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Frage zu Kleinmengen(LQ) / begrenzte Mengen


Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?


Sven75 Geschrieben am 17 März 2009



Dabei seit
17 März 2009
2 Beiträge
Hallo zusammen,

ich mache gerade ein Schulung die unter anderem das Gefahrengut oberflächlich beinhaltet, nun kam bei mir eine Frage bezüglich der Kleinmengen und begrenzten Mengen auf.

Ist es richtig das wenn ich Kleinmengen mit den entsprechenden Verpackungsvorschriften in einen LKW lade, das Gewicht/Liter die Begrenzungen der eingeschränkten Mengen überschreiten darf ?

Beispiel: UN 1288 Schieferöl , LQ 4 , Beförderungskategorie 2

Wenn ich also die Vorschriften für LQ4 einhalte, kann ich dann auch mehr wie 333 Liter / kg auf den LKW laden ohne das ich die ADR vollständig anwenden muß ? (ADR-Schein des Fahrers, Gefahrgutbeauftragter usw.)

Gruß

SK

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udobur Geschrieben am 18 März 2009



Dabei seit
29 Dezember 2008
54 Beiträge
Moin,

Aaalso, ganz langsam ... ;)

LQ (Limited Quantities) nach ADR 3.4 hat nichts mit den Mengenbegrenzungen nach ADR 1.1.3.6 zu tun.
Sind zwei verschiedene paar Schuhe.

ADR 3.4 begrenzt die Menge pro Versandstück, dafür darfst du dir mit diesen Versandstücken (sofern korrekt gekennzeichnet) die Beförderungseinheit vollknallen.

ADR 1.1.3.6 begrenzt hingegen die Menge pro Beförderungseinheit.

Wichtig dabei:
die Mengen nach ADR 3.4 gehen nicht in die Berechnung nach ADR 1.1.3.6 ein. (vgl. 1.1.3.4 ff).

Du kannst also problemlos 333 kg Schieferöl in Fässern auf deine Beförderungseinheit draufpacken (macht 999 Punkte nach ADR 1.1.3.6)
und zusätzlich den Rest der Ladefläche mit "zusammengesetzten Verpackungen" (mit z.B. 8 x 3 Litern je Verpackung) nach ADR 3.4 zustellen.

Alles klar? ;)

Sven75 Geschrieben am 24 März 2009



Dabei seit
17 März 2009
2 Beiträge
So, hat bisschen gedauert, aber wollte mich noch für die Antwort bedanken. So erklärt hab ichs nun auch begriffen im gegesatz zur Erklärung des Dozenten :roll:

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