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Entladebericht mit Beschädigung - reine Empfänger Quittung


thomcat Geschrieben am 05 Mai 2009



Dabei seit
26 Januar 2005
213 Beiträge
Hallo an Experten im Transportrecht,

zu fogendem Fall suche ich die Lösung und idealerweise die Rechtsquelle zum Nachlesen.

"Ein LCL-Container wird entladen. Hierbei werden Beschädigungen an diversen Kisten festgestellt und im Entladebericht dokumentiert.
Alle jetzt nachfolgende Stellen (Lagerhalter, Frachtführer etc.) übernehmen/übergeben die Sendung ohne Beschädigungsvermerke.
Nur beim Empfänger wird bei Ablieferung die Beschädigung erneut dokumentiert."

Haben die "reinen Quittungen" im Laufe des Transportes überhaupt eine rechtliche Bedeutung?
Wo könnte das im Gesetzestext stehen?

Gruß
Thomcat

CARGOFORUM PARTNER

MagNet-99 Geschrieben am 05 Mai 2009



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Hallo Thomcat,

Experte bin ich nicht, aber ich versuche es trotzdem mal ;-)

Worum gehts denn hier überhaupt ?
Wer haftet ?

Da hält sich jede Rechtsperson an die nächste. Der Entlader hat mit dem Entladebreicht seinen Anspruch gegen den Verlader oder wie auch immer gesichert. Hier dürfte es keinerlei Ansatzstelle geben....
Ein Haftungsanspruch gegen den Verlader sollte durchzusetzen sein.

Ist denn dann die Dokumentation bereits mit Beschädigungsvermerk durchgelaufen und jeder weitere konnte sehen, aha schon vermekrt, brauche ich nichts machen ? Oder ist die Sendung papiertechnisch durchgelaufen als wäre sie unbeschädigt ?

Offene Schäden sind an jeder Schnittstelle zu dokumentieren.

Mit den reinen Quittungen kannst Du mE nichts anfangen, da im Falle eines Versicherungsschadens sowieso der gesamte Transportverlauf geprüft wird und somit gemerkt wird das bereits eine Beschädigung dokumentiert wurde.

Lediglich haben alle an einen Transportschaden beteiligten die Auflage so zu agieren, das keine Folgeschäden entstehen und ganz allgemein die Kosten aus der Beschädigung geringstmöglich gehalten werden.

In Ordnung ?
Sonst bitte nochmal genauer fragen.

Gruss
MagNet-99

thomcat Geschrieben am 06 Mai 2009



Dabei seit
26 Januar 2005
213 Beiträge
Guten Morgen MagNet-99,
danke für die Antwort. Das bestätigt mir schon mal meine Vorahnung. Es ist genau so wie Du es verstanden hast. Am Anfang und am Ende der Transportkette wurde eine Beschädigung festgestellt und dokumentiert. Dazwischen gab es immer reine Quittung (warum auch immer?)

Vielen Dank und einen schönen Tag noch.

Gruß
Thomcat

DeadPan Geschrieben am 18 Mai 2009



Dabei seit
18 Mai 2009
55 Beiträge
Also eine reine Quittung ist zur Festellung des Schadenortes schon wichtig...
...schließlich wird so festgestellt wer für den Schaden zu haften hat.

Wäre der Schaden zB. niemandem aufgefallen, erst dem Endkunden bei Anlieferung der Ware - so wäre der FF aufgrund Obhutshaftung nach HGB - zum haften herangezogen worden.

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