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CE Norm Überprüfung bei der Einfuhr?
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
betterorange |
Geschrieben am 08 September 2008
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Ich bin mir nicht 100%ig sicher, deshalb helft mir mal bitte mit nem richtigen Link, bei zoll de finde ich da nichts.
Sport-Boote (Segel oder Motor + 7,5m) nach 1985 gebaut, die jetzt eingeführt werden müssen für die Inbetriebnahme die Konformität nach CE Norm bescheinigt haben. Mag sein als A,mtshilfe für die Wasserschiffahrtspolizei....
Jetzt wurde behauptet, "der Zoll" prüfe das.
Bei der Einfuhr auf eigenem Kiel mag das ja stimmen.
Bei der Einfuhr normal per Seefracht kann ich nicht erkennen, dass das irgendwo vorgeschrieben ist.
Die"Inbetriebnahme" erfolgt dann separat mit Anmeldung bei der Wasserschiffahrtspolizei etc.
Danke für Hinweise.
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CARGOFORUM PARTNER
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Lufti |
Geschrieben am 10 September 2008
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Dabei seit 13 März 2007 237 Beiträge
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Hallo b.o,
das ist schon etwas spezieller was du da hast ;)
Ich kenne die Prüfung durch den Zoll was CE Prüfzeichen angeht nur im Zusammenhang mit Kinderspielzeug.
Bei mir wollte ein Zollbeamter speziell die Prüfzeichen und eine Prüfbestätigung in schriftlicher Form vorgelegt haben.
Ich kann mir zwar nicht vorstellen was ein ganzes Boot für merkmale erfüllen muss... aber die Zoll wirds wohl wissen (naja meistens^^)
LG
Lufti
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Der_Staufer |
Geschrieben am 12 September 2008
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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Geräte- und Produktsicherheitsgesetz?
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Zeemo |
Geschrieben am 16 September 2008
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Dabei seit 28 Januar 2005 381 Beiträge
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Soweit ich weiß, muss die Ware schon bei der Einfuhr die CE-Kennzeichnung haben, sonst ist sie nicht einfuhrfähig. Ausschlaggebend müsste das "Inverkehrbringen" sein, nicht die Inbetriebnahme. "Inverkehrbringen" ist die Einfuhr in Deinem Fall schon, weil Du ja der Endabnehmer bist. Anders wäre es, wenn Du ein Händler wärst und das Boot z.B. nur zu Anschauungszwecken bekämst - das wäre noch kein Inverkehrbringen.
Aber wie der Staufer (Gruß!) schon schreibt, das gibt's das Produktsicherheitsgesetz und andere. Schau mal auf bundesrecht.juris.de und www.zoll.de!
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