Gibt es irgendwelche Tipps oder hat jemand Erfahrung damit Transporte von Stückgut bzw. auch von Maschinenteilen oder Maschinen als ganzes zu Dokumentieren.
D.h. eine Möglichkeit zu finden gerade bei Stückgut wie Paletten oder grösseren Teilen dies so zu vermerken das es z.B. bei einer verkehrskontrolle nicht zu Anzeigen gegen den Verlader (Absender, d.h. direkt die Person die verladen hat) kommt.
Wie ich hier gelesen haben laut HGB
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§ 412 Verladen und Entladen
(1) Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen (verladen) sowie zu entladen. Der Frachtführer hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen. |
Nur wie handhaben das andere ?
Beispiel 1: Stückgut auf Europalette.
Sped. kommt an, bekommt den Frachtbrief (innerdeutsch), Lieferschein is auf dem Stückgut angebracht, er läd selber auf, handelt also als Gehilfe des Absenders.
So nur jetzt kommt es, er wird angehalten, das Stückgut wurde nicht auf dem LKW mit Spanngurten gesichert und die Anzeige flattert ins Haus, allerdings hatte er ja selber verladen !
Oder kann in diesem Zug wenn er selber lädt nicht der Absender haftbar gemacht werden !?
Beispiel 2: Stückgut auf LKW
LKW wird von einem Angestellter der Firma beladen und dieser "Verlader" weisst noch den LKW-Fahrer daraufhin diese Ladung mit Gurten zu sichern. Gleicher Fall, LKW wird angehalten und Anzeige liegt vor, sprich 180 Euro und 3 Punkte !!! für den Angestellter.
Wie handhaben das andere, klar kann man jedem Stückgut Gurte zur Verfügung stellen, aber Stückgut wird auch nochmals umgeladen, teilweise zwischengelagert bzw. bei Aufnahme weiterer Güter umgesetzt.
Diese Rechtssprechung ist für mich nicht wirklich logisch, gerade was Stückgüter angeht !
Wie macht Ihr das ?