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Gründung eines Transportunternehmens


Stella Geschrieben am 22 Februar 2008



Dabei seit
02 März 2007
168 Beiträge
Hallo zusammen,

was genau muss ich bei der Gründung eines Transportunternehmens für Transporte > 3,5t beachten?

Bis einschließlich 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht ist ja eine Gewerbeanmeldung (Kleintransporte) ausreichend.

Hat jemand Erfahrung mit der Gründung eines eigenen Unternehmens?

LG

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BernieSCS Geschrieben am 27 Februar 2008



Dabei seit
27 Januar 2008
11 Beiträge
Hallo,

auf was zielt deine Frage genau ab ?

Willst du ein Speditionsunternehmen oder eine Transportgewerbe anmelden ?

Vermutlich ein Transportgewerbe bis 3,5 to.
hierzu benötigst du in jedem Fall einen Versicherungsschutz für Gütertransporte ! Erhältlich bei jedem Versicher deiner Wahl.

Habhängig von der Wahl deiner Firmensform ( GmbH GBR Einzelunternehmung )
sind noch mehrere Dinge zu berücksichtigen.


Gruss
Bernie

ROLOGMH Geschrieben am 18 Februar 2009



Dabei seit
18 Februar 2009
3 Beiträge
Hallo Stella.

Es gibt folgende Dinge die bei einer Gründung für ein Transportunternehmen wichtig sind.

Gewerblicher Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig.
Damit sind Transporte mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 to gemeint.

Es gibt 3 grundlegende Voraussetzungen die erfüllt sein müssen, damit man die Erlaubnis erhält um gewerblichen Güterkraftverkehr durchführen zu können.

1. Der Unternehmer und die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte
bestellte Person sind zuverlässig.
( Auszug aus dem Finanzregister Auszug aus dem Personenregister )

2. Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmers muß gewährleistet sein.
( Nachweis über eine solide Finanzierung der Fahrzeuge etc. )

3. Der Unternehmer und die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte
bestellte Person sind fachlich geeigent.
( Abgeschlossen Ausbildung Speditionskaufmann/frau vor IHK und/oder
5 Jahre leitende Tätigkeit )

Sollte alle Voraussetzungen erfüllt sein dann bekommt man die Erlaubnis
Die sogenannter EU - Lizenz.

Sie ist befristet auf 5 Jahre und nach den 5 jahren müssen die 3 oben ganannten Vorausetzungen erneut nachgewiesen werden.

Kühltaxi Geschrieben am 02 Mai 2009



Dabei seit
06 September 2007
22 Beiträge
Zu 3. nicht vergessen alternativ Sachkundeprüfung IHK.

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