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Dauerhafte Nämlichkeitssicherung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


x-isle Geschrieben am 24 September 2008



Dabei seit
24 September 2008
6 Beiträge
Hallo zusammen,
vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen und zwar hätte ich gerne gewußt ob es so etwas wie eine dauerhafte Nämlichkeitssicherung gibt.
Hintergrund ist der, das ich in zukünftige Urlaube evtl. hochwertigere Elektro-Artikel mitnehmen möchte (z.B. Iphone oder Notebook) für die ich keine Kaufnachweise wie z.B. eine Rechnung mehr habe.
Nach Rücksprache mit dem Zoll erhielt ich mehr Antworten als mir lieb war - jeder erzählt was anderes und ist der Meinung seine Antwort wäre verbindlich (ist sie natürlich nicht !!!) Der allgemeine Tenor war jedoch das ich ein Inf3 Dokument ausstellen lassen solle und dies bei der Wiedereinreise dann auch wieder erledigen müsse.
Ich halte dies aber (nicht nur für mich) für zu aufwendig, wenn jeder Privatmensch (der keine Rechnungen für seine Artikel hat) ein Dokument erstellen lassen muss und dieses nach der Reise wieder erledigen muß ist der Aufwand (auch für den Zoll) doch viel zu groß.
Ich bin also quasi auf der Suche nach einer Möglichkeit mir die Nämlichkeit dauerhaft bestätigen zu lassen, damit ich im Fall der Fälle
auf eine evtl. Nachfrage bei einer Wiedereinreise dieses Schreiben dem Zoll präsentieren kann - aber eben nur auf Nachfrage und dies nicht wie beim Inf3 Dokument auch unaufgefordert muß um den Vorgang abzuschließen.
Hat jemand eine Idee ???
Danke schon mal im voraus
Gruß
x-isle

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Der_Staufer Geschrieben am 24 September 2008



Dabei seit
11 Februar 2008
979 Beiträge
Der Zoll hat die Möglichkeit, ein INF.3 für "alle" Länder gültig zu machen. Ein INF.3 muss auch nicht bei der Einreise erledigt werden (kann aber), der rote Kanal kann benutzt werden (es sei denn es sind z.B. Sportwaffen oder sowas) und ich würde nur nach Aufforderung das INF.3 als Nachweis aus der Tasche ziehen. Ein INF3 besteht aus zwei Exemplaren und wenn überhaupt, dann behält der Grenzzoll nur die Durchschrift ein. Ich denke auf den Einwand, dass man das INF3 noch länger behalten möchte, werden die das auch wieder aushändigen, denn auch sie sind an wenig arbeit interessiert.

Wenn das Binnenzollamt schon ein INF.3 mal ausgestellt hat, dann ist es denke ich auch kein Problem, ein weiteres auszustellen, wenn die Kopie vorliegt.

Des weiteren wäre es auch denkbar, anstatt dem Original-INF.3 nur immer Kopien mit in Urlaub zu nehmen.

Was geschieht ohne INF.3?
Der Zoll nimmt widerleglich an, dass sie die Waren im Ausland gekauft haben und möchte sie nochmals verzollen. Wird jetzt nachgewiesen, dass die Ware vorher schon "da", also im freien Verkehr, war, wird die Ware als Rückware einfuhrabgabgenfrei abgefertigt. Das kann durch den Kaufbeleg oder eben durch ein INF.3 geschehen. Wenn der Grenzer nun eine Kopie eines INF.3s sieht, wird er mit gesundem Menschenverstand annehmen, dass da auch ein Original ist...

x-isle Geschrieben am 24 September 2008



Dabei seit
24 September 2008
6 Beiträge
.... na das ist mal eine schnelle Antwort - Danke!

Die Beamten mit denen ich mich unterhalten habe und die mir das INF.3 "ans Herz legten" meinten man müsse das INF.3 abgeben und somit den Vorgang erledigen, bzw. abschließen, zumal ja auch der voraussichtliche Zeitpunkt der Wiedereinreise, sowie Einreiseort eingetragen würden.

Ein anderer Beamter war der Ansicht das man mich wenn ich es bei Wiedereinreise nicht erledigen lasse, später evtl. schriftlich nach dem Verbleib der Ware ansprechen würde.

Wieder ein anderer kam auf die (glorreiche) Idee, ich solle doch ein Carnet ausstellen lassen - da hat's mir im ersten Moment die Sprache verschlagen.

Mir wäre es ja auch am liebsten wenn ich mir 1x die Nämlichkeit sichern lasse (z.B. in diesem Fall die Seriennummer) und dieses Schreiben dann als Kopie mit mir trage und halt nur auf Verlangen vorzeige.

Gibt es denn irgendwo etwas schriftliches zum INF.3? Ich habe schon auf zoll-d.de nachgesehen, aber nichts adequates gefunden.
z.B. ein Artikel in dem steht das es eine 'Kann' Bestimmung ist, daß das
Inf.3 erledigt und somit auch eingezogen werden muß .....

Lufti Geschrieben am 24 September 2008



Dabei seit
13 März 2007
237 Beiträge
Hallo X-Isle,

ich zietiere von zoll.de :

Ich nehme meine Fotoausrüstung mit in den Urlaub. Was muss ich beachten, damit es bei der Wiedereinreise keine Probleme gibt?

Grundsätzlich müssen bei der Ausreise für die aus Deutschland mitgenommenen Waren keine besonderen zollrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Diese Waren sind auch bei der Rückreise innerhalb von drei Jahren einfuhrabgabenfrei, wenn sie im unveränderten Zustand wieder eingeführt werden. Sollten Sie Waren von höherem Wert, wie z.B. Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer, Schmuck mit in den Urlaub nehmen, empfiehlt es sich bei der Wiedereinreise zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Ware und einer daraus resultierenden Abgabenerhebung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.

Dafür ist das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Vordruck 0329) zu verwenden, das vor der Ausfuhr der Ware bei jeder Zollstelle ausgestellt wird. Darin sind die Waren so genau zu beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Einfuhrabfertigung problemlos möglich ist, beispielsweise bei Schmuckwaren grundsätzlich durch Vorlage von Fotos oder bei technischen Geräten durch eine genaue Warenbezeichnung unter Angabe des Modells und der Seriennummer. Es können aber auch anstelle des INF 3 andere Beweisunterlagen wie z.B. Kaufrechnung, Schriftverkehr bei der Wiedereinreise vorgelegt werden, wenn diese belegen, dass die Waren in der EG erworben wurden.

Zitat Ende. (Link: www.zoll.de/faq/reisev...#ausreise2 )

Mein persönlicher Tip: Hole dir von dem Laden/Shop in dem du die Geräte gekauft hast eine Ersatzquittung. Sollte mit etwas gutem Zureden machbar sein. Könnte dir einige Mühnen ersparen.

Ansonsten fällt mir leider nicht viel mehr zu diesem Thema ein. Rasterplaketten (Aufkleber vom Zoll um die Nämlichkeit zu sichern) fallen wohl auch weg in deinem Fall.


LG

Lufti

Der_Staufer Geschrieben am 24 September 2008



Dabei seit
11 Februar 2008
979 Beiträge
Es geht ja nicht um die Nämlichkeitssicherung, sondern um den Beleg des Status "Gemeinschaftsware".

Kein Zollamt, dass "klar" bei Verstand ist frägt nach dem Verbleib eines unerledigten INF.3, da das Verfahren nicht überwacht wird. Ausstellen und Vergessen ist hier eigentlich das Motto.

Ich pers. würde mir eins Ausstellen lassen und nur mit den Kopien arbeiten.

x-isle Geschrieben am 25 September 2008



Dabei seit
24 September 2008
6 Beiträge
@ Der_Staufer

ich habe ja fast den Verdacht Sie/Du sind/bist der Zollbeamte mit dem ich heute vormittag gesprochen habe - denn da kam der letzte Beitrag fast im Originalton über den Tresen :-)

ich werde also mal die Sache mit dem Inf 3 testen - passieren kann ja nichts ....

Schönen Dank nochmal an alle die mir hier weitergeholfen haben !!!

Gruß
x-isle

Der_Staufer Geschrieben am 25 September 2008



Dabei seit
11 Februar 2008
979 Beiträge
@x-isle

An das Gespräch würde ich mich aber erinnern :-)

Dagegen Geschrieben am 26 September 2008



Dabei seit
10 September 2008
19 Beiträge
Hi, die Diskussion finde ich interessant.

Was machen eigentlich die ganzen Geschäftsleute, die täglich durch die Welt jetten. Die haben doch auch immer ihre ganze Multimedia Ausrüstung dabei und sind nicht nur direkt zwischen DE und Drittland unterwegs, sondern machen auch mal nen Abstecher. Müssen die Ihr Handy, Laptop usw immer INF3ern oder INF2ern?

Der_Staufer Geschrieben am 26 September 2008



Dabei seit
11 Februar 2008
979 Beiträge
Müssten eigentlich ja. Wenn sie mal angehalten, kontrolliert werden, dann fehlt ihnen der Nachweis natürlich, den sie aber im Nachhinein durch Kaufbelege usw. erbringen können. Meist sind es Firmengeräte, und diese sind ins Inventar der Fa. übernommen worden, sind dort papiermäßig nachvollziehbar.

Was aber bleibt, ist die zusätzliche Arbeit, die sie haben, das ganze dem Zoll zu belegen, was sie mit einem Inf.3 sich hätte sparen können.

Dagegen Geschrieben am 26 September 2008



Dabei seit
10 September 2008
19 Beiträge
Erstaunlich.

Danke für die Info. Schönes Wochenende.

Zeemo Geschrieben am 28 September 2008



Dabei seit
28 Januar 2005
381 Beiträge
Interessante Anekdote zu dem Thema: ich habe dieses Jahr versucht, bei der Ausreise in die USA für meinen Camcorder ein INF 3 zu bekommen, und zwar beim Reisezollamt in Frankfurt (T 1). Die meinten dann nur zu mir, das ginge nur, wenn ich Kaufbelege dabei hätte, weil sie ja nicht wissen könnten, ob das Gerät tatsächlich Gemeinschaftsware sei. Sie unterstellten mir damit also sozusagen potenziellen Schmuggel.... ;-)

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