Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.034 registrierte User - 0 User online - 33 Gäste online - 61.025 Beiträge - 2.182.191 Seitenaufrufe in 2022



Haftung bei Transporten mit offenen Fahrzeugen


Harders Geschrieben am 27 August 2008



Dabei seit
30 Januar 2008
11 Beiträge
Guten Abend,

gemäß §427 Abs. 1 Satz 1 HGB (Besondere Haftungsausschlüsse) ist der Frachtführer von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf [...] eine "vereinbarte oder der Übung entsprechende Verwendung von offenen, nicht mit Planen gedeckten Fahrzeugen..." zurückzuführen ist.

1. Schlussfolgere ich daraus richtig, dass der Frachtführer von der Haftung generell befreit ist, sofern er ein offenes Transportmittel für ein Gut verwendet, welches erfahrungsgemäß auf offenen Fahrzeugen befördert werdem kann und vertraglich nichts dem Entgegenstehendes vereinbart wurde?

2. Bedeutet dies, falls meine Schlussfolgerung korrekt ist, dass er bei allen Schäden von der Haftung befreit ist, oder betrifft dieser Haftungsausschluss nur Schäden, die direkt dem offenen Transport der Ware zuzuordnen sind?

Über Eure Meinungen hierzu wäre ich sehr dankbar!

Viele Grüße,

Tim

CARGOFORUM PARTNER

DanielNoetzel Geschrieben am 27 August 2008



Dabei seit
05 Oktober 2006
459 Beiträge
Hallo Tim,

ich sehe das so: Wenn du per Anweisung den Transport offen fährst, z.B. wegen der Breite, haftet der Frachtführer nicht für Schäden die durch Umwelteinflüssen entstanden sind. Generell sämtliche Schadensansprüche wirst du wohl nicht abschmättern können.

Gruß
Daniel

MagNet-99 Geschrieben am 27 August 2008



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
das heisst in jedem Fall nicht, das der Frachtführer lustig treiben kann ewas er will !

Gruss
MagNet-99

DanielNoetzel Geschrieben am 28 August 2008



Dabei seit
05 Oktober 2006
459 Beiträge
Nachtrag: Wenn du den Transport ohne Anweisung offen übernimmst kannst du auch bei Schäden die durch Umwelt- bzw. Äußerlicheeinflüsse zustandekommen Haftbargehalten werden (bzw. dein Frachtführer).

Verladerschaft: Bei einer Sache die nur offen transportiert wird, muss diese so verpackt / konserviert sein, das sie die umweltlichen Einflüsse übersteht; geht auch aus den meisten Speditionsangeboten in diesem Bereich hervor!

Harders Geschrieben am 28 August 2008



Dabei seit
30 Januar 2008
11 Beiträge
Natürlich genießen Spediteur und Frachtführer keine Narrenfreiheit. Interessant ist für mich jedoch der Begriff "Übung" im Gesetzestext. Soll hier darauf hingewiesen werden, dass der Frachtführer dann von der Haftung für Schäden durch äußere Einflüsse ausgenommen ist, wenn die Beschaffenheit des Gutes den Transport mit offenen Fahrzeugen erlaubt und diese Beförderungsart bereits mehrfach von den Vertragsparteien widerspruchslos genutzt wurde?

Wenn dem so ist, wäre meine Frage beantwortet ;-).

Zitieren::
"vereinbarte oder der Übung entsprechende Verwendung von offenen, nicht mit Planen gedeckten Fahrzeugen..."

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich