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Carnet A.T.A. für Schweiz, in Japan ausgestellt?


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


johnny8 Geschrieben am 22 September 2008



Dabei seit
07 August 2008
4 Beiträge
Hallo zusammen,

Ich habe hier ein Ausstellungsstück welches von Messe zu Messe tingelt.

Das Carnet A.T.A. wurde bei der Handelskammer in Japan für die temporäre Einfuhr in die Schweiz,von einer japanischen Firma ausgestellt.

Wir haben die Ware aber nun per ProForma-Rechnung nach Moskau und nun nach Paris geschickt.

Kann ich nun die Ware von Paris direkt nach Japan zurückschicken und die Carnet`s hinterher an die japanische Firma damit diese die Carnet`s in Japan wieder schließen kann? Oder muss die Ware erst zurück in die Schweiz und von dort aus nach Japan um die Carnet`s zu schließen?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

Gruss

Johnny

CARGOFORUM PARTNER

Dieter2 Geschrieben am 22 September 2008



Dabei seit
12 März 2008
625 Beiträge
Hallo Johnny8,

willkommen im Forum.

Da ist wohl eine ganze Menge aus dem Ruder gelaufen…

Anscheinend gibt es keine Transitblätter im Carnet-Heft, demnach wärst Du sehr gut beraten, wenn Du die Ware wieder über die Schweiz nach Japan zurücklieferst. Sonst wird ja offensichtlich, dass die Ware aus dem Gültigkeitsbereich des Carnet-Verkehrs entfernt wurde und auch für andere als im Carnet angegebene Zwecke verwendet wurde. Die Zöllner werden da recht schnell misstrauisch, insbesondere wenn es keinen Nämlichkeitsnachweis (Seriennr. o.ä.) gibt.

Gruß
Dieter

Der_Staufer Geschrieben am 22 September 2008



Dabei seit
11 Februar 2008
979 Beiträge
Was ist denn im Carnet dokumentiert? Ist die Ware lt. Carnet noch in der Schweiz?

johnny8 Geschrieben am 25 September 2008



Dabei seit
07 August 2008
4 Beiträge
Wir haben die Ware per ProForma-Rechnung nach Moskau geschickt, weil nach Aussage unseres Spediteurs es in Bezug auf die zolltechnische Abfertigung um einiges einfacher und schneller gehen soll als wie mit Carnet A.T.A.

Nach dem letzten Eintrag im Carnet befindet sich die Ware noch in der Schweiz. Carnet-Technisch.

betterorange Geschrieben am 25 September 2008



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Also ab in die Schweit mit der Ware und wieder auf Carnet ausführen.

johnny8 Geschrieben am 25 September 2008



Dabei seit
07 August 2008
4 Beiträge
Entschuldigt meine Unwissenheit. Das bedeutet also wenn Carnet A.T.A`s in Japan für die Schweiz ausgestellt werden. Dann darf die Ware auch nur über die Schweiz wieder ausgeführt werden?? Auch nach Japan zurück?

Dieter2 Geschrieben am 25 September 2008



Dabei seit
12 März 2008
625 Beiträge
Das Carnet wird für eine bestimmte Verwendung in einem bestimmten Land ausgestellt.
Dabei bürgt die ausstellende Handelskammer dem Bestimmungsland dafür, dass dort evtl. durch Unregelmäßigkeiten oder Nichterfüllung entstehende Abgabenansprüche (Zoll, EUSt) gedeckt werden. Die Kammer deckt Ihr Risiko bei einer Versicherung ab (in Deutschland EULER HERMES Kreditversicherung).

Wird ein Carnet nicht ordnungsgemäß abgeschlossen (d.h. in Deinem Fall, das Wiederausfuhrblatt Schweiz und das Wiedereinfuhrblatt Japan sind nicht zollabgefertigt), entsteht im Bestimmungsland eine Abgabenpflicht, weil davon ausgegangen werden muss, dass die Waren nicht rückgeführt wurden.

Was in der Praxis passiert, ist unterschiedlich. Die Handelskammer gibt das unerledigte Carnet an den Kreditversicherer weiter, der um Aufklärung bittet und den Carnet-Inhaber für evtl. entstehende Forderungen haftbar hält. Aus Deutschland kenne ich, dass sich der Kreditversicherer ansonsten still verhält und sich nicht an das Bestimmungsland wendet. Wie das in Japan läuft, weiß ich nicht.

Den Ärger hat übrigens der Japaner, nicht Du. In zweiter Instanz der Schweizer, der ggf. Abgabenschuldner wird. Kosten kann das ganze Drittlandszoll und Einfuhrumsatzsteuer vom Warenwert in der Schweiz + den ganzen Ärger…

johnny8 Geschrieben am 25 September 2008



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07 August 2008
4 Beiträge
Dann weiß ich Bescheid! Vielen Dank an euch alle für die schnellen und informativen Antworten! Sehr gutes und hilfreiches Forum hier!

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