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Reglementierter Beauftragter


Luftfahrt und Luftfracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Luftfahrt und Luftfracht behandelt Fragen wie, welche Möglichkeiten gibt es für den Transport von Waren per Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, bei der Luftfracht Kosten zu sparen? Wie kann ich als Unternehmer die Nachhaltigkeit des Transportes per Luftfracht verbessern? Ist meine Sendung in einem Flugzeug verladbar? Wie ist die Entwicklung der Luftfrachtraten? Welche Alternativen gibt es zur Luftfracht? Wie nachhaltig ist Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, Luftfracht nachhaltiger zu gestalten?


skytruck Geschrieben am 15 November 2005



Dabei seit
14 März 2005
152 Beiträge
Man könnte - wenn es nicht so traurig wäre - den Witz in einen Satz fassen:

Der reglementierte Beauftragte macht die Luftfracht sicherer.

Was da auf die Luftfrachtbranche zukommt ist überhaupt noch nicht zu übersehen. Deswegen wundert es mich eigentlich das noch niemand hier das Thema aufgegriffen hat.

Aus langjähriger Praxis und verantwortlicher und verantwortungsbewusster Kaufmann kann ich schlicht und einfach erklären das Scherheit oberste Priorität hat und so auch gehandelt wird. In der Luftfracht ist man schon wegen DGR sensibilisiert, man setzt seine Firma bzw. den Arbeitsplatz nicht auifs Spiel. Ganz wenige schwarze Schafe haben das mal gemacht und sind nie weit damit gekommen. Das System funktioniert. Man kennt seine Kunden und wenn man sie nicht kennt ist man vorsichtig. Wer personal effects handelt wird sich den Koffer öffnen lassen und seinem ad-hoc Kunden niemals genaue Flugdaten geben, er wird seinen Vertragspartner airline auf die Ware aufmerksam machen, die airline wird den Koffer in die Druckkammer geben oder 24 - 48 Stgunden lagern.

Das System funktioniert.

Nun kommt eine Behörde und sagt - nein, wir glauben Euch nicht, Ihr müsst einen " Reglementierten Beauftragten " ernennen der dann das System sicherer macht. Schon die Bezeichnung muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Was soll der Quatsch? Man kennt seine Kunden, man hat sie seit Jahren. Es sind in der Mehrzahl renommierte Firmen die über jeden Verddacht erhaben sind. Die Erklärungen "bekannter Versender" sind eine Formalität die man über sich ergehen lässt.

Nun aber wird jeder in Deutschland unter Generalverdacht gestellt. Das passiert uns als Fluggast schon seit Jahrzehnten und wird immer schlimmer. Jeder kann beobachten wie über 70 Jährige Rentner gefilzt wären als ob sie potentielle Al Qaida Bosse wären. Gut, muss man über sich ergehen lassen, und es ist in der Praxis machbar. Positiv gesehen, bekommt man als Vielflieger sein Notebook mindestens zweimal im Jahr gereinigt. Kostenlos sogar, die fees zahlt man ja so oder so.

Wie aber soll ich vor der Verladung einer Luftfracht eine im Werk gepackte Frachtsendung öffnen und inspizieren? Wie soll ich die dann wieder verpacken? Wer deckt das Beschädigungsrisiko? Wer die Sendung öffnet haftet dafür, auch wenn die Beschädigung erst nachher eintritt. Den Beweis des Gegenteils wird man nicht führen können.

Die airlines erheben security fees. Wer zahlt dem Spediteur die Aufwendungen für den regulierten Beauftragten und die zusätzlichen Umtriebe? Es wird am Markt kaum durchsetzbar sein.

Da wird also oin Brüssel eine Verordnung erlassen, im Verkehrsministerium reicht man das zu der durch/ ausführenden Beörde durch, hier LBA, und darüber wie das in der Praxis funktionieren soll macht sich unterwegs niemand auch nur einen Gedanken. Kommen Einwände, dürfte die alte Beamtenweisheit angewendet werden:

Das ist Ihr Problem Klar, die werden jeden Monat alimentiert, und zwar von denen die die Probleme haben.

Und der BSL oder andere Verbände? Abgetaucht.

Über eine rege Diskussion freut sich
Skytruck

CARGOFORUM PARTNER

Aircargo Geschrieben am 15 November 2005



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30 Juli 2005
34 Beiträge
Also im Grunde finde ich die Idee gut, aber...
Hier hatr jedes Land sowieso seine eigenen Regeln. Was in England ankommt (Transit) ist automatisch unknown cargo. Sprich der Versender zahlt nochmal fuer die Druckkammer oder fuers X-Ray. Handdurchsuchung ist unueblich und wird nur genuztzt wenn es sich um empfindliche Sachen handelt (LHO z.B.). 24-48h Quarantaene ist hier nicht akzeptabel.

Was euer Problem betrifft. Dann muss der Beauftragte halt dabei sein wenn die Fracht verpackt wird, notfalls beim Kunden vor Ort. Das laesst sich der Spediteur natuerlich vom Kunden bezahlen. Fuer ne Branche wo manche einen Anteil an den Fees der Airlines fordern seid ihr aber ziemlich einfaltslos :wink:

Was die Passagiere angeht, auch da sollen sie wegen mir den 70jaehrigen auch genau durchsuchen, solange es meiner eigenen Sicherheit dient, warum nicht!

AC

skytruck Geschrieben am 16 November 2005



Dabei seit
14 März 2005
152 Beiträge
Die Idee mit dem RB vor Ort beim Kunden ist großartig. Mach das aber mal in der Praxis, Du kannst da ja nicht irgendjemanden hinstellen, der anderen Leuten bei der Arbeit zuschaut. Das Minimum an geforderter Qualifikation ist nicht unter € 80,00 pro Stunde zu haben.

Da sind wir genau beim Punkt - es mag ja schön sein, eine Verordnung zu erlassen. Sie bringt aber gegenüber dem Status Quo keine erkennbare Verbesserung und ist in der Praxis nicht durchführbar. Nach der Verordnung müsste ich Luftfracht so behandeln wie einen Geldtransport. Aber auch das würde seinen Zweck nicht erfüllen, weil bekanntlich Geldtransporte regelmässig von Insidern ausgeraubt werden.

Kurz gesagt - was soll der Quatsch?

Monni Geschrieben am 22 November 2005





Mich würde mal mehr die Grundlage interessieren auf der ihr diskutiert. Wer hat die Vorschriften erstellt. EU? Wo kann ich sie nachlesen?

maindeck Geschrieben am 22 November 2005



Dabei seit
22 November 2005
7 Beiträge
Kannst Du u.a. hier nachlesen. Ich glaube auf der LH Homepage stand auch etwas dazu

www.lba.de/deutsch/lba...Fracht.htm

Da wird mal wieder der 3 Schritt vor dem 2ten gemacht.... :evil:

Monni Geschrieben am 22 November 2005





Nach § 16 Abs. 3 (LuftSiG) wird die Zulassung von Luftsicherheitsplänen gemäß § 9 Abs. 1 (LuftSiG) einschließlich der Überwachung der darin dargestellten Sicherungsmaßnahmen durch das Luftfahrt-Bundesamt ausgeführt. Der Luftsicherheitsplan ist in deutscher oder in englischer Sprache zu erstellen.

Auch die gesamte Fracht, Post und alle Kurier- und Expresssendungen, die mit Passagier- oder Nurfracht-Luftfahrzeugen befördert werden sollen, sind vor der Verladung in ein Luftfahrzeug durch das Luftfahrtunternehmen (§ 9 Abs. 1 LuftSiG) einer Sicherheitskontrolle zu unterziehen. Das Luftfahrtunternehmen übt diese Befugnis als Eigensicherungsmaßnahme aus und unterliegt dabei den Vorgaben (z.B. Verfahren, Geräteausstattung, Nutzung von Simulationskammern in ausgewählten Fällen) des Luftfahrt-Bundesamtes nach § 16 Abs. 3 LuftSiG. Das Luftfahrtunternehmen kann sich zur Durchführung der Sicherheitskontrollen eines zugelassenen, sog. „Reglementierten Beauftragten“ und oder eines zugelassenen „Reglementierten Postdienstleisters“ (Reglementierten Postbehörden/-verwaltungen) bedienen.

Monni Geschrieben am 22 November 2005





Sehe ich das denn richtig, dass normal das Luftfahrtunternehmen dazu verpflichtet ist die Sendungen zu prüfen und diese Pflicht dann an den Spediteur als reglementierten Beauftragten weitergibt?? Monni :roll:

ThomasK Geschrieben am 22 November 2005





Das ganze schaut etwas anders aus. Jeder Spediteur hat die Möglichkeit sich beim Luftfahrt Bundesamt als reglementierter Beauftragter zu bewerben. Das ganze soll wohl jetzt zum 01.02.2005 in Kraft treten. Wenn ein Spediteur keinen reglementierten Beauftragten hat müssen seine Sendungen als logische Schlussfolge beim Carrier einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden. Entweder Unterdruckkammer oder 24-48 Stunden Sicherheitslagern. So soll es wohl aussehen. Über den Sinn oder Unsinn kann man sicher Streiten.

FMOler Geschrieben am 24 November 2005



Dabei seit
02 Juni 2005
41 Beiträge
Mal eine kleine kritik an Aircargo:

Wenn eine beauftragte person des Spediteurs beim verpacken dabei sein soll.... das ist absoluter schwachsinn und niemals in der praxis machbar!

man stelle sich eine Spedition vor, die jeden tag 30 sdg. abfertigt.
1. man muss mit dem kunden einen termin absprechen, wann verpackt wird!
2.man braucht mehr leute die durch die gegend fahren und zuschauen beim verpacken als, diejenigen die die sendungen abfertigen
3. es entstehen zusatzkosten, die in keinem verhältnis zum nutzen stehen. im endeffekt braucht man einen chemiker, der die ware noch analysiert, um festzustellen ob gefahr von ihr ausgeht. - ich glaube kaum, dass der kunde c-4 auf seine ware schreibt bevor er sie verpackt

Und zum Thema kosten weiter geben an die Verladen. Bitte mal in der praxis überprüfen! Selbst bei der Maut war das nicht gerade problemlos und da hatte man ca. 2 jahre zeit, seinen kunden zu bearbeiten und da versteht der kunde wofür und kennt die dazugehörigen zahlen.


Die einzige "alternative", die ich mir vorstellen kann wäre, dass nur noch die spediteure die packstücke für die Versender/absender verpacken, aber dann im risiko des auftraggebers.

Ansonsten fällt mir nicht viel zu diesen verordnungen ein.

Schreibt mal ruhig was zu dem text. Würde mich eure meinung sehr interessieren.

Gruß

FMOler

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