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Form A Präferenznachweis Feld 8 Ztn.


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


konitime Geschrieben am 17 Juli 2008



Dabei seit
29 Juni 2008
121 Beiträge
Liebe Kollegen,

zur Zeit liegt uns eine Form A vor, die nicht vom Zoll anerkannt wird. Grund ist in Feld 8 zu sehen. Dort steht W 45.15. 45.15 sind natürlich die ersten 4 Ziffern einer Zolltarifnummer. Aber 45.15 gibt es nicht (ZT geht nur bis 4504). Wir haben angemeldet 4015.1990 Handschuhe aus Weichkautschuk. Demnach gehen wir von einem Tipfehler in China aus 45.15 / 40.15). Alle anderen Angaben wie Absender, Warenumschreibung und Warenrechnungsnummer (Feld 10) deuten auf die Sendung hin oder stimmen überein.
Muss die Warennummer immer stimmen/korrekt sein die in der Form A stehen?

Danke im voraus für Antworten.

Liebe Grüße

Wilfried

CARGOFORUM PARTNER

Zeemo Geschrieben am 17 Juli 2008



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28 Januar 2005
381 Beiträge
Hi,

grundsätzlich muss die Form A natürlich vollständig und richtig (d.h. auch in sich schlüssig) ausgefüllt werden, somit kann der Zoll auch - theoretisch - die Form A mit solch einer falschen ZTN ablehnen. Das hielte ich aber für SEHR streng ausgelegt, ist mir auch noch nie untergekommen. Ich würde versuchen, mit dem Zoll - am Besten auch mit dem Schicht- und/oder Abfertigungsleiter - zu sprechen, denn rein praktisch gesehen geht es ja darum, dass sichergestellt wird, dass die Waren, die in der Form A beschrieben sind, die gleichen sind, die ihr abfertigen wollt. Dies sollte durch die Warenbeschreibung, ggf. auch durch Stückzahl, Gewicht, Rechnungs-/Packlisten-/PO-Nummer usw. gewährleistet sein.

Aber mal davon abgesehen: für 4015 1990 000 mit Ursprung CN gibt es gar keine Präferenzbegünstigung!!


Zuletzt bearbeitet von Zeemo am 17 Jul 2008 - 22:12, insgesamt einmal bearbeitet

Somo Geschrieben am 17 Juli 2008



Dabei seit
21 Juni 2008
68 Beiträge
Hallo,
für 4015 19 90 auch nicht, der Drittlandszollsatz ist : 2.70 %
LG
Marisa

konitime Geschrieben am 17 Juli 2008



Dabei seit
29 Juni 2008
121 Beiträge
Hoppla,

Asche über mein Haupt. Meine natürlich PK als Ursprungsland (Zollfrei bei Vorlage der Form A).

Sorry

Wilfried

Zeemo Geschrieben am 17 Juli 2008



Dabei seit
28 Januar 2005
381 Beiträge
Ah, OK, jetzt ja! ;-)

Gut, in Feld 8 geht es ja um die Einhaltung der Ursprungskriterien, und wenn da geschlampt wird, sind streng genommen die "erforderlichen Angaben" nicht korrekt. Es könnte ja auch ein ganz anderer Code drinstehen, der z.B. die Kriterien für die EU gar nicht mit abdeckt (z.B. Y für Russland). Daher bestehen sie darauf.

Ich halte es aber trotzdem für ziemlich pingelig.

Andererseits hat es auch keinen Wert, sich darum jetzt mit den Zöllingern zu fetzen - ich würde ohne Präferenzbegünstigung anmelden und hinterher in Ruhe einen Antrag auf Erstattung stellen, mit nachträglich und korrekt ausgestellter Form A (Regeln dazu beachten, www.zoll.de). Und dann natürlich den Pakistanis eins auf die Finger hauen, damit das nicht noch mal vorkommt! ;-)

konitime Geschrieben am 17 Juli 2008



Dabei seit
29 Juni 2008
121 Beiträge
Da wir und der Zoll im Schichtdienst arbeiten, ist einer der Schichtleiter meistens umgänglicher als der Andere. Denke wir kriegen das hin. Ansonsten werden wir wirklich ein Antrag auf Erstattung stellen.

Danke

Wilfried

Importhexe Geschrieben am 23 Juli 2008



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04 Juli 2008
18 Beiträge
WENN eine ZTN vermerkt ist, muß auch diese angemeldet werden - so die Auskunft von 3 Zollämtern, über die wir abfertigen.
Besser also in alle Form A statt ZTN nur p (oder ist das pp ?) eintragen lassen.

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