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Lieferfrist Überschreitung durch Lkw - Ausfall
miwa19 |
Geschrieben am 08 September 2008
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Dabei seit 08 September 2008 2 Beiträge
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Hallo, ich habe eine Frage bezüglich folgenden Falls:
- innerdeutscher Transport
- rechtliche Grundlage lt. Auftrag: VBGL; keine weiteren Abmachungen
- Spediteur setzt Frachtführer für den Transport ein
- Frachtführer kann nicht laden, weil sein LKW (nachweislich) wegen eines Getriebeschadens in die Werkstatt zur Reparatur muss
- Spediteur versorgt ein Ersatzfahrzeug um die Tour zu erledigen
Welche Ansprüche kann der Spediteur gegenüber dem Frachtführer geltend machen, bezüglich Lieferfristüberschreitung, Güterfolgeschäden.
Zählt der Lkw-Ausfall als unabwendbares Ereignis?
danke schon mal für eure antworten
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michaelm |
Geschrieben am 08 September 2008
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Dabei seit 12 Dezember 2005 904 Beiträge
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Das ist die Frage, ob denn der Getriebeschaden hätte verhindert werden können, sprich dem Fahrer oder Halter bekannt war. Nur ist das natürlich eine Sache mit den Beweisen :D
In Deinem Fall ist die Frage offen, inwieweit denn der Ersatz-LKW den ganzen Auftrag noch retten konnte. Der Spediteur wird dem ausgefallenen Frachtführer Mehrkosten in Rechnung stellen können.
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miwa19 |
Geschrieben am 09 September 2008
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Dabei seit 08 September 2008 2 Beiträge
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Danke für die Antwort, also gehen wir davon aus der Getriebeschaden hätte nicht verhindert oder vorhergesehen werden können. - unabwendbares Ereignis
Der Ersatz-Lkw konnte nicht pünktlich anliefern, da alles in einem engen Zeitraum umdisponiert werde musste. Konnte aber letztendlich seine Ware ordnungsgemäß am nächsten Tag anliefern.
Welche Ansprüche kann der Spediteur gegenüber dem Frachtführer geltend machen, bezüglich Lieferfristüberschreitung, Güterfolgeschäden? Wie regelt das VBGL? Wie hoch sind die Haftungsgrenzen?
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michaelm |
Geschrieben am 15 September 2008
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Dabei seit 12 Dezember 2005 904 Beiträge
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Da der Ersatz-LKW ja rechtzeitig anliefern konnte, ist eben vom Fall abhängig inwieweit er die Aufwendungen für den zweiten LKW in Rechnung stellen kann. Oder hast Du Dich verschrieben?
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Onasis |
Geschrieben am 17 September 2008
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Dabei seit 20 Februar 2008 60 Beiträge
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von Lieferfristüberschreitung kann bei einem normalen Transport ohne Fixtermin doch nicht die Rede sein, oder?
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MagNet-99 |
Geschrieben am 17 September 2008
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Onasis wrote: |
von Lieferfristüberschreitung kann bei einem normalen Transport ohne Fixtermin doch nicht die Rede sein, oder? |
Wieso nicht ?
In Ermangelung eines Liefertermins gilt die normal übliche Lieferfrist....
Nur weil beispielsweise für einen Transport von Hamburg nach Bremen kein Fixtermin erfasst ist, darf der noch lange nicht 4 Tage dauern ;-)
Gruss
MagNet-99
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Onasis |
Geschrieben am 17 September 2008
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Dabei seit 20 Februar 2008 60 Beiträge
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eben.. 4 tage ist ja unüblich.
im stückgutbereich sind es eben 48h zustellung als regelzustellzeit national.
daher der gedanke das 48h bzw vllt nur 36h für nen lkw transport auch nch okay ist..
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