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Incoterm DDU


Supply Chain Management SCM: Diskussionen, Lösungen und Best Practices für eine effektive Lieferkette. Unser Forum Supply Chain Management SCM behandelt Fragen wie, wie können Unternehmen ihre Lieferkette effektiver gestalten? Welche Rolle spielt SCM bei der Verbesserung der Kundenzufriedenheit und -loyalität? Welche Herausforderungen gibt es bei der Umsetzung von SCM? Was sind die wichtigsten Best Practices für ein erfolgreiches SCM?


TXLer Geschrieben am 08 August 2008



Dabei seit
27 Februar 2008
12 Beiträge
Hallo,

wie behandelt Ihr die Abrechnung bei einer DDU Sendung? Rechnet Ihr die Zollabfertigung an den Verkäufer oder an den Empfänger der Ware ab? Achtung: es geht nicht um die Einfuhrabgaben, Zölle ect.

MfG

CARGOFORUM PARTNER

Importhexe Geschrieben am 08 August 2008



Dabei seit
04 Juli 2008
18 Beiträge
Hallo

DDU beinhaltet alle Kosten bis zur Haustür des Empfängers außer Zoll und EuSt . Daher erfolgt die Abrechnung der Abfertigung an den Versender.

TXLer Geschrieben am 08 August 2008



Dabei seit
27 Februar 2008
12 Beiträge
Alles klar, Danke.

Klingemann Geschrieben am 08 August 2008



Dabei seit
20 November 2006
62 Beiträge
Um ein wenig ins Detail zu gehen. DDU schließt alle zollrelevanten Kosten für den Verkäufer aus, was bedeutet, daß auch die Verzollung an sich, vom Käufer zu tragen ist.


Zuletzt bearbeitet von Klingemann am 11 Aug 2008 - 20:39, insgesamt einmal bearbeitet

Stefan1531 Geschrieben am 11 August 2008



Dabei seit
30 Juni 2006
495 Beiträge
genau; wenn der Trade Term DDU ist und ich die Sendung auf T1 an den Empfänger bzw. dessen beauftragten übergebe, rechne ich die T1-Erstellung an den Absender ab.
Will der Empfänger die Sendung dann von mir verzollt und zugestellt bekommen, bekommt er die Rechnung incl. Zollabfertigung. Der Absender spart sich in diesem Fall ein paar Euronen.

betterorange Geschrieben am 12 August 2008



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Stefan + Klingemann haben da völlig Recht. Um Unstimmigkeiten zu vermeiden kann man den Zusatz ddu... incl. bzw. excl. Zollabfertigung anbringen, so wie es meine ameriukanischen Freunde gern hätten.

kotschi Geschrieben am 12 August 2008



Dabei seit
10 März 2005
40 Beiträge
Leute, mal nur so am Rande:

wenn nicht klar definiert wurde, dass die Zollabfertigungskosten im Empfangsland vom Verkäufer zu tragen sind, so muß im Standard der Käufer diese Kosten zahlen. Die Abfertigung gilt als Importaktivität und zählt zu den "administrative matters", somit sind sie Angelegenheit des Käufers/Empfängers.
Ich weiß, dass viele Spedis, die Kosten gerne dem Absender in Rechnung stellen, streng genommen ist das aber falsch.
Wir verweigern die Übernahme dieser Kosten als Verkäufer, es sei denn wir haben mit dem Käufer vereinbart, die Kosten zu tragen.


Guckst Du hier die OriginalErklärung der ICC:

translate.google.de/tr...e%26sa%3DN

Ein Prof der Uni Potsdam hat das auch "erkannt":
www.uni-potsdam.de/u/l...III-04.pdf

In diesem Sinne noch einen schönen Feierabend, den hab' ich mir heute echt verdient.

Kotschi

CAORFL Geschrieben am 20 September 2008



Dabei seit
23 April 2008
80 Beiträge
Der Term DDU ohne Ortsangabe ist so gut wie wertlos.

DDU XY ist verwertbarer. Ist die Ware in XY angekommen, is jut. Falls der Empfänger sich das Zeuch dann per T1 von XY nach XZ holt, ist das ein Empfängergimmick, für das er auch selber zu zahlen hat....

Bei DDU XZ ginge die T1 auf den Shipper

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