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MwSt Rückerstattung bei Ausfuhr nach Übersee!


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


adipalmer Geschrieben am 11 September 2008



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11 September 2008
3 Beiträge
Leide kann mir niemand so richtig sagen/schreiben wie es mit der
MwSt Rückerstattung bei Ausfuhr nach Übersee geht.

Ich brauch eine Ausfuhrbetätigung vom D Zoll wenn die Ware in Ausland versendet wird!?
Aber wie bekomme ich dann die MwSt zurück, ich bin ja nicht in D, ich lebe in der Dominikanischen Republik.
Ich habe Verwandte in D können die da was machen?

Die Ware wird von einem Versandservice von D in die Dominikanische Republik gesendet per Luftfracht.

Wer kennt sich da aus? :roll:

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betterorange Geschrieben am 11 September 2008



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In diesem Fall:

Den Lieferanten bitten die Ausfuhr per Luftfracht vorzunehmen, Rechnung ohne MWST.

Da er bzw. sein Spediteur die Ausfuhr überwachen, ist das legal und tägliche Praxis.

Weigert sich der Verkäufer, weil er keine Ahnung hat, möchte er sich bitte bei einem qualifizierten Spediteur oder seinem Steuerberater erkundigen.

Die Vorgehensweise funktioniert nicht, wenn die Ware z.B. von Deinen Verwandten abgeholt und aufgegeben wird.

Dann muss eine Tax free Bescheinigung beim Zoll erstellt werden. Das Tax free Erstattungsunternehmen überweisst dann die MWST abzüglich einer Provision an Dich.

adipalmer Geschrieben am 11 September 2008



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3 Beiträge
Danke für die Hinweise. Das bestätigt einen Teil meiner Recherchen.
Grüsse nach D.dorf

Mockel Geschrieben am 11 September 2008



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Habe ich auch noch nie in meinem Leben gesehen, dass auf so einer Rechnung USt. berechnet wurde, wenn die Ware in ein Drittland verbracht wird! Scheint als hätte dein Gegenüber wirklich keine Ahnung! xD

Ganz nebenbei: Die Transportkosten sind ebenfalls steuerfrei und im Normalfall wird eine Ausfuhrbescheinigung erstellt, die einzig und allein dafür gedacht ist!

Wenn der Staat auch noch an Exporten verdienen würde, dann hätten wir sicherlich eine Menge Geld mehr im deutschen Hauhalt!

konitime Geschrieben am 11 September 2008



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Viele Exporteure haben dies Problem. Viele erstellen die Warenrechnung mit Mehrwertsteuer, meisten wenn Autos oder andere Sachen exportiert werden sollen. Der Käufer bezahlt meistens Warenwert mit Mwst. und kriegt die Mwst. erstattet wenn der Verkäufer ein Nachweis einer Ausfuhr bekommt. Wenn der Verkäufer eine Warenrechnung ohne Mwst. ausstellt und kein Nachweis der Ausfuhr erhält und dies beim Finanzamt einreicht, kann es sein das der Verkäufer für die Mwst aufkommen muss?!

Inner europäisch ist dies mit der Steuer-ident. Nr. geregelt. Sobald diese auf der Rechnung steht und die Nummer ist gültig laut online-abfrage bei bff. Dann braucht der Verkäufer keine Mwst. auf der Rechnung auszuwerfen.

Mfg.

Wilfried

Mockel Geschrieben am 11 September 2008



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671 Beiträge
Es ist aber auch eine keine große Sache sich noch nachträglich eine Ausfuhrbescheinigung erstellen zu lassen!

Ein Anruf und ne Stunde später hast du sie vorliegen!

Aber gut zu wissen, wofür diese Ident-Nr. so alles da ist. :)

Gruß

adipalmer Geschrieben am 11 September 2008



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3 Beiträge
Zitat: (Der Käufer bezahlt meistens Warenwert mit Mwst. und kriegt die Mwst. erstattet wenn der Verkäufer ein Nachweis einer Ausfuhr bekommt.)

Aber ich muss die MwSt in D doch bezahlen, als steht sie auch auf der Rechnung. Es gibt mir doch niemand eine Ware ohne das ich auch die MwSt. bezahlt habe,
und eine Bestätigung der Ausfuhr bekomme ich doch erst wenn die Ware ausgeführt wird/wurde.

Warscheinlich sollte ich die Sachen (Kamera +++) in den USA bestellen,
von dort in die Dominikanischen Republik gibt es keinen Zoll!

Ich danke euch!!!

betterorange Geschrieben am 12 September 2008



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1271 Beiträge
Hallo Adi, gehst Du einfach in einen Laden und kaufst Dir Deinen Kram? Ja, dann ist das ein normales Binnengeschäft. Sonst hätte der Laden nur noch Kunden, die exportieren.

Wenn Du z.B. die Sache geschäftsmässig aufziehst und in Deiner Bestellung die Ware steuerfrei für den direkten Export bestellst, kann sich der Verkäufer darauf einlassen, wenn er denn beabsichtigt zu exportieren.

Ich dachte das wäre nun klar gewesen.

Der_Staufer Geschrieben am 12 September 2008



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Umsatzsteuerrechtlich ist das ein Versendungsfall, d.h., der Spediteur übernimmt die Sendung zur Ausfuhr und bestätigt das. Damit ist in der Regel der Ausfuhrnachweis erbracht.

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