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AES / Atlas - Beteiligten-Konstellation


ATLAS Verfahren: Tipps und Tricks für die effiziente Abwicklung von Zollformalitäten im internationalen Handel. Unser Forum ATLAS Verfahren behandelt Fragen wie, was ist das ATLAS Verfahren? Wann wird das ATLAS Verfahren angewendet? Wie läuft das ATLAS Verfahren ab? Wie werden Zollformalitäten im ATLAS Verfahren elektronisch abgewickelt? Welche Auswirkungen hat das ATLAS Verfahren auf den Transport von Waren? Welche Software benötige ich zur Teilnahme am ATLAS Verfahren?


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smitty Geschrieben am 04 September 2008



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04 September 2008
5 Beiträge
Hallo zusammen,

ich versuche derzeit eine Matrix zu erstellen, um festzustellen, welche
Konstellationen tatsächlich möglich sind. Außerdem möchte ich auch eine Übersicht erstellen, welcher Handelspartner

- Exporteur, Subunternehmer, Spediteur als Direkter oder Indirekter Ver-treter, Wir

wo in den Feldern eingetragen werden (Einheitspapier 2 + 14 ) muss

Es geht um Vollständige, unvollständige und 1-stufige Verfahren sowie
den Codes 0000,0010,0100,0100, 1000,1010,1100,1110

z.B. Anmelder = Ausführer
0000 - keine Vertretung, kein Subunternehmer
0010 - keine Vertretung, aber Ausführer beauftragt Subunternehmer
etc.
Anmelder ist indirekte Vertretung des Ausführers
usw

Wer kann/möchte mir helfen ?

Bitte Mail-Kontakt. Danke im voraus

Gruß Peter

CARGOFORUM PARTNER

Der_Staufer Geschrieben am 04 September 2008



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11 Februar 2008
979 Beiträge
Nettes Thema. Ich schaue morgen mal in meine Unterlagen, was ich dort alles finde. Kein leichtes Thema, obwohl es alle dafür halten...

smitty Geschrieben am 04 September 2008



Dabei seit
04 September 2008
5 Beiträge
@Der_Staufer

Hallo
Richtig erkannt, ich zerbreche mir schon seit Stunden den Kopf über die möglichen Aufgaben der Vertretungen sowie der Subunternehmer.

Ich könnte mir vorstellen, dass diese Matrix bzw. Eintragsliste eine gute Hilfe bei der Atlas-Einführung sein kann.

Es gibt ja nun nicht nur 2 Möglicheiten, sondern wohl noch mind. 20
(Konstellation e+f mit 0010 und 1010 fallen raus)

Ich kann jede Hilfe gebrauchen

Gruß Peter

Der_Staufer Geschrieben am 04 September 2008



Dabei seit
11 Februar 2008
979 Beiträge
Ich verzweifele dabei auch regelmäßig. Auch Zöllner machen dabei Fehler bei der Benutzereingabe einer Papier-AM. Im Papierverfahren war alles mehr oder weniger schön eindeutig, aber Atlas hat das verschlimmbessert.

Ich habe mir die Mühe gemacht, und auch nur die gängisten herausgeschrieben, denn nicht alle Möglichkeiten machen Sinn. Naja, 20 sinds glaube ich nicht ganz, weil die Beteiligtenkonstellation ist unabhängig von e+f zu sehen. Leider bin ich zuhause und habe keinen Zugriff auf mein System.

Bei den uAM hängt da noch zusätzlich die Eigenschaft des Anmelders, der die eAM erstellen muss. Das System des Zolls generiert "Mahnungen", also dass die uAM abzulösen ist und setzt automatisiert den Anmelder ins Anschreiben. Und wenn das falsch ausgefüllt ist, kann es bei einem unaufmerksamen Zöllners zu Problemen kommen.

konitime Geschrieben am 05 September 2008



Dabei seit
29 Juni 2008
121 Beiträge
Hallo,

ich denke mit 8 Konstellationen kommt man aus:

0000 Anmelder ist Ausführer. Anmelder lässt sich nicht direkt vertreten. Ausführer beauftragt keinen
Subunternehmer.

0010 Anmelder ist Ausführer. Anmelder lässt sich nicht direkt vertreten. Ausführer beauftragt Subunternehmer.

0100 Anmelder ist Ausführer. Anmelder lässt sich direkt vertreten. Ausführer beauftragt keinen Subunternehmer.

0110 Anmelder ist Ausführer. Anmelder lässt sich direkt vertreten. Ausführer beauftragt Subunternehmer.

1000 Anmelder ist indirekter Vertreter des Ausführers. Anmelder lässt sich nicht direkt vertreten. Ausführer beauftragt keinen Subunternehmer.

1010 Anmelder ist indirekter Vertreter des Ausführers. Anmelder lässt sich
nicht direkt vertreten. Ausführer beauftragt Subunternehmer.

1100 Anmelder ist indirekter Vertreter des Ausführers. Anmelder lässt sich direkt vertreten. Ausführer beauftragt keinen Subunternehmer.

1110 Anmelder ist indirekter Vertreter des Ausführers. Anmelder lässt sich direkt vertreten. Ausführer beauftragt Subunternehmer.

Als Zolldeklarant verwende ich immer 0100 wenn die Ware beim Anmelder/Ausführer ist und 0110 wenn Ware bei einem Spediteur oder anderem Lager liegt (Subunternehmer).

Denke das mal so richtig dargestellt zu haben. Bitte Verbessern wenn Fehler drin sind.

Grüße

Wilfried

smitty Geschrieben am 05 September 2008



Dabei seit
04 September 2008
5 Beiträge
@ Konitime

zu den gennanten kommt aber noch für die Matrix noch die Verfahrensart a-g + i
Die Kombination e+f + 0110 bzw 1010 ist nicht möglich.

Es geht im Prinzip ja auch darum, dass man sich für die Bewertung klar werden muss, wer man in der Matrix überhaupt ist. Diese Matrix soll aus der Sich des AA->Aussellenden aufzeigen,

1. wer man ist (Ausführer, Sub, Vertreter
2. welche Konstellationen übrhaupt möglich sind.
3. Wer in der Matrix was ist (Anmelder, Vertreter, Ausführer etc.)

Sofern ich eine Vertretung einsetzte habe ich ja als Ausführer mit der Dokumentenerstellung nichts mehr am Hut; also muss ich dies von der Vertreterseite betrachten.

Werde mir am Wochenende wohl noch gedanken machen und das Erbebnis nächste Woche zur Prüfung bzw. Vervollständigung einstellen.

Schönes Wochenende

Gruß Peter

konitime Geschrieben am 05 September 2008



Dabei seit
29 Juni 2008
121 Beiträge
Beispiele:

0110 Firma verkauft Ware in ein Drittland, lässt AE durch Zollagent erstellen und liefert von einem fremden lager/Lieferant.

1110 Ausländ. Firma / Privatperson kauft Ware (z.B.Auto) bei einer deutschen Firma (mit Mehrwertsteuer)/Privatperson (Ohne Mehrwertsteuer) und beauftragt z.B. eine deutsche Reederei mit der Ausfuhr. Die Reederei beauftragt eine Zollspedition mit der Erstellung der AE. Die Reederei wird dadurch zum Anmelder (da Käufer nicht in der EU ansässig) und liefert von einem fremden Lager / Lieferanten.

Es geht also ganz schön rund. Ich glaube aber nicht (bis auf die Ausnahme mit e und f) das die Verfahren keinen Einfluss haben. Mit e und f kann man keine unvollständigen AES erstellen, da angefragt wird ob der Zoll zu besuch kommt.

Na hoffentlich stimmt das alles...

Grüsse

Wilfried

Der_Staufer Geschrieben am 05 September 2008



Dabei seit
11 Februar 2008
979 Beiträge
@konitime
0110 ist richtig, 1110 nicht.

1110 kann nicht richtig sein, da der gemeinschaftsansässige Verkäufer der Ausführer wird. Und der Ausführer muss eine AM abgeben, ist also der Anmelder. Zur indirekten Vertretung s.u.

@smitty

1.)
Fa. A stellt Waren für Fa. B her. B verkauft diese an E. B beauftragt Spedition S, die Ware abzuholen und bittet, Fa. A soll Ausfuhrförmlichkeiten machen. (Subunternehmerfall)

Ausführer ist Fa. B, da sie ein Auslandsgeschäft tätigt.
Anmelder ist Fa. B, da der Ausführer eine AM erstellen muss
Subunternehmer ist Fa. A, da Ware direkt von A ins Ausland geht
Empfänger ist E
direkter Vertreter ist Fa. A, da sie die uAM schreibt

2.)
Wie 1.), nur beauftragt B Spedition S, die eAM zu machen
Lösung wie bei 1.), nur dass direkter Vertreter Sped. S ist.

Beide Art der Anmeldung entweder b, d oder f, wobei bei f eine Bewilligung (ZA) benötigt wird. Code 0110

3.)
Wie 1.) nur B schreibt seine AM selbst
Lösung wie bei 1.), nur dass kein Vertreter vorhanden ist.
Art der Anmeldung entweder b,d oder f, wenn der Sub keine Empfängerdaten einsehen soll, sonst a,c,e,g. Code 0010

4.)
Wie 1.) nur unterhält B bei A ein eigenes Lager, und A macht seine AM selbst
Lösung wie 1.) nur kein Sub und kein Vertreter, keine uAM nötig, nur anderer Ladeort ggf. in Bezirk anderer Binnenzollstelle. AM muss zu dieser Zollstelle, Art der Anmeldung alle möglich, kommt auf Wert, Bewilligung und vorhandene Daten an. Code 0000

Indirekte Vertretung kommt selten vor. Denkbar ist dies nur, wenn z.B. ein Schweizer Unternehmen hier ein Einkaufslager (Ware für Schweiz oder für den europ. Markt bestimmt) ohne Buchhaltung hat, evtl. bei einer Spedition oder einem Dienstleister, und diese Spedition die AM schreibt. Der Verkäufer hat kein Auslandsgeschäft, da er dem Dienstleister in Deutschland liefert. Da der Verkäufer so logischerweise kein Ausfuhrgeschäft tätigt, fällt Mehrwertsteuer an. Hier wären auch wieder alle Arten der Anmeldung denkbar, aber die indirekten Codes, also 1000 aufwärts.

Deshalb werden andere Varianten gewählt, Rechnungsstellung des Verkäufers in die Schweiz, Ware wird im Lager nur aufgrund der Transportplanung gelagert, Verkäufer schließen einen Lagervertrag mit der Spedition ab, unterhalten dann dort eine Lagerstätte. Zuständiges Zollamt ist dann dort, wo das Lager ist. Zugegeben, etwas holprig aber praktikabel.

Aze99 Geschrieben am 30 Oktober 2008



Dabei seit
14 Januar 2008
98 Beiträge
Hallo Zusammen,

ich komm mit den Beteiligten-Konstellationen einfach nicht klar, und hab schon unterschiedliche Meinungen gehört (von unserem Software-Anbieter, vom Zoll Info Center...).

Wollte mal nach euerer Meinung fragen.

Wir, Firma A, Nürnberg verkaufen an die Firma B, Hamburg.
Firma B, Hamburg gibt uns Ihren Spediteur C, Bremen vor und Empfangsland VAE.
Firma B verkauft die Waren direkt nach VAE, wir kennen weder den Empfänger, dessen Adresse noch den Rechnungswert.

Firma B beauftragt uns eine unvollständige Ausfuhranmeldung zu erstellen.

Bislang haben wir immer Firma B als Ausführer, unsere Firma A als Anmelder angegeben und i.A.u.i.V. der Firma B unterzeichnet.

Welche Beteiligten-Konstellation ist in diesem Fall richtig ???

Vielen Dank für euere Hilfe...

Der_Staufer Geschrieben am 30 Oktober 2008



Dabei seit
11 Februar 2008
979 Beiträge
... und Staufer sagt zu Aze99: "Nichts leichter als das, komm mit" ;-)

In Atlas:
Ausführer und Anmelder ist B, da B das Auslandsgeschäft (Ausführer) hat und als Ausführer verpflichtet ist, eine Anmeldung abzugeben, also ist er Anmelder.

Subunternehmer ist B. Da B A beauftragt, die unvollständige Anmeldung abzugeben, ist A der Vertreter.

Der Spediteur C "befördert nur" die Ware und taucht in der AM nicht auf.

Verfahren: 0110 (Anmelder ist Ausführer. Anmelder lässt sich direkt Vertreten. Ausführer beauftragt einen Subunternehmer)

In Papierform:
Let´s quetsch...

Feld 2 (Versender/Ausführer):
Firma B Name und Anschrift; Subunternehmer Fa. A Name und Anschrift.
Zollnummer des Ausführers ist Pflicht, des Subunternehmers nicht, wäre aber von Vorteil

Feld 14 (Anmelder/Vertreter)
[2] Name und Anschrift Firma A, Zollnummer.

Aze99 Geschrieben am 31 Oktober 2008



Dabei seit
14 Januar 2008
98 Beiträge
Danke Staufer, sag aber nicht "nichts leichter als das", weil selbst das Zoll Info Center war sich nicht sicher und hat mir was anderes gesagt. Wobei ja mein Beispiel nicht wirklich das komplizierteste ist... :-)

Der_Staufer Geschrieben am 31 Oktober 2008



Dabei seit
11 Februar 2008
979 Beiträge
Unterschreiben reicht i.A.

Das Problem, und das haben auch Zöllner, ist, dass sich dies laufend mit dem neuen MzE ändert. In Atlas ist es relativ fest.

Aze99 Geschrieben am 04 November 2008



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14 Januar 2008
98 Beiträge
also, ein Abfertigungsleiter vom Zoll Info Center hat mir nun den Code 0100 gegeben.

Ausführer ist Anmelder. = ist klar
Anmelder läßt sich direkt vertreten = ist auch klar, wir sind der Vertreter
Ausfuhrer beauftragt KEINEN Subunternehmer = wir sind ja schließlich nur Vertreter.

Hier gibt meine ATLAS-Software auch die richtigen Felder an (bei 0110 müßte ich uns als Vertreter UND als Subunternehmer auflisten)

Denk, daß das nun richtig ist....

konitime Geschrieben am 04 November 2008



Dabei seit
29 Juni 2008
121 Beiträge
Hallo,

das mit dem Subunternehmer ist ganz anders gemeint. Ihr seid also Vertreter (evtl. Zollagentur). Der Subunternehmer ist die Firma wo die Ware verladen wird wenn diese Firma nicht der Ausführer/Versender ist. Z.B. wenn die Verladung aus einem Lager und/oder an einem anderen Ort geschieht, wo der Ausführer/Versender nicht seinen Sitz hat.

Etwas umständlich geschrieben..

Sorry

Wilfried

Der_Staufer Geschrieben am 04 November 2008



Dabei seit
11 Februar 2008
979 Beiträge
@ konitime

Les mal den ersten Beitrag von Aze99. Das liest sich genauso, als sei er in dem Fall Subunternehmer: A verkauft an B in D, B will die Ware nach VAE exportieren, A kennt die Adresse von VAE nicht und auch nicht der REchnungspreis. Spedition C, von B beauftragt, holt die Ware bei A ab und karrt sie direkt in den Hafen. Das ist ein klassischer Subunternehmerfall, wie aus dem Lehrbuch.

EDIT: Hab deinen Beitrag gelesen. Das, was du beschreibst, ist ein anderer Ladeort.

@ AZE99

Hast du das vom Infocenter schriftlich? Weil das ist definitiv nicht richtig. Gibt es dazu ne Ticketnummer? Wie willst du den Empfänger in die AM schreiben, wenn du ihn nicht hast? Wie den Rechnungspreis? Natürlich seit ihr Vertreter und Subunternehmer. Vertreter deshalb, weil B darum bittet, ne uAM zu schreiben. Das müsste nämlich B machen und nicht ihr. Subunternehmer seit ihr, weil ihr von B den Auftrag habt, er die Ware bei euch kauft. Hier dürfte das Infocenter sich irren...

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