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Freistellungserklärung zur 5. Novelle der Verpackungsverordn


Supply Chain Management SCM: Diskussionen, Lösungen und Best Practices für eine effektive Lieferkette. Unser Forum Supply Chain Management SCM behandelt Fragen wie, wie können Unternehmen ihre Lieferkette effektiver gestalten? Welche Rolle spielt SCM bei der Verbesserung der Kundenzufriedenheit und -loyalität? Welche Herausforderungen gibt es bei der Umsetzung von SCM? Was sind die wichtigsten Best Practices für ein erfolgreiches SCM?


tine Geschrieben am 02 Februar 2009



Dabei seit
02 November 2008
7 Beiträge
Hallo zusammen,

bin heute zum ersten Mal mit obigem Thema konfrontiert werden.
Würde mir jemand, der schon 'ne Ahnung hiervon hat, den Sinn hiervon erklären?

Vielen Dank vorab.

CARGOFORUM PARTNER

Mayerhofer Geschrieben am 02 Februar 2009



Dabei seit
14 Mai 2005
722 Beiträge
Ziel der Verpackungsverordnung ist ist die Vermeidung bzw. Wiederverwertung von Verpackungen.

Wesentliches Ziel der Novelle ist die Sicherstellung der haushaltsnahen Entsorgung von Verkaufsverpackungen. Zu diesem Zweck sieht die Änderungsverordnung vor, dass grundsätzlich alle Verpackungen, die zu privaten Endverbrauchern gelangen, bei dualen Systemen zu lizenzieren sind

Betroffen sind Hersteller laut §3 Abs. 8 VerpackV
„wer Verpackungen, Packstoffe oder Erzeugnisse herstellt, aus denen unmittelbar Verpackungen hergestellt werden, und derjenige, der Verpackungen in den Geltungsbereich der VerpackV einführt“.

und

Vertreiber, §3 Abs. 9 S. 1 VerpackV
„wer Verpackungen, Packstoffe oder Erzeugnisse, aus denen unmittelbar Verpackungen hergestellt werden, oder Waren in Verpackungen, gleichgültig auf welcher Handelsstufe, in Verkehr bringt“.

Bisher galt der Grundsatz: Rücknahmepflicht für alle Verpackungen und Verpackungsmaterialien, die beim Endverbraucher anfallen.
Ausnahme:Freistellung von dieser individuellen Rücknahmepflicht durch Beteiligung an einem Rücknahmesystem („Duales System“)

Die Wesentlichen Inhalte der 5. Novelle sind:
-Einsammeln der Verpackungen privater Endverbraucher nur noch durch duale Erfassungssysteme
-Grundsätzliche Lizenzierungspflicht für alle Verkaufsverpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen
-Wegfall der Kennzeichnungspflicht z.B. mit dem „Grünen Punkt“zum Nachweis der Systembelieferung

Alle Verpackungen, die beim Endverbraucher anfallen, zählen als Verkaufsverpackungen!

Hierzu gibt es nun auch eine Freistellung die per Freistellungsvertrag bei einem Entsorger abgeschlossen werden kann für Händler mit kleineren Verpackungsmengen.

Weitere FAQ unter: www.zvab.com/pages/was...FAQ.jsp#14

pattex Geschrieben am 16 April 2009



Dabei seit
16 April 2009
1 Beiträge
In der Theorie klingt das ja alles ganz logisch, aber wie sieht das in der Praxis aus? Ich verkaufe auch "kleinere Mengen" aber die Verpackung ist dann in der masse doch nicht so klein, das ich unter die Kleinstmenge falle...irgendwie werd ich da echt nicht schlau, erst musste es nen grüner punkt sein, jetzt schon wieder nicht mehr...was ist denn nun gehauen und gestochen? Hülfe :(

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