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Höheres Mindestalter f. Fahrer leichter LKW


Güterkraftverkehr und LKW Forum: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Disponenten, Entscheider und Fuhrparkmanager. Unser Forum Güterkraftverkehr und LKW behandelt Fragen wie, welche Routenplanungs-Tools gibt es für den Güterkraftverkehr? Welche Versicherungen sind für den Güterkraftverkehr sinnvoll? Wie wird man Fuhrparkmanager und was sind die wichtigsten Aufgaben? Welche Trends gibt es im Güterkraftverkehr und wie wirken sie sich auf die Branche aus? Wie lässt sich die Kraftstoffeffizienz von LKWs verbessern?


Monni Geschrieben am 20 Oktober 2005





Just 4 info. Habe gerade gelesen, dass das Mindestalter für Fahrer leichter LKW (bis 7,5t Gesamtgewicht) von derzeit 17 auf 18 Jahre heraufgesetzt werden soll. Nötig wird dies aufgrund abweichender EU Richtlinien zum bundesrepublikanischen deutschen Recht. So hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Monni

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frankenstein Geschrieben am 23 Oktober 2005



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11 August 2005
198 Beiträge
Das Mindestalter war schon immer 18 Jahre. Das ganze gilt, wenn ich das richtig interpretiere, jetzt aber auch bei Ausbildungsfahrten.

Mayerhofer Geschrieben am 24 Oktober 2005



Dabei seit
14 Mai 2005
722 Beiträge
Hallo Monni,

was du meinst ist, das man die Fahrerlaubnis im Rahmen der Ausbildung zum Berufskraftfahrer künftig nicht mehr mit 17 Jahren erwerben darf.

Laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im September, darf nach europäischem Recht eine Fahrerlaubnis der Klasse C 1 (Lkw bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht) erst ab Vollendung des 18. Lebensjahrs erteilt werden.

D.h., das Deutschland die Fahrerlaubnis-Verordnung dies bezüglich ändern muß.


Gruß
M.Mayerhofer

Mayerhofer Geschrieben am 30 Oktober 2005



Dabei seit
14 Mai 2005
722 Beiträge
Hallo,

eine andere Geschichte nicht bezüglich der oben genannten Frage ist der Modellversuch"Begleitendes Fahren ab 17".

Das Prinzip:
Schon mit 17 Jahren dürfen junge Leute ans PKW-Steuer, wenn sie vorher eine Fahrschulausbildung bestanden haben und bis zum 18. Geburtstag von einem Fahrer begleitet werden.

Voraussetzungen:
1. Der Befahrer muss mindestens 30 Jahre alt sein
2. Den Führerschein der Klasse B oder BE besitzen
3. Höchstens drei Punkte in der Verkehrssünderkartei haben.



Gruß
M.Mayerhofer

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