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Versand in die Türkei
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Porsche |
Geschrieben am 18 September 2008
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Dabei seit 16 November 2007 10 Beiträge
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Hallo,
bei einem Versand in die Türkei benötigt man ja den Lieferschein/Packstückliste, Rechnung und die Warenverkehrsbescheinigung A.TR..
Oft wird die Rechnung in dreifacher Ausfertigung erstellt.
Wir geben jedoch nur das Ausfuhrbegleitdokument (ABD), LS, Packstückliste und eine Rechnung mit.
Es hat sich noch niemand beschwert.
Benötigt man bei einem Ausfuhrbegleitdokument über Atlas keine dreifache Rechnung mehr?
LG
Porsche
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CARGOFORUM PARTNER
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Der_Staufer |
Geschrieben am 18 September 2008
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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Der dt. Zoll braucht doch keine Rechngen für eine ATR. Und für ne Außfuhranmeldung reicht ein Rechnungsexeplar doch aus.
Hier und da werden Rechnungen noch an ATR und EUR angestepelt.
Mit Atlas hat das nichts zu tun.
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Porsche |
Geschrieben am 22 September 2008
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Dabei seit 16 November 2007 10 Beiträge
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Hallo "Der Staufer",
mit der Antwort bin ich so nicht zufrieden!
Mit dem Atlas-System wird doch mittels AES das ABD erstellt. Also hat es doch mit der Ausfuhranmeldung bzw. mit dem Ausfuhrbegleitdokument etwas zu tun.
Und auf dem Ausfuhrbegleitdokument steht u.a. die Warennummer, Warenwert etc.
Deshalb denke ich wird keine Rechnung in dreifacher Form benötigt.
Schaut man auf die Homepage der einzelnen Paketdienste, so wird immer auf eine dreifache Rechnung hingewiesen...
Oder kann mir jemand sagen an wann eine dreifache Rechnung benötigt wird und nicht?
Porsche
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Der_Staufer |
Geschrieben am 22 September 2008
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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Ich habe nur gesagt, dass der dt. Zoll nur eine Rechnung für eine Ausfuhranmeldung braucht, die er in Augenschein nimmt und dann wieder zurück gibt.
Warum die Paketdienstleister das verlangen, keine Ahnung. Frag die doch. Mit einem ABD und mit Atlas hat das jedenfalls nicht das geringste zu tun.
Aber denke doch mal weiter:
Nicht nur der dt. Zoll braucht die Rechnung zur Einsicht. der Türkische Zoll braucht ein Exemplar für seine Mehrfertigung des Abgabenbescheids, der türkische Impoteur bekommt auch ein Exemplar und Papiere haben die dumme Eigenschaft, auch mal verloren zu gehen...
Es macht also durchaus Sinn, in der Praxis mehr Kopien mitzugeben.
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Dagegen |
Geschrieben am 25 September 2008
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Dabei seit 10 September 2008 19 Beiträge
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Guten Morgen,
es gibt da ein ganz gutes Buch, das nennt sich K & M Konsulats- und Mustervorschriften, da wird u.a. erklärt, welche Dokumente in welcher Ausfertigung im Empfangsland benötigt werden. Absolutes schmöckern möglich!
Die 3 fache Ausfertigung bezieht sich auf 3 Original Rechnungen, die zur Verzollung bzw. zollamtlichen Abfertigung im Empfangsland benötigt werden.
Für die Ausfuhr in DE ist das nicht wirklich wichtig bzw. kommt es auf die Warengruppe an.
Schönen Tag wünsche ich noch.
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