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Rücksendungen von Kunden aus Drittländern


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Erog Geschrieben am 05 September 2008



Dabei seit
25 April 2008
54 Beiträge
Hallo Forum,

wie sind Eure Erfahrungen zum Thema "Rücksendungen von Kunden aus Drittländern"?
Sollten Rücksendungen (Reklamationen, Falschlieferungen) nicht grundsätzlich mit Proforma-Rechnungen versehen sein?
Wenn z.B. ein Schweizer uns Artikel aus einer vorherigen Sendung an Ihn mit einer normalen Handelsrechnung schickt, fallen doch höhere Gebühren an?

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Der_Staufer Geschrieben am 05 September 2008



Dabei seit
11 Februar 2008
979 Beiträge
Einfuhrabgabenfreie Abfertigung als Rückware? Mit Präferenz ists eh egal, da nur EUST anfällt...

Zeemo Geschrieben am 05 September 2008



Dabei seit
28 Januar 2005
381 Beiträge
Rücksendungen aus der Schweiz kannst Du aber nur dann zollfrei einführen, wenn der Ursprung auch tatsächlich in der EU (oder natürlich in der Schweiz selbst) lag und liegt! :-)

Zöllner fertigen Rückwaren nicht so gerne mit Befreiung ab, wenn es sich um zollfreie Waren (ob nun tariflich oder durch Präferenz) handelt. Sie behaupten dann, das sei gar nicht möglich/erlaubt oder was auch immer - das stimmt aber nicht. Es gibt nirgendwo eine Vorschrift, noch nicht einmal eine entsprechende Dienstanweisung, die das besagt. Allerdings ist es absolut unsinnig, wenn der Einführer vorsteuerabzugsberechtigt ist, es sei denn, der EUSt.-Betrag wäre so hoch, dass das Unternehmen über Gebühr Liquiditätsprobleme bekäme - mit dieser Argumentation haben wir schon einige Fälle hinbekommen.

Der_Staufer Geschrieben am 05 September 2008



Dabei seit
11 Februar 2008
979 Beiträge
@Zeemo
Doch, eine Rückwarenabfertigung ist für Ursprungswaren nicht möglich. Steht so in der ensprechenden Zolldienstvorschrift, muss dich für die Quelle aber auf Montag vertrösten...

Wer legt denn dem Zoll die Unterlagen vor? ;-) Die EUR.1 behält man einfach oder bittet um Ausstellung einer neuen Rechnung ohne UE :D

sunshine Geschrieben am 09 September 2008



Dabei seit
22 Juli 2008
40 Beiträge
Der_Staufer wrote:
@Zeemo
Doch, eine Rückwarenabfertigung ist für Ursprungswaren nicht möglich. Steht so in der ensprechenden Zolldienstvorschrift, muss dich für die Quelle aber auf Montag vertrösten...
Diese Quelle würde mich auch brennend interessieren,
da wir eigentlich regelmäßig Rückwarenabwicklung auch für Waren mit Präferenzursprung anmelden und damit noch nie Probleme hatten.

Somo Geschrieben am 09 September 2008



Dabei seit
21 Juni 2008
68 Beiträge
Hallo,
diese Zolldienstvorschrift würde mich auch interessieren, denn hier
steht was anderes.
LG
Marisa

Dagegen Geschrieben am 10 September 2008



Dabei seit
10 September 2008
19 Beiträge
Hallo,

also, ich würde eine Rückwarenabfertigung mit Proforma Rechnung machen. Vorausgesetzt es würde kein Geldtransfer stattfinden. Handelsrechnung hab ich ja nur, wenn ich auch Überweisungen machen möchte.

Bei Rückware - Reklamation usw reicht dem Zoll aus, wenn man die Ausfuhr dieser Waren beweist also mit damaliger Handelsrechnung und Frachtdocs bzw Ausfuhranmeldung. Dann werden keine Abgaben erhoben.

Eine Proforma Rechnung heißt nicht, daß die Angaben darauf geringer sind als auf einer Handelsrechnung. Fact ist, daß es darauf ankommt, welche Zahlungen geleistet werden.

Der_Staufer Geschrieben am 12 September 2008



Dabei seit
11 Februar 2008
979 Beiträge
Hmm, irgendwie waren meine Erinnerunge dazu lückenhaft. Präferenzberechtigte Waren können auch als Rückwaren komplett frei sein.

Lediglich eine Lieferung im Ausland ist problematisch.

Es gab mal eine Vorschrift, dass die Einfuhrumsatzsteuer nicht erstattet wird, aber bei Rückwaren ist ja überhaupt nichts zu zahlen. Das wird offenbar verwechselt.

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