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Connecting Carrier Agreement


Schifffahrt und Seefracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Schifffahrt und Seefracht behandelt Fragen wie, wie kann ich als Unternehmer den Transport per Schifffahrt und Seefracht organisieren und optimieren? Welche Faktoren beeinflussen den Preis für den Transport per Schifffahrt und Seefracht und wie kann ich die Kosten minimieren? Welche Risiken gibt es bei der Schifffahrt und Seefracht? Welche Möglichkeiten gibt es, den Transport per Schiff zu beschleunigen? Wie entwicklen sich die Seefrachtraten? Wie staue ich einen Container und optimiere die Beladung?


floary Geschrieben am 28 Oktober 2005



Dabei seit
17 April 2005
217 Beiträge
Hallo,

an alle die sich damit besser auskennen als ich.
Ich weiß nur das man den Begriff "Connecting Carrier Agreement" hinsichtlich Durchfrachten verwendet.
Wie besteht das Rechtsverhältnis zwischen Befrachter und Verfrachter, denn dies müßte ja anders sein als beim Bill of Lading.
Freue mich auf Beiträge.
Viele Dank

Mfg

floary

CARGOFORUM PARTNER

Michael Geschrieben am 02 November 2005



Dabei seit
24 Februar 2005
674 Beiträge
Moin Floary,

auch nicht gerade mein Spezialgebiet, aber ich versuche einfach mal was dazu zu schreiben, vielleicht kommen dann ja doch noch ein paar Informationen zum Thema zusammen.

Was genau ein "Connecting Carrier Agreement" ist, weiß ich nicht, allerdings deuten ein paar Quellen im Web darauf hin, daß es sich dabei um eine Vereinbarung zwischen verschiedenen Carriern handelt, die jeweils gegenseitig Transporte für den anderen unter dessen Konnossement durchführen. Das ermöglicht dann einem Carrier, seinem Kunden Transporte auch dahin anzubieten, wo er selber keinen Dienst hin unterhält.

Da es nur ein Konnossement für den Gesamttransport gibt, dürfte dies keine Auswirkungen auf das Rechtsverhältnis zwischen Befrachter und Verfrachter (den Carrier) haben. Deren Rechtsverhältnis wird durch das Konnossement und ggf. zusätzlich existierende vertragliche Vereinbarungen geregelt.

Inwieweit die einzelnen Carrier untereinander eigene Konnossemente ausgeben, die allerdings nur ihr Rechtsverhältnis betreffen, weiß ich nicht. Beim Konnossement, unter dem der Gesamttransport für den Befrachter durchgeführt wird, müßte es sich aber doch eigentlich um ein ganz normales Durchkonnossement handeln (und zwar um ein einfaches Durchkonnossement, da laut Konnossement ein Verfrachter während des gesamten Transportes auftritt), oder?

Im Falle von Schäden wird der Befrachter sich demnach an seinen Vertragspartner halten, auch dann, wenn der Schaden nicht auf der Teilstrecke entstanden ist, auf der dieser Carrier den Transport selber durchgeführt hat.

Gruß,
Michael

Gast Geschrieben am 03 November 2005





Hi Floary,

sollte es von vornherin absehbar sein, dass ein zweiter carrier in den seetransport eingebunden wird, wird ein durch-b/l ausgestellt. dieses bl zeigt:

- Beide Schiffsnamen, wobei ersichtlich sein muss, welches Schiff den
weitertransport übernimmt
- Load und Dischargingports
- Place of Transshipment (der hafen in dem die Ladung von Schiff A auf
Schiff B umgeschalgen wird

Die Aufnahme von eventuellen Ladungsremarks muss mit beiden Carriern abgestimmt sein. dies ist der einfachste fall.

Sollte ein zweiter carrier hinzukommen, während die seereise schon begonnen hat, bsl ausgestellt wurden etc., wird es schwieriger.
a) die schon ausgestellten bsl müssen wieder eingezogen werden und in
ein duch-bl umgewandelt werden. dies ist meist nicht möglich, da
entweder eine bank involviert ist, oder aber die bsl schon verteilt
wurden

b) die bsl können nicht mehr eingesammelt werden, dann muss der erste carrier dem zweiten carrier ein bsl set ausstellen. der einfachheit halber sollte dieses bl dann wie folgt aussehen:

- Shipper = erster carrier
- Consignee = erster carrier
- Notify = not necessary

die bsl sollten dann vom zweiten carrier gestempelt und vom ersten carrier endorsiert werden (wenn gewünscht) und an den zweiten carrier wieder rausgegeben werden.
der erste carrier muss seinem agenten im löschhafen informieren, dass ein anderes schiff die ladung bringt, so das der agent bei vorlage der originalen bsl vom consignee sie dementsprechend abändern kann!

ich hoffe ist ein bissle klar

Gruss
thomas

floary Geschrieben am 03 November 2005



Dabei seit
17 April 2005
217 Beiträge
Hallo Michael & Thomas,

vielen Dank für die Antworten.
Ich wußte das alles schon mal, aber irgendwie vergißt man auch viel
mit der Zeit.

mfg

Mirko

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