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Personenschaden nach mangelhafter Montage durch Sub


too_busy Geschrieben am 21 April 2009



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09 März 2007
11 Beiträge
Guten morgen zusammen,

ich hätte da eine Frage zu potentiellen Personenschäden und hoffe, dass sich hier jemand damit auskennt.

Kunde beauftragt Transportdienstleister A zu einem Festpreis z.B. einen Treppenlift für Rollstuhlfahrer in einem privat Haushalt anzuliefern, montieren und betriebsbereit zu hinterlassen. Transportdienstleister A überträgt die Aufgabe an Transportdienstleister B, der Subunternehmer ist.

Gehen wir davon aus der Auftrag wurde auf den ersten Blick zufriedenstellend ausgeführt, aber ein paar Wochen später geschieht ein "Unfall" und der Nutzer des Treppenliftes verletzt sich. Es käme zu einem Personenschaden.

Wer haftet? Könnte Transportdienstleister A die Schuld von sich weisen und auf Subunternehmer B verweisen?

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Luecky Geschrieben am 23 April 2009



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14 Beiträge
Hallo too_busy !

Ich komme mit der Formulierung "Transportdienstleister" und "Unfall" nicht so recht klar. Speditionen montieren normalerweise nichts. War das eine Möbelspedition? Wer hat die Montage in Auftrag gegeben? Der Verkäufer oder der Käufer? - Was verstehst Du unter "Unfall"? Falsche oder unsachgemäße Bedienung?

Im Normalfall ist das so: Der der falsch montiert, der haftet auch für Schäden die aus einer fehlerhaften Montage entstehen. Bzw. war das Produkt mangelhaft, dann haftet der Hersteller.

too_busy Geschrieben am 23 April 2009



Dabei seit
09 März 2007
11 Beiträge
Hallo Luecky,

ja, in der regel montieren speditionen zwar nichts, aber in zeiten von value added services kommt auch das vor. ...und genau deshalb frage ich mich, wie weit kann man gehen bei VAS und wie schaut es dann mit der Haftung aus?

es handelt sich hier nicht um einen realen fall, sondern lediglich um ein potentielles worse case scenario. von daher ist ein möglicher "unfall" jetzt schwierig zu konstruieren. aber wir gehen jetzt einfach mal davon aus, dass es sich tatsächlich um einen montage fehler handelt, weil ein schräubchen nicht befestigt wurde, oder oder .. und somit käme es zum personenschaden...

somit würde die haftung dann tatsächlich auf den subunternehmer fallen? ... würde der verunfallte direkt den subunternehmer verpflichten müssen?

Luecky Geschrieben am 23 April 2009



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30 Oktober 2008
14 Beiträge
Hi!

Also, der Kunde machten das Unternehmen haftbar, welches er mit der Montage beauftrag hat. Sicherlich wird sich das beauftragte Unternehmen dann bei seinem Subunternehmer schadlos halten.

too_busy Geschrieben am 23 April 2009



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09 März 2007
11 Beiträge
hallo,

entschuldige aber ich steh da ein wenig auf der leitung. ich weiss nicht so recht was deine aussage meint " Sicherlich wird sich das beauftragte Unternehmen dann bei seinem Subunternehmer schadlos halten. "

verstehe ich das richtig:

Kunde ( z.B Hersteller ) beauftragt Transportdienstleister A, der deligiert den Job an Transportdienstleiser B, der macht Mist und Endempfänger kommt zu schaden.

Somit ist der reguläre Gang der Dinge: Endempfänger verpflichtet Kunde, Kunde verpflichtet Transportdienstleister A und Transportdienstleister A verpflichtet seinen beauftragten Transportdienstleister B ?

Luecky Geschrieben am 23 April 2009



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30 Oktober 2008
14 Beiträge
Sorry, vielleicht eine etwas unklare Aussage von mir zum Thema Kunde.

In deinem Beispiel bin ich davon ausgegangen, dass der private Haushalt die Anlieferung und Montage in Auftrag gegeben hat. - Somit wäre der private Haushalt der Kunde von Transportunternehmen A(siehe dein Bsp.) und würde das beauftragte Unternehmen haftbar machen.

Andere Möglichkeit:
Der private Haushalt kauft den Treppenlift inkl. Montage von einer Firma X.
Dann ist der private Haushalt Kunde von X. ABER Firma X wäre Kunde von dem von diesem beauftragten Transportunternehmen A(siehe dein Bsp.).

Vielleicht Dein Beispiel etwas genauer?

Unabhängig davon, wendet sich ein Kunde immer an das von Ihm beauftragte Unternehmen.

too_busy Geschrieben am 23 April 2009



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09 März 2007
11 Beiträge
Luecky wrote:


Andere Möglichkeit:
Der private Haushalt kauft den Treppenlift inkl. Montage von einer Firma X.
Dann ist der private Haushalt Kunde von X. ABER Firma X wäre Kunde von dem von diesem beauftragten Transportunternehmen A(siehe dein Bsp.).

Vielleicht Dein Beispiel etwas genauer?

Unabhängig davon, wendet sich ein Kunde immer an das von Ihm beauftragte Unternehmen.

ja richtig, so in etwa denke ich mir das.

der hintergrund ist ganz einfach der, dass es in unserem räumlichkeiten diskussionen darüber gibt, in wie weit man bei VAS die verantwortungen von sich schieben kann, wenn man einen subunternehmer mit der eigentlichen ausführung einer solchen montage beauftragt.

machen wir das ganze mal auf fiktiver ebene etwas praxisnaher:

Hersteller "Happy Lift" vertreibt bundesweit Treppenlifte für Rollstuhlfahrer und beauftragt seinen Haus und Hofspediteur, die Treppenlifte beim Endkunden anzuliefern und darüber hinaus das Ganze noch zu montieren udn funktionsbereit zu hinterlassen.

Das Alles darf aber mal wieder so gut wie nichts kosten, deshalb entschließt sich der Haus und Hofspediteur einen Subunternehmer einzusetzen, der viel näher an des Rollstuhlsfahrers Heim ansässig ist. Er instruiert den Subunternehmer in den Aufbau des Liftes und schickt ihm den Lift per Post in die Destination.

Nach Empfang der Ware macht sich der Subunternehmer mit seiner Aufbauanleitung auf den Weg zum Rollstuhlfahrer liefert den Lift an und baut ihn auf. Es funktioniert auch alles ganz prima und der Rollstuhlfahrer ist 14 Tage lang glücklich.

Plötzlich kracht das Ding samt Rollstuhlfahrer von der obersten Treppenstufe ins Erdgeschoss, weil der Subunternehmer einen ganz wichtigen Sicherungsbolzen übersehen hat und es nur eine Frage der Zeit war bis der Liftnutzer diesen unvermeintlichen Unfall erleidet.

Unglücklicherweise ist der Rollstuhlfahrer nun so blöd aufgekommen, dass er sein Handgelenk gebrochen hat. Er ist nicht in der Lage sich vom Treppenfuße selbständig wegzubewegen und muss dort 2 Stunden verharren bis der Ehegatte vom einkaufen zurück ist.

...und das wäre noch nicht mal ein richtiges worse case szenario :?

..ich hoffe, ich konnte meine Frage etwas veranschaulichen :wink:

Luecky Geschrieben am 23 April 2009



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30 Oktober 2008
14 Beiträge
Somit ist die Sache klar.

"Happy Lift" macht seinen Haus- und Hofspedi haftbar. - Damit ist die Sache für "Happy Lift" erledigt.

Allerdings wird besagter Haus- und Hofspedi dann seinerseits den Subunternehmer haftbar machen um an das Geld zu kommen, welches er als Schadensersatz an "Happy Lift" zu zahlen hatte.

MagNet-99 Geschrieben am 24 April 2009



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2708 Beiträge
Hallo Zusammen,

ich weiss nicht ob ich alles richtig verstanden habe, finde die Story allerdings ziemlich hanebüchen:

Eine technische Montage wird ohne Einweisung des Versenders vom per Werkvertrag verpflichteten Unternehmer an einen Subunternehmer vergeben, der dann diese Montage vor Ort durchführt auf der Grundlage einer gesendeten Dokumentation ?

Unglaublich !

Hier würde ich in jedem Fall im Werkvertrag an den Unternehmer die ungenehmigte Unterbeuaftragung ausschliessen.

Ergibt sich dann das ein Subunternehmer (regelmäßig) installieren soll, so ist dieser mE vom Hersteller / Versender auf Qualifikation zu prüfen und auf die Montage einzuweisen.

Gruss
MagNet-99

Luecky Geschrieben am 24 April 2009



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30 Oktober 2008
14 Beiträge
Zitieren::
Hier würde ich in jedem Fall im Werkvertrag an den Unternehmer die ungenehmigte Unterbeuaftragung ausschliessen.

Ergibt sich dann das ein Subunternehmer (regelmäßig) installieren soll, so ist dieser mE vom Hersteller / Versender auf Qualifikation zu prüfen und auf die Montage einzuweisen.

Hallo MagNet-99,

ich stimme Dir zu, dass o.g. Vorgehen eher üblich ist.

Aber es sollte sich ja um einen rein theoretischen Fall handeln.

too_busy Geschrieben am 24 April 2009



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09 März 2007
11 Beiträge
Luecky wrote:
Somit ist die Sache klar.

"Happy Lift" macht seinen Haus- und Hofspedi haftbar. - Damit ist die Sache für "Happy Lift" erledigt.

Allerdings wird besagter Haus- und Hofspedi dann seinerseits den Subunternehmer haftbar machen um an das Geld zu kommen, welches er als Schadensersatz an "Happy Lift" zu zahlen hatte.

ja, so in etwa hatte ich das auch vermutet, danke... ich fänd es auch sehr bedenklich, wenn man sich als Auftragnehmer auch einfach so aus der Affaire ziehen könnte, in dem man einfach nur auf den Subunternehmer zeigt und sagt "der wars". Das Geld bekommt der Haus und Hofspediteur zwar vielleicht zurück, auf langwierige Art und Weise aber sowas wie ein Imageschaden entsteht trotzdem.

@MagNet 99

Es handelt sich hier um eine ausgedachte Geschichte, keine Sorge ;-) ... es ist in der heutigen Zeit aber durchaus praxisnah.

Eine ungenehmigte Unterbeauftragung auszuschließen und die Qualifikationen zu überprüfen, ist mit Sicherheit auf der Vernunftsebene das einzig Wahre, wird aber in der Praxis selten so akribisch berücksichtigt. Leider leben wir nun mal in Zeiten wo alles billig, billig, billig sein muss und da sind die Kunden selbst, die ersten die solche Aufwendungen am liebsten vermeiden möchten.

... aber wie gesagt, es handelt sich hier lediglich um eine potentielle Geschichte - bitte nicht zu viel hinein interpretieren :wink:

MagNet-99 Geschrieben am 24 April 2009



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ja, ist schon klar, habe den ersten Schock auch überwunden....

Die Verknüpfung von Transport und Technischer Dienstleistung ist eine Frage der Organisation und der richtigen Pflichtenübertragung.

Kleines Beispiel: Wenn ein Umzugsunternehmen die Küchenmontage in der Beauftragung hat, so sind hier die Elektroarbeiten bis zu einer genau beschriebene Schnittstelle durchzuführung und keinen Deut weiter. Das ist ein Haftungsthema. Den letzten Anschluss, z.B. des E-Herdes übernimmt dann ein Elektriker, also jemand der hierfür ausgebildet ist.

Jetzt zurück auf das Beispiel. ME ist der Subunternehmer nur haftbar zu halten wenn er grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Dem Spediteur, sofern er via Vertrag diese Leistungen zu erfüllen hat ist in jedem Fall Organisations- und eventuell auch Auswahlverschulden vorzuwerfen.

;-)

Gruss
MagNet-99

too_busy Geschrieben am 27 April 2009



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09 März 2007
11 Beiträge
Guten morgen,

gibt es denn ein Gesetz welches regelt, dass für gewisse Arbeiten nur ausgebildete Fachkräfte einzusetzen sind? - Wie z.B im aufgeführten Beispiel der Küchenmontage?
Ansonsten würde doch im Falle des "Happy Lift" Beispiel auch das Auswahlverschulden schwer vorzuwerfen sein.
Wenn es keine Definition von Mindestanforderungen gibt, würde dann eine, wie im Beispiel genannte "Einweisung" in den Aufbau der Gerätschaften ausreichen, um den Verrichtungsgehilfen zu "qualifizieren"?

MagNet-99 Geschrieben am 27 April 2009



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16 Juni 2006
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Ja, so etwas gibt es mit Sicherheit. Sonst würden ja Menschen Dienstleistungen erbringen, die keine Ausbildung hierfür haben...

Frag mal bei der Handwerkskammer nach.

Das Beispiel mit der Möbelspedition hatte ich mir nicht aus den Fingern gesogen. Das ist tatsächlich so.

Gruss
MagNet-99

too_busy Geschrieben am 28 April 2009



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MagNet-99 wrote:


Das Beispiel mit der Möbelspedition hatte ich mir nicht aus den Fingern gesogen. Das ist tatsächlich so.

Gruss
MagNet-99

Ja, das bezweifle ich auch in keinster Weise ;-). Danke dir.

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