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Ausbesserungsschein
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
supermasterphil |
Geschrieben am 20 Februar 2005
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Dabei seit 21 Januar 2005 73 Beiträge
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mir ist gerade die Idee gekommen, hier mal was nachzufragen, bei einer Sache, bei der ich mir nicht so sicher bin.
Was muss ich bei einem Ausbesserungsschein alles für den Zoll ausfüllen? Ich muss ja mal mindestens ein Einheitspapier ausfüllen, brauch ich aber auch eine DV.1? Wer beim Zoll ist dafür zuständig? Die Leute von den Freischreibungen oder wer anders?
Ich vertrete im Moment einen Kollegen, der bei uns sonst die Verzollungen macht, aber gerade im Urlaub ist und morgen wird wahrscheinlich ein Ausbesserungsschein anstehen, deswegen wollte ich da nochmal nachhören...
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Zeemo |
Geschrieben am 20 Februar 2005
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Dabei seit 28 Januar 2005 381 Beiträge
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Hi Phil,
da ich schon etwas länger aus der Materie raus bin, kann ich es Dir nicht mit Garantie geben, aber meiner Meinung nach ist die D.V.1 auch bei einem Ausbesserungsverfahren vonnöten, eben wie bei der normalen Einfuhr auch genau dann, wenn der Warenwert entsprechend hoch ist.
Ist es denn eine AKTIVE oder PASSIVE Veredelung? Bei der passiven Veredelung liegt der Ausbesserungs- bzw. PV-Schein ja schon vor, und da wird man wohl auch schon auf Nämlichkeitssicherung geachtet haben, da könnte vielleicht noch auf die DV1 verzichtet werden. Wobei die Nämlichkeit ja mit dem Zollwert nicht direkt was zu tun hat.
Also, wie gesagt: bei entsprechend hohem Zollwert (hab die aktuelle Grenze grad nicht parat) müsste die DV1 schon erforderlich sein.
Grüße
Zeemo
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supermasterphil |
Geschrieben am 21 Februar 2005
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Dabei seit 21 Januar 2005 73 Beiträge
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Hi Zeemo,
danke für die Antwort. Also eine DV.1 brauch ich in meinem Fall ganz sicher, Warenwert ist 34000 und man brauch die ab 10tausend Euro.
Naja, ich hab jetzt auch alles parat, der Kunde muss mir nur eine neue Rechnung vorlegen, die vom 8. november 2005 wird der zoll wohl eher nicht akzeptieren.
wie viele exrmplare brauchen die denn von allem? 3?
danke für die hilfe
grüße
phil
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Zeemo |
Geschrieben am 21 Februar 2005
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Dabei seit 28 Januar 2005 381 Beiträge
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Hi,
na, zumindest bei den "festen" Vordrucken - also der Schein selbst und die DV1 - ist doch sowieso alles klar, ansonsten gibt's ja nur die Rechnung und eventuelle Zusatzbelege (ursprüngliche Rechnung, separate Rechnung über die Ausbesserung o.ä.), die braucht man in der Regel nur einfach. Aber meine Erfahrungen gründen sich natürlich nur auf die Spezis vom Zollamt Flughafen Köln/Bonn, das ist wie bei Ärzten: drei Zöllner, fünf Meinungen/Ansichten/Wünsche.
Wie gesagt: alles nur unter Vorbehalt, hab aufgrund meiner derzeitigen Arbeitslosigkeit im Moment nicht viel damit am Hut.
Achja, wer vielleicht irgendwas hört, wo ein junger, motivierter Speditionskaufmann im Raum Sauerland, östl. Ruhrgebiet, Bergisches Land, Landkreise Olpe, Siegen, Hochsauerland usw. gesucht wird - immer her damit! ;-) Bin im Moment auch dabei, den Verkehrsfachwirt zu "machen", damit ich nicht "einroste".
Viel Spaß weiterhin bei der Vertretung und mach nicht zu viele Überstunden! *g*
Zeemo
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