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Bescheinigung arbeistfreie Tage
transporter75 |
Geschrieben am 16 Januar 2009
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Dabei seit 20 Mai 2008 8 Beiträge
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Hallo zusammen,
im Bezug auf die Bescheinigung für arbeistfreie Tage möchte ich gerne wissen, ob für Fahrer die ausschließlich vom Mo - Fr im Einsatz sind eine Bescheinigung für das Wochenende ausgestellt werden muss.
Leider höre ich immer wieder von widersprüchlichen Angaben die auf pers. Erfahrungen beruhen.
Was sagt aber der Gesetzgeber bwz. Erfinder diese Vorschrift?
Gruß
transporter75
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Mayerhofer |
Geschrieben am 16 Januar 2009
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Dabei seit 14 Mai 2005 722 Beiträge
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Für Sonn- und Feiertage ist eine solche Bescheinigung i.d.R. nicht nötig.
Für Sonn- und Feiertage wird eine Bescheinigung bei Straßenkontrollen des BAG nicht verlangt, außer es liegen Anhaltspunkte vor, dass der Fahrer an einem Sonn- oder Feiertag ein nachweispflichtiges Fahrzeug gelenkt haben könnte. Solche Anhaltspunkte sind grundsätzlich im Personenverkehr bzw. dann gegeben, wenn es sich um eine Beförderung handelt, die gemäß § 30 StVO vom Sonntagsfahrverbot ausgenommen ist.
Quelle: IHK Aachen
D.h. im gewerblichen Güterkraftverkehr nicht, jedoch unter Umständen im Personenverkehr.
Zufrieden bin aber nicht mit dem Statement. Denn es sind doch einige Fahrer auch Samstags unterwegs wie z.B. in Großbäckereien.
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Mayerhofer |
Geschrieben am 26 Januar 2009
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Dabei seit 14 Mai 2005 722 Beiträge
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Die IHK Stuttgart schreibt:
Brauche ich für das Wochenende einen Nachweis?
Samstage sind Werktage und sind somit stets Auslöser für eine Bescheinigung
Weitere Details unter:
www.stuttgart.ihk24.de...e_Tage.jsp
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Siegert |
Geschrieben am 22 Februar 2009
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Dabei seit 15 Oktober 2008 9 Beiträge
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Die Bescheinigungen über nicht gearbeitete Tage müssen für die Tage ausgestellt werden, an der Fahrer keine Fahrzeuge gelenkt hat, die unter die Lenk- und Ruhezitvorschriften fallen. Ist das Wochenende im Normalfall, kein Arbeitstag, muss dafür keine Bescheinigung erstellt werden.
Man muss aber daran denken, wenn Sonntag Abend gefahren wird oder auch nur manchmal als Fahrtag genutzt wird, diese Bescheinigung wieder notwendig wird.
PS: Es sollte darauf geachtet werden, dass innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Zeiten für die freien Tage beim Einlegen der Karte nachgetragen werden. Vorsicht aber, dass diese Regelung nur innerhalb gilt und in anderen Ländern zu Strafen führen kann, wenn keine Bescheinigung mitgeführt wird.
Gruß Günter Siegert
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