Moin Greenhorn,
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1. Order BL: wer stempelt was ? |
Ich gehe davon aus, dass diese Frage auf das Indossament abzielt.
1a)
ist der consignee nur als 'to the order' oder 'to order' ausgewiesen muss der shipper das b/l indossieren.
er kann dieses 'blanko' tun. dadurch wird das orderkonnossement zum inhaberkonnossement, d.h. derjenige der ein indossiertes original bl in der hand haelt kann sich durch vorlage beim kapitaen legitimieren und die ladung in empfang nehmen.
das ist jedoch sehr risikoreich, da das blankoindossierte bl bei verlust in falsche haende geraten kann. d.h. das unter umstaenden an eine falsche person ausgeliefert wird.
der rechtmaessige empfaenger kann jedoch keinen schadenersatz dem reeder gegenueber geltend machen, da in diesem falle die kassatorische klausel greift. (die restlichen original bs/l werden bei vorlage eines originals ungueltig).
1b)
ist der consignee beispielsweise als 'to the order of firma xyz' aufgefuehrt kann firma xyz. die ladung selber in empfang nehmen ohne zu indossieren.
firma xyz kann jedoch die ladung an dritte durch ein indossament weitergeben (beispiel: 'to the order of firma abc').
wird jedoch an eine order indossiert, hat der kapitaen / verfrachter bei auslieferung der ware darauf zu achten, dass die indossamentenkette lueckenlos ist.
sollte sich irgendwo in der kette eine luecke auftun ist der letzte rechtmaessige empfaenger der, bis zu dem die indossamentenkette lueckenlos ist.
anmerkung:
alternativ kann der im konnossement bezeichnete empfaenger auch 'blankoindossiern'. damit waeren wir wieder beim inhaberkonnossement (s.o.)
2.) Namens b/l: ein Namens b/l (straight bl) kann nur durch Zession
uebertragen werden. das ist richtig.
es spielt aber keine rolle, ob der empfaenger eine private person oder
eine firma ist.
3.) akkreditiv: das indossament hat nichts damit zu tun ob es sich um ein
akkreditivgeschaeft handelt oder nicht.
jedoch ist es normal, dass die konnossemente an die order der bank
des (tatsaechlichen) ladungsemfaengers ausgestellt werden.
(beispiel fuer den consignee im bl: "to the order of money-bank,
dubai")
ist der akkreditiv erfolgreich abgewickelt indossiert die bank des
(ladungs)empfaengers das b/l an die order des selbigen.
4. was bedeutet klausel im feld cnee: made out to order blank endorsed?
hm. klingt schwachsinnig....
im grunde ist das gleichzusetzen mit : "to order"
ich lese daraus, dass der shipper in diesem falle "blankoindossiert" (also ohne ordervermerk) und das das b/l dadurch zu einem inhaber b/l wird.....
5. Waybill = non negotiable BL kann nicht indossiert werden stimmt doch?
ein non negotiable bl kann so oder so nicht indossiert werden.
deswegen heisst es ja auch "non negotiable" (nicht handelbar)
es handelt sich als nicht um ein "traditionspapier"
im übrigen wird ein waybill ausgestellt, wenn es nur als
transportdokument dient.
6. wann braucht der delivery agent (ist da derjenige der die ware
schlussendlich freistellt) 3 x 3Original BLs?
was meinst du genau?
wieviele original bs/l erstellt werden bleibt letztendlich dem shipper
(ablader) ueberlassen.
i.d.R. werden 3/three original bs/l ausgestellt.
wenn du dich auf die auslieferung der ware beziehst reicht es wenn
der "delivery agent" 1/three original b/l zurueckbekommt.
wie oben erwaehnt greift die kassatorische klausel und die restlichen originalkonnossemente fuer diese party werden ungueltig.
beste gruesse
lars[quote]