angefallen wäre!

Ich frage mich aber, wieso man für "Zollgut", das man ausführt, keine Ausfuhrbesch. ausstellen dürfen sollte?! Soweit ich weiß, geht das schon - schließlich ist es immer noch eine Ausfuhr.

Der_Staufer Geschrieben am 23 Juli 2008



Dabei seit
11 Februar 2008
979 Beiträge
Da gibts nur eine Sache zu tun:

Selbstanzeige beim Zollamt. Die Ware wurde durch den Einbau sehr wohl verändert, sie ist nämlich nicht mehr in der Beschaffenheit wie sie in der vorrübergehenden Verwahrung war. Damit wurde die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen. Warum wurde hier keine Vorrübergehende Verwendung oder Aktive Veredelung beantragt?

Zollrechtlich gesehen handelt es sich durch den Einbau einer Ware in eine andere nur um eine Ware, eben die zusammengebaute. Es hätte gar kein T1 und keine AM für ein und die selbe Ware oder Bestandteile ein und der selben Ware, wenn sie zusammengebaut war, erstellt werden dürfen.

Dohny Geschrieben am 23 Juli 2008



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12 November 2007
6 Beiträge
OK danke für Eure Hilfe! Werd das mal mit dem Hersteller aufnehmen.

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