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Fiskalverzollung in NL für Sendungen ex Asien nach D


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


mweber Geschrieben am 19 Oktober 2005



Dabei seit
17 Oktober 2005
1 Beiträge
Hallo zusammen,

kennt jemand einen Link oder hat eine Dokumentation über den genauen Ablauf einer Fiskalverzollung für Sendungen ex Asien via Rotterdam nach Deutschland. Vielleicht mit Fallbeispielen? Und welche Vorteile ergeben sich hierdurch für wen?
Habe den Google schon gequält, aber Nichts brauchbares gefunden.

Danke für die Unterstützung

CARGOFORUM PARTNER

Zeemo Geschrieben am 19 Oktober 2005



Dabei seit
28 Januar 2005
381 Beiträge
Hallo mweber,

was genau verstehst Du unter einer "Fiskalverzollung"? Du verwechselst da vielleicht was mit der "Fiskalvertretung". Wenn Du Waren über Rotterdam einführen willst, brauchst Du die aber gar nicht. Es reicht, wenn der Spediteur in Rotterdam als Dein Vertreter die Verzollung durchführt - alles ganz normal.

Der genaue Ablauf ist dann natürlich von Spedition zu Spedition unterschiedlich. Allgemein gesprochen erteilst Du dem Spediteur (den Du ja auch für die seefrachtmäßige Abfertigung und Übergabe bzw. Nachlauf brauchst) einen Verzollungsauftrag, damit er Dich rechtskräftig vertreten darf (EU-Recht). Wenn er alle Unterlagen und Angaben von Dir hat, meldet er die Sendung an (welches Zollverfahren auch immer, verkürzte Darstellung), das kann teilweise auch schon geschehen, wenn die Sendung noch auf See ist (muss demnächst sogar, s. mein Artikel zum neuen Zollkodex). Sobald der Zoll die Sendung freigegeben hat, kann sie übergeben werden - die Abwicklung mit B/L und bla und blubb vorausgesetzt. Hierzu bitte die Seefrachtspezis belästigen, äh, ansprechen... *g*

Juchhu, Prüfung ist vorbei!!!!

Spediteuse Geschrieben am 27 Oktober 2005



Dabei seit
25 Mai 2005
43 Beiträge
Hallo mweber,

Deine Ratlosigkeit kommt mir bekannt vor. Auch ich bin schon öfter über den Begriff "Fiskalverzollung" bei Importen über RTM gestolpert und konnte mir so rein gar nichts darunter vorstellen.
Wofür hat man also kompetente Vorgesetzte, dachte ich mir, jedoch ist mir mit hilflosem Gestammel und unsicheren "statt 116% EuSt nur 84%...geldwerter Vorteil...Steuererklärung...Liquiditätsvorteil..." Erklärungsversuchen nicht sehr geholfen worden.

Vielleicht mag sich hier im Forum jemand wirklich Kompetentes (Zeemo?) dazu äußern und ein wenig Licht ins Dunkle bringen? Vor allem, was es mit der "günstigeren" Einfuhrbesteuerung auf sich hat, würde mich doch wahnsinnig interessieren!

Herzlichen Dank im voraus!

MfG
La Speditrice

Gast Geschrieben am 29 Oktober 2005





Googlen soll bekanntlich helfen... 8)

Fiskalverzollung bedeutet im Grunde nix anderes dass die Zollanmeldung durch einen beauftragten Vertreter (wie von Zeemo geschildert) in Rotterdam (NL) erfolgt, vorausgesetzt, man verfügt über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in der EU. Durch den EU-Binnenmarkt ist somit niederländische VAT, EUST oder wie auch immer zu zahlen, statt der VAT, EUST des Bestimmungslandes (hier Deutschland).

Ersparnis: Differenz aus den unterschiedlichen EuSt-Sätzen, somit auch ein Liquiditätsvorteil und u. U. schnellere Verfügbarkeit der ware....

Ist jetzt ziemlich banal und vielleicht sachlich nicht ganz einwandfrei ausformuliert, aber es trifft den Kern... wer mag, kann gerne ergänzen, richtigstellen... :wink:

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