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Wiederausfuhr ohne Finanzierungskosten
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Walki |
Geschrieben am 24 September 2008
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Dabei seit 24 September 2008 15 Beiträge
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Hallo,
ich habe folgende Konstellation:
Wir bekommen aus den USA ein Flugzeug, welches nach entsprechender Einrüstung weiter nach Rumänien geht. Vom Rumänen haben wir auch die VAT. Lustigerweise haben die Rumänen auch 19% MwSt.
Aber unsere Buchhaltung möchte das Flugzeug bei der Einfuhr nicht mit 3-5 Millionen auf 3-4 Wochen finanzieren. Was bei den Zahlen auch nicht unerheblich ist...
Jetzt zu meiner Frage: In welches Verfahren können wir die Einrüstung des Messequipments bringen ohne die Finanzierung in Anspruch zu nehmen?
Mir ist dabei schon klar, das wir uns die EuSt. wiederholen können, aber trotzdem möchten wir den Betrag nicht unbedingt, wenn es sein muss "vorfinanzieren".
Danke für Eure Antworten!
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CARGOFORUM PARTNER
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Lufti |
Geschrieben am 24 September 2008
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Dabei seit 13 März 2007 237 Beiträge
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Hallo Walki,
ihr könnt natürlich das Flugzeug in das AV-Verfahren überführen
www.zoll.de/b0_zoll_un...index.html
Da Rumänien, wie ihr wisst, auch ein EU Mitglied ist; würde spätestens dort bei der Verzollung die EuSt anfallen.
Ihr seit doch mit Sicherheit Vorsteuerabzugsberechtigt, wozu der erhöhte Aufwand?
Sobald ihr das Flugzeug aufgerüsttet habt müsst ihr den AV wieder schliessen und ein Versandverfahren (T1) nach Rumänien erstellen.
Dort muss die Ware dann wieder verzollt werden. Ich denke die Mühe kann man sich sparen.
LG
Lufti
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Der_Staufer |
Geschrieben am 24 September 2008
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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@ Lufti er begründet doch, warum er auch als vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen das nicht möchte. Sein Unternehmen will nicht die 19% vorfinanzieren.
Des weiteren ist auch eine T1 seit einiger Zeit nicht mehr zwingend notwendig, sodass hier auch eine Sicherheit entfällt.
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Dieter2 |
Geschrieben am 24 September 2008
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Dabei seit 12 März 2008 625 Beiträge
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Die im Steuerbescheid belasteten 19% EUSt werden doch im gleichen Meldezeitraum als Vorsteuer wieder abgesetzt, sind also kostenneutral!? Das Flugzeug befindet sich im freien Verkehr, kann entsprechend eingerüstet werden und zollfrei nach Rumänien verbracht werden.
Verstehen könnte ich das, wenn Zölle anfallen. Oder hab‘ ich da irgendwo ein Brett vor’m Kopf?
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betterorange |
Geschrieben am 24 September 2008
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Dieter 2 , kostenneutral nur auf Deinem Papier. Um die EUST zu bekommen must Du sie erst einmal bezahlen.
Rechne an Kapitalaufwand Summe 3 Mio x 0,6% = Finanzierungsaufwand 1 Monat.
Wenn kaufrechtlich nichts einzuwenden ist, ggf. das Flugzeug über den hiesigen Zollagenten des Rumänen in D verzollen/versteuern lassen.
Ggf. gibt es ein Sonderverfajren um die Werkhalle vorübergehend zum Zollager zu erklären... dann keine richtige Einfuhr nur Transit und Veredelung, lohnt eher wenn es öfter gemacht wird.
Mfg
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Dieter2 |
Geschrieben am 24 September 2008
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Dabei seit 12 März 2008 625 Beiträge
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Stelle fest, dass ich senil werde - auf die Idee, dass man EUSt erst mal zahlen muss bevor man sie als Vorsteuer geltend machen kann, hätte ich auch selbst kommen können.
Das sind aber sicherlich interessante Anmerkungen und Basisinformationen für Forenbesucher. Über diese Thematik macht man sich aus Sicht eines Industriebetriebes ohne Drittlands-Handelswaren halt wenig Gedanken.
Ich habe in dem Zusammenhang mal eine Zusatzfrage: Viele Speditionen haben für Einfuhrabgaben ein Stundungskonto. Ist das eine gebührenfreie Einrichtung? Ist dafür eine Bürgschaft erforderlich? Innerhalb welchem Zeitraum muss ein Kontoausgleich erfolgen?
Grüße
Dieter
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betterorange |
Geschrieben am 24 September 2008
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Hallo Dieter,
Zoll Aufschubkonto mit Sicherheit bis zu dem Betrag der Sicherheit.
Hier kann unterschieden werden, ob die volle Summe oder ein Teil der Summe hinterlegt wird, je nach Beurteilung des Schuldners.
EUST in der Regel ohne Limit und meistens ohne Sicherheit
Jeweils fällig zum 15ten des Folgemonats.
Das heisst jedoch nicht, das Spediteure kostenfrei in ein Kreditrisiko gehen. Auch hieraus resultieren Finanzierungskosten.
Natürlich kann, wer keine Kapitalkosten zahlen möchte, als Kunde für sich selbst ein Aufschubkonto beantragen.
Grüsse zurück nach Triosdorf, b.o.
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Walki |
Geschrieben am 24 September 2008
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Dabei seit 24 September 2008 15 Beiträge
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Vielen vielen Dank für Eure Antworten!
Mit dem Aufschubkonto ist eine gute Idee. Das haben wir schon beantragt, werde mich nun dahingehend schlau machen!
Wer noch eine andere Idee hat - immer her damit! ;-)
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Der_Staufer |
Geschrieben am 24 September 2008
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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Fiskalverzollung wenn Import über anderen Mitgliedstaat erfolgt?
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