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Zoll und Vorlageprovisionen bei KEP trotz Aufschubkonto


KEP Kurier Express Paket: Erfahrungsaustausch über die Vor- und Nachteile verschiedener Dienstleister und Angebote. Entwicklungen in der KEP Branche. Neue Technologien wie GPS-Tracking, Drohnen und Roboter, zur Verbesserung und Beschleunigung von Dienstleistungen, sowie neue Produkte wie Same-Day-Delivery oder Click-and-Collect. Einführung nachhaltigerer Transportmethoden wie Elektrofahrzeuge, Fahrradkuriere und Lastenräder.


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waldorf Geschrieben am 29 Januar 2009



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Habe mit einem KEP Dienstleister ein Problem im Bereich "Zoll und Vorlageprovisionen". Viele Speditionen und Zollagenten stellen Vorlageprovisionen in Rechnung, obwohl sie über ein Aufschubkonto verfügen und somit die Zollkosten nicht auslegen (fristgerechte Zahlung vorausgesetzt).

Da wir fristgerecht zahlen, streichen wir die Vorlageprovisionen generell. Der KEP Dienstleister ist da wenig kulant und übergibt diese Forderungen sofort an eine Inkasso-Gesellschaft. Da hat man dann Angst, dass plötzlich breitschultrige Typen mit osteuropäischem Akzent vor der Tür stehen .....

Wie gehen andere damit um ?

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fragile Geschrieben am 29 Januar 2009



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Nenn es Vorlageprovision, Organisation oder welchen surcharge auch immer. Firmen wollen Geld verdienen. Sind sie einem zu teuer, sollte man sich nach anderen umsehen. Fakt ist, dass man nicht einfach selbstständig Positionen streicht. Ich find das mit dem Inkasso-Unternehmen vollkommen in Ordnung.

Ich geh ja auch nicht zu Aldi und zahl nur 95% des Preises weil ich es angemessen finde. (ja, ich weiß der Verglich hinkt)

Der_Staufer Geschrieben am 29 Januar 2009



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979 Beiträge
Hat der KEP Dienstleister überhaupt eine Vollmacht von euch, die Waren zu verzollen? Immerhin vertreten die euch ja gegenüber einer Steuerbehörde, was nur mit Vollmacht geht.

@ fragile
Dass Firmen verdienen wollen, ist ja nicht verwerflich. Dass sie aber Geld nehmen, für Leistungen, die sie nicht erbringen, eben dass sie nicht in Vorlage treten müssen, ist schlicht und ergreifend Betrug.

Sicherheit für Aufschubkonten als Bankbürgschaft gibts für einen Bruchteil...

Vor nem Inkassobüro braucht man keine Angst zu haben. Das sind bei ungerechtfertigten Forderungen zahnlose Tiger. Ich glaub auch nicht, das KEP-Inkassofirmen Russen-Inkasso betreiben :D

Inkasso-Betriebe treiben nur die Kosten in die Höhe, mehr nicht. Die sind nur so "beliebt", weil sie beim Schuldner auch gleich ihre eigenen Auslagen mit eintreiben können, der KEP damit keinerlei Arbeit mehr hat. Mit dem Inkasso muss man auch nicht reden, die geben irgendwann alleine auf und beantragen dann einen gerichtlichen Mahnbescheid, dem man widersprechen muss, sonst wird die Forderung vollstreckbar. Kommt ein Widerspruch, muss das Inkasso ein Gerichtsverfahren einleiten. Erst dann wirds wirklich richtig teuer.

Evtl. mal mit dem KEP Dienstleister sprechen und sagen, dass die nicht die Verzollung auf Aufschub machen sollen. Da der KEP Dienstleister aber als Vertreter auch für die Zahlung gegenüber dem Zoll haftet...

Carsten Geschrieben am 29 Januar 2009



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801 Beiträge
Liebe Freunde, ich habe den Firmennamen einmal durch den Platzhalter "KEP Dienstleister" ersetzt und möchte euch bitten das zu berücksichtigen. Als Forenbetreiber sind wir für die Inhalte verantwortlich und haben uns zum Ziel gesetzt in unseren Foren keinerlei Firmen namentlich zu nennen. Lieben Dank an euch

MagNet-99 Geschrieben am 29 Januar 2009



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2708 Beiträge
Carsten -> LOL -> Du brauchst ne Brille !

;-))))))))

fragile Geschrieben am 30 Januar 2009



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169 Beiträge
Der_Staufer wrote:

Dass Firmen verdienen wollen, ist ja nicht verwerflich. Dass sie aber Geld nehmen, für Leistungen, die sie nicht erbringen, eben dass sie nicht in Vorlage treten müssen, ist schlicht und ergreifend Betrug

Das die Provision erhoben wird, steht klar in der Preisliste des Dienstleisters, unabhängig ob nun ein Aufschubkonto existiert oder nicht und wenn ich nun diesen Dienstleister beauftrage, akzeptiere ich die Konditionen. Also wo ist hier der Betrug?


Der_Staufer wrote:
Hat der KEP Dienstleister überhaupt eine Vollmacht von euch, die Waren zu verzollen? Immerhin vertreten die euch ja gegenüber einer Steuerbehörde, was nur mit Vollmacht geht.

Lt. AGB ist die Vollmacht mit der Beauftragung erteilt, sollte man nicht widersprechen.

Lufti Geschrieben am 30 Januar 2009



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13 März 2007
237 Beiträge
waldorf wrote:

Da wir fristgerecht zahlen, streichen wir die Vorlageprovisionen generell

Hallo,

ich arbeite in einem Mittelgroßen Speditionsunternehmen. Bei uns ist die Vorlageprovision generell Abzugsfähig - bei einer Zahlung innerhalb von 2 Wochen (wird in jedem Angebot angegeben bzw. die Frist ist auch Verhandelbar bei guten Kunden)

Damit soll eigentlich nur erreicht werden, dass unsere lieben Kunden ihre Rechnungen zeitnah begleichen.

Falls einem als Kunde verboten wird sich diese bei fristgerechter Zahlung zu kürzen... Der Markt is groß genug...

Wer als Kunde ein generelles Problem mit der Vorlageprovision hat... Praktisch jedes Unternehmen kann sich ein eigenes Aufschubkonto beantrangen --> Siehe hier:

Zoll.de - Aufschubkonten

Grüsse

Lufti

Der_Staufer Geschrieben am 30 Januar 2009



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11 Februar 2008
979 Beiträge
fragile wrote:

Das die Provision erhoben wird, steht klar in der Preisliste des Dienstleisters, unabhängig ob nun ein Aufschubkonto existiert oder nicht und wenn ich nun diesen Dienstleister beauftrage, akzeptiere ich die Konditionen. Also wo ist hier der Betrug?
Ganz einfach: In Vorlage tritt der KEPler nur, wenn nicht fristgerecht bezahlt wird. Das Wort "Vorlageprovision" sagt doch aus, dass der KEPler gegenüber dem Zoll in Vorlage tritt, und sich dies bezahlen lässt. Da er nicht in Vorlage tritt, da der Steuerbescheid bzw. die Rechnung des Keplers fristgerecht bezahlt wird, muss der KEPler nicht in Vorlage treten. Wer diesen Umstand nicht kennt, wird betrogen.

Auf gut Deutsch: Es wird eine Leistung berechnet, die nicht erbracht wird.

Ne andere Möglichkeit wäre, die Vorlageprovision zu zahlen und dann eine Strafanzeige wegen Betrugs zu stellen.


Zitieren::

Lt. AGB ist die Vollmacht mit der Beauftragung erteilt, sollte man nicht widersprechen.
Hmm, wer hat mit wem einen Vertrag? Überleg mal, dann fällts dir von alleine ein.

Als Hilfe:
In den wohl meisten Fällen hat der KEPler einen Vertrag mit dem Versender (V) der Ware geschlossen, die Ware dem Empfänger (E) abzuliefern. E hat keinerlei vertragliche Beziehung zum KEPler. Also welche AGBs sollen da gelten?

betterorange Geschrieben am 02 Februar 2009



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02 April 2007
1271 Beiträge
Irgendwie werden da Äpfel mit Birnen verglichen.

Der Spediteur gewährt dem Auftraggeber Kredit, woher der diesen bekommt, wen geht das an.

Bei mir heisst das auch nicht Vorlageprovision sonder Kapitalbereitstellungsprovision.

Warum sollte die ein Unternehmen kostenlos besorgen?

Der Spediteur haftet schliesslichz für die Abgaben, muss Sicherheiten hinterlegen und die Konten verwalten.

Das hier behauptet wird, das z.B. Kapitalbereitstellung eine Dienstleistung ist, die nicht erbracht wird, sehe ich so nicht.

Was Unternehmen miteinander absprechen, vereinbaren ist was anderes.

Viel Spass noch...

amothie Geschrieben am 02 Februar 2009



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23 August 2007
164 Beiträge
Zitieren::
Der Spediteur gewährt dem Auftraggeber Kredit, woher der diesen bekommt, wen geht das an.

Bei mir heisst das auch nicht Vorlageprovision sonder Kapitalbereitstellungsprovision.
Das verstehe ich nicht! Wie Staufer und andere schon geschrieben haben, wenn der Kunde fristgerecht (innerhalb von 10-14 Tagen) zahlt, wo bitte muss der Spediteur den Geld bei der Zollbehörde vorlegen? Die Zahlungsfrist bei Aufschub beträgt mindestens 16 Tagen - max. 46 Tage. Vielleicht sollten die Empfänger langsam anfangen, den KEP bei Zahlung vor Zollfälligkeit die Zinserträge zu kürzen?
Bei mir ist bisher nur ein KEP auffällig geworden und hat mit Auslieferung nur noch per Nachnahme gedroht. Ich habe im Moment angeboten, das selbstverständlich der Fahrer die Kosten sofort in bar erhalten kann, jedoch steht uns zu die Belege vor Zahlung zu prüfen und wir müssen ad hoc mehrere Abteilungen (Kasse, Buha, Wareneingang, Zollabtlg) mit der sofortigen Bearbeitung beschäftigen. Für diesen extra Service habe ich angeboten, künftig 50 EUROS als Bearbeitungsgebühr zu berechnen, da eine solche Abwicklung auch bereits bei KUM geschäftsunüblich und völlig weltfremd ist.

Bin mal gespannt, wann sich der erste Fahrer in dunkler Uniform bei mir meldet... (hoffentlich nicht während der Frühstücks- oder Mittagspause).

Wie auch schon geschrieben, man braucht beim Zoll genau genommen noch nicht mal ein Auschubkonto. Vertrauenswürdige Einführer/Anmelder bekommen eine Überlassung ihrer Waren auch gegen einen Steuerbescheid, meist mit 8 Tagen Zahlungsfrist. Ob eine solche Abwicklung in den engen Zeitplan eines KEP passt ? --> ist nicht mein Problem! Wie gesagt es ist bei mir 1 einzelner KEP der solche unfreundliche Schreiben seiner Finanzabteilung und Mahnungen verschickt. Auf Rückrufe wartet man dort auch völlig vergebens, wie die Erfahrung der letzten 3 Monate zeigt.


Zuletzt bearbeitet von amothie am 03 Feb 2009 - 08:17, insgesamt einmal bearbeitet

Der_Staufer Geschrieben am 02 Februar 2009



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11 Februar 2008
979 Beiträge
Einzig die Arbeitserleichterung spricht für den Aufschub von KEPlern, da geht einfach jede Zollanmeldung aufs Aufschubkonto, egal, ob vom Einführer genutzt oder nicht.

D.h., der KEPler hat dadurch, dass er alles auf Aufschub nimmt weniger Arbeit, da er nicht zuordnen muss, wer aufschieben lassen will, wer den Bescheid selbst zahlt oder sofort blecht. Er lässt brav das Aufschubkonto in der ZA drin, bei jedem Einführer, ist ja so schön praktisch.

Er kassiert das Geld aber innerhalb des Zeitraums, in dem seine Rechnung fällig wird. Nochmals zur Vorlageprovision nen erheblichen Zinsvorteil. Ich kenne da keine größen, in welcher Höhe diese fällig wird. Evtl. kann mich ja mal einer Aufklären.

Eigentlich wird der Abgabenbetrag dann auch erst gegenüber dem KEPler nach 16-46 Tagen fällig, weil zwar geschuldet, aber aufgeschoben.

Zusammenfassend: Es wird also schlecht beim Zoll angemeldet, es fallen vermeidbare Kosten an. Sachmangel?

@ betterorange
Es wird aber überhaupt kein Kapital bereit gestellt, daran liegt es ja^^ Das sind wenn überhaupt lediglich Faulheitsprämien von den KEPlern für die KEPler.

@amothie
Der Packetfahrer ist da schon gestraft genug, weil er in der Wartezeit nicht ausliefern kann ;-) Also schiesst sich da IPS ins eigene Bein. Aber solange Doug Heffernan dann bei euch Donuts essen kann und weg von Carrie und Arthur ist, hällt sich der Schaden doch in Grenzen ;-)


Was bleibt, ist die Überlassung. Eine Ware ist erst dann endgültig überlassen, wenn der Bescheid bezahlt ist. Bei ner Anmeldung mit Aufschub ist dann überlassen, wenn das Aufschubkonto bebucht ist (mittels ATLAS dank Schnittstelle zu NIZZA sofort), bei nem normalen Steuerbescheid erst dann, wann das Geld aufm Zollkonto ist. D.h. so lange nicht gezahlt ist, darf die Ware nicht verändert werden und unterliegt der Sachhaftung. Das ist das Argument schlecht hin...

amothie Geschrieben am 03 Februar 2009



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23 August 2007
164 Beiträge
Der_Staufer wrote:
Er kassiert das Geld aber innerhalb des Zeitraums, in dem seine Rechnung fällig wird. Nochmals zur Vorlageprovision nen erheblichen Zinsvorteil.

@amothie
.... Aber solange Doug Heffernan dann bei euch Donuts essen kann und weg von Carrie und Arthur ist, hällt sich der Schaden doch in Grenzen ;-)

@Staufer
Das sehe ich auch genau so. Nicht umsonst haben schon vor Jahren viele Frachtrevisionsgesellschaften sich mit diesen Rechnungsposten subventioniert indem sie diesen im Auftrag Ihrer Kunden als aller erstes zurück gefordert haben.

Aber die Leute Doug, Carrie und Arthur kenne ich ja nicht - noch nicht einmal die Verfasser der Drohschreiben. Es ruft ja keiner zurück und die Einträge im Kundenkonto durch die 0800-Hotline liest und bearbeitet dort wohl eh keiner mehr(mein Eindruck).

Das einzige was wirken wird, wenn die Kunden konsequent solche unberechtigten Forderungen zurückweisen. Schließlich haben wir den ganzen Fracht/Speditionsunternehmen (incl. KEP) zuletzt erst ihre Investitionen in ATLAS finanziert (auch so ein heisses Eisen). Ich konnte meine Kosten dafür auch nicht auf die Kunden umlegen - bin ja keiner aus dem Transportgewerbe.

betterorange Geschrieben am 04 Februar 2009



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Auf die Gerfahr, mich erneut unbeliebt zu machen: Welche Motivation sollte ein Wirtschaftsbetrieb haben, Zölle und Steuern für Dritte auszulegen ohne dafür einen entsprechenden Lohn zu erhalten?

Aufschub geht nicht einfach so, weil es jeder macht, da müssen schon Sicherheiten hinterlegt werden. Sicherheiten kosten einerseits Geld und werden anderersits ab und an in Anspruch genommen.

Im Verhältnis zu den Frachtkosten sind die Zölle und Steuern oft überprpporttional höher, von daher sollte Verständnis für die Handlungsweise der KEPler und anderer Beteiligter aufgebracht werden können.

Macht mir hier bei den beiden letzten Beitragsschreibern aber nicht direkt den Eindruck. O.K. lebe ich mit.

Cheers, b.o.

Der_Staufer Geschrieben am 04 Februar 2009



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11 Februar 2008
979 Beiträge
bo,

es spricht nichts dagegen, dass ein Wirtschaftsbetrieb Geld haben möchte für Dienstleistungen, die er erbringt.

Doch hier beisst sich die Maus in den Schwanz: Die erbringen doch die berechnete Leistung gar nicht.

betterorange Geschrieben am 05 Februar 2009



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02 April 2007
1271 Beiträge
Der_Staufer wrote:
Die erbringen doch die berechnete Leistung gar nicht.

Muss ich das jetzt verstehen?

Nö.

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