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Textil UZ


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


waldorio Geschrieben am 15 September 2008



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10 Februar 2007
15 Beiträge
kurze Frage:

was ist ein Textil UZ und wo bekomm ich's ?

besten dank und euch allen eine schöne woche

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msniehotta Geschrieben am 15 September 2008



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78 Beiträge
Wenn ihr Hilfe wollte spart nicht immer so mit Informationen.

Allgemein bekommt man ein UZ (Ursprungszeugnis) vom Hersteller, dieser füllt das Formular aus und läßt es von seiner zuständigen IHK beglaubigen.
Ein spezielles "Textilien-UZ" gibt es nicht (nach meinem Wissen), es wird das normale UZ auch für Textilen verwendet.

Nordlicht010208 Geschrieben am 15 September 2008



Dabei seit
01 Februar 2008
192 Beiträge
vor Jahren gab es sehr wohl ein spezielles Textil-UZ, das
als Formularsatz mit der Export-Licence (z.B. ex CN) zusammen-
gefügt war - letztere wird/wurde zur Beantragung einer EG benötigt, was
heute jedoch für immer weniger Produkte notwendig ist

die Besonderheit war das Ausweisen der Textilkategorie, der
die Ware angehörte - entsprechend wurden die Mengenverwaltung
über die kat. gesteuert

ich meine, daß dieses noch heute für einige wenige Textielen so läuft -
lasse mich aber gerne eines Besseren belehren

Dagegen Geschrieben am 15 September 2008



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10 September 2008
19 Beiträge
Hallo,

ich gehe mal davon aus, daß es sich um Import handelt! Textiles UZ ist nicht mehr notwendig. Normales UZ geht jetzt mittlerweile auch. Richtig ist, daß es früher immer ein Textiles UZ zur Export-Licence gegeben hat. Später war es mal das Form A und jetzt eben ein normales UZ. Basierend auf Importen ex China.

Soweit mein Wissensstand. Mal sehen wer mehr bietet.

konitime Geschrieben am 15 September 2008



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29 Juni 2008
121 Beiträge
Hallo,

Form A nimmt man immer noch als UZ oder UE bei der Abfertigung von Kleidung. Nicht immer sind UZ im ursprünglichen Sinne bei der Sendung dabei. Dann nimmt man das Form A als allgemeines UZ Taric Code N861.

Mfg.

Wilfried

Der_Staufer Geschrieben am 16 September 2008



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11 Februar 2008
979 Beiträge
@konitime
Passt schon, nur ein Taric Code N861 gibt es nicht. Taric-Codes sind nur numerisch und haben 10 Stellen.

Dagegen Geschrieben am 16 September 2008



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10 September 2008
19 Beiträge
Hi,

waren das nicht immer 11 Stellen?

Zeemo Geschrieben am 16 September 2008



Dabei seit
28 Januar 2005
381 Beiträge
HS (Harmonisiertes System, weltweit): 6 Stellen
KN (Kombinierte Nomenklatur, EU-weit): 8 Stellen
TARIC (EU-weit): 10 Stellen
deutsche Zolltarifnummern: 11 Stellen (11. Stelle nur nationale Bedeutung, z.B. wg. Steuersatz, Statistik oder VuB)

allgemein:

1. - 2. Stelle: Kapitel
1. - 4. Stelle: Position
1. - 11. Stelle: Unterposition

Codes wie z.B. N861 sind die ATLAS-Codierungen für Bescheinigungen, die in Zollanmeldungen eingetragen werden müssen, um sie rechtlich wirksam "vorgelegt" zu haben.

Dagegen Geschrieben am 17 September 2008



Dabei seit
10 September 2008
19 Beiträge
Zeemo wrote:
HS (Harmonisiertes System, weltweit) 6 Stellen
KN (Kombinierte Nomenklatur, EU-weit) 8 Stellen
TARIC (EU-weit) 10 Stellen
deutsche Zolltarifnummern 11 Stellen (11. Stelle nur nationale Bedeutung, z.B. wg. Steuersatz, Statistik oder VuB)

allgemein

1. - 2. Stelle Kapitel
1. - 4. Stelle Position
1. - 11. Stelle Unterposition

Codes wie z.B. N861 sind die ATLAS-Codierungen für Bescheinigungen, die in Zollanmeldungen eingetragen werden müssen, um sie rechtlich wirksam "vorgelegt" zu haben.
Hallihallo,

ist das nicht alles irgendwie daselbe? Für was brauche ich diese ganzen Möglichkeiten der Tarifierung. Ist der KN dann für Export und für EG Beantragungen? Taric für ?? HS is mir irgendwie klar - weltweite Tarifierung. EZT für Deutschland! ODER??

Bin hier ziemlich neu und absolut begeistert von soviel geballter Energie und Fachkompetenz (das ist wirklich ernst gemeint - keine Ironie!!!)

Der_Staufer Geschrieben am 17 September 2008



Dabei seit
11 Februar 2008
979 Beiträge
Hi Dagegen!

Das ist schon irgendwie das selbe, beschreibt, wie Warennummern aufgebaut sind. Mehr ja nicht. Die ersten vier Stellen als Position und die weiteren 2 Stellen der Unterposition sind eben weltweit die gleichen. Die zwei darauf folgenden KN-Upos. sind eben nur EU-weit die gleichen, deswegen wird in Ausfuhranmeldungen der 8-steller verlangt und nicht der nationale 11-steller wie in der Einfuhranmeldung.

Die Verarbeitungslisten, die im Präferenzrecht gelten, gelten ja in den entsprechenden Zonen, deswegen führen sie 4-6 Stellen auf, für Waren aus dann die Angabe "ex Kap" oder "ex Pos.", da eben nicht per 8-steller die Ware angesprochen wird.

betterorange Geschrieben am 17 September 2008



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02 April 2007
1271 Beiträge
Das Gleiche ist nicht wirklich das Selbe.

Der Aufbau der Nummern ist ähnlich, ungeprüfte Verwendung kann dazu führen, das ein UZ vom Zoll im Empfangsland abgelehnt wird.

Wir merken das sehr oft wenn entsprechende Anfargen zu Binnenzöllen aus CN oder USA gestellt werden und keine ordentliche zollmässige Warenbeschreibung verfügbar ist.

Voll dafür, b.o.

Silium Geschrieben am 18 September 2008



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17 Juni 2008
142 Beiträge
Also Cat. 4 und Cat. 5 ist definitiv EG-pflichtig, liegt keines vor oder wird eine falsche Zolltarifnummer verwendet, dann steigt der Zoll bei euch aufs Dach. Die kennen da kein Spass. Dies betrifft aus China Hemden, Blusen, T-Shirts, Pullover etc.
Ein Form A ist zulässig bei anderen Textilien genau wie ein normales UZ auch. Es muss aber auf jeden Fall ein Ursprungszertifikat vorliegen.

Schöne Grüße

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