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Verantwortung Gewichtsüberschreitung


roffel Geschrieben am 07 Mai 2009



Dabei seit
07 Mai 2009
3 Beiträge
Hallo und guten Tag.

Ich bin mehr zufällig hier rein gestolpert und hoffe hier eine Antwort zu finden.

Mein Anliegen:
In unserem Betrieb werden täglich Kleintransporter vom Typ "Sprinter" eines bekannten großen Paketdienstes beladen.
Bei der Ladung handelt es sich um 25 KG schwere Kartons mit in Säcken verpacktem Kunststoffgranulat.
Die Kartons werden via Bandmaschine gebunden und auf Europaletten zu ca. 40 Stck. gestapelt und mit Folie umwickelt.
Gewicht einer Palette = ~1000 KG.
In der Regel haben wir 2 Paletten zu je 1000 KG zur Abholung bereit stehen.
In Bezug auf das Ladevolumen passen in den Sprinter locker 3 Paletten.

So, jetzt zum eigentlichen Problem:
Wir haben den/die Fahrer des öfteren darauf hingewiesen, dass das Gewicht von 2 Paletten zu einer Überladung seines Fahrzeuges führt, erst recht wenn er zudem schon mit Ware anderer Kunden beladen ist.
Der Fahrer und sein Vorgesetzter nehmen dies in Kauf und lassen sich trotzdem beladen.
Wer hat nun letztendlich die Verantwortung für den Transport ?

---Ich möchte noch anmerken, dass selbst mit nur einer Palette das Fahrzeug in Verbindung mit der schon vorhandenen Ware anderer Kunden überladen sein könnte da ich ja das Gewicht dieser Ware nicht kenne.----


mfG

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MagNet-99 Geschrieben am 07 Mai 2009



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16 Juni 2006
2708 Beiträge
Hallo roffel,

der Fahrer ist hier klar in der Verantwortung, da die Abstimmung Ladungsgewicht zu Nutzlast und Achslast Teil der betriebssicheren Verladung ist. Und für die ist der Fahrer verantwortlich, nicht der Verlader.

Wenn Du aber berechtigte Zweifel hast oder sogar wissentlich überlädst, dann bist Du sicher mit dabei......

Ich würde mir bei Zusammenladung die anderen Papiere und den Fahrzeugschein zeigen lassen.

Wenn es nicht passt wegschicken. Der Unternehmer soll ein anderes Auto schicken. Auch eine Bekundung des Fahrers schriftlich / mündlich schützt dich vor Strafe nicht....

Gruss
MagNet-99

roffel Geschrieben am 07 Mai 2009



Dabei seit
07 Mai 2009
3 Beiträge
Hallo und erst mal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wir stehen fast jeden Tag vor dem Problem.

Ergo werde ich mich in Zukunft weigern den Kleintransporter wissentlich zu überladen.
Wie sieht es aus wenn mich mein Vorgesetzter anhält trotzdem zu beladen; kann ich dann trotzdem belangt werden ? -- vermutlich ja --



>>> hab grad mal auf der MB-Seite nachgeschaut; ist ein Sprinter -lang und der darf in der Ausführung zGG 5,0 t 2510 KG zuladen -- das würde ja noch passen.
Das werde ich morgen gleich mal abklären.

mfG

MagNet-99 Geschrieben am 07 Mai 2009



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
roffel wrote:
Wie sieht es aus wenn mich mein Vorgesetzter anhält trotzdem zu beladen; kann ich dann trotzdem belangt werden ? -- vermutlich ja --
Dazu gibt es 2 Antworten:

1. Lass es Dir schriftlich geben !

2. Erlaub mir hier bitte den Sarkasmus: Wenn Dein Boss sagt Du sollst dem Fahrer eine Donnern machste da ja auch nicht oder ?

Gruss
MagNet-99

thomcat Geschrieben am 08 Mai 2009



Dabei seit
26 Januar 2005
213 Beiträge
Hallo Roffel,

es wurde von der rechtl. Seite von MagNet-99 wohl alles gesagt bzw. erklärt.
Ich persönl. bin der Meinung, dass man mit solchen Transportunternehmen, die täglich das falsche Equipment zur Beladung schicken, erst garnicht zusammenarbeiten sollte.
Vermutlich bist Du nicht in der Position bei der Auswahl mitzuwirken? Du mußt dich mit der Qualität die der "Chefeinkäufer für Transportleistungen" bestellt hat herumschlagen?
Diese "Einkaufspraxis" finde ich aus 2 Punkten bedenklich (vorsichtig ausgedrückt):
1.) aus Gründen der Verkehrssicherheit
2.) ungerecht gegenüber ordentlichen und gewissenhaften Transportunternehmer

Gruß
Thomcat

MagNet-99 Geschrieben am 08 Mai 2009



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
......und wenn Dir noch Argumente fehlen oder der Arbeitsplatzerhaltungstrieb alle anderen Bedenken überlagert:

Derjenige der die Oberaufsicht über die Verladung hat, und das ist wenn nicht übertragen der Geschäftsführer, dann gibt es auch mal ein saftiges Ordnungswidrigkeitengeld und bei Unfällen durch die Überladung sogar in Richtung Straftatbestand. Und dazu gibts immer Punkte...;-)

Wenn also bei mangelnder Ladungssicherung oder anderen 'Verlader-Fehlern ein paar Tage lang LKW angehalten werden, weil die BAG oder Polizei vor Eurem Betrieb 'kampiert', dann ist Eure Chef 'Fußgänger'. Das Argument zieht meistens .......

Gruss
MagNet-99

roffel Geschrieben am 08 Mai 2009



Dabei seit
07 Mai 2009
3 Beiträge
Hallo und danke für eure Antworten.
Wir haben das heute alle nochmal besprochen und werden die Angelegenheit nächste Woche in Angriff nehmen.
Heute war der Fahrer mit einem neuen Transporter da -- ein Iveco mit Hydraulikbühne (sah aus wie ein noch im Wachstum befindlicher 7,5 Tonner).
Vom Ladevolumen her hätten da 6 Paletten rein gepasst, als ich aber auf Nachfrage nach dem zulässigen Ladegewicht 1000 KG als Antwort bekam ist mir die Kinnlade runter gefallen.
Offensichtlich frißt die Bühne wieder einen Großteil des Möglichen durch ihr Eigengewicht auf.
Gut aber, dass ich heute schon frühzeitig abschätzen konnte dass ca. 2,5 t Ware zusammen kommen und somit der Paketdienst informiert wurde;
es kam dann ein 2. Transporter.
Wie auch schon richtig bemerkt wurde habe ich keinen Einfluss auf die Qualität der Spedition bzw. der Auswahl.
Aber ganz klar werde ich versuchen hier etwas zu ändern.
Schliesslich muss ich es mit meinem Gewissen vereinbaren wenn mal etwas passieren sollte.

Mayerhofer Geschrieben am 13 Mai 2009



Dabei seit
14 Mai 2005
722 Beiträge
Hallo,

ich bin nicht ganz damit einverstanden, dass der Fahrer alleinig für eine Überladung Haftbar gemacht werden kann!

Die Grundlage der Pflicht zur Ladungssicherung durch den Verlader bildet der § 22 StVO, denn er ist nicht, wie allgemein angenommen wird, ausschließlich an den Fahrer gerichtet.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit seinem Beschluss vom 27.12.1982 zu § 22 StVO entschieden, dass neben dem Fahrer auch der Verlader für die verkehrssichere Verstauung der Ladung verantwortlich ist.


Und zur Verkehrssicheren Verladung gehört meines Wissens auch die Einhaltung der zur Verfügung stehenden Nutzlast dazu.

Denn wenn ein überladerner LKW, Sprinter etc. wegen des nicht zulässigen Gesamtgewichtes bzw. der überhöhten Ladung einen Schaden verursacht z.B. aufgrund eines längeren Bremsweges, der vom Verlader in Kauf genommen wurde, dann kann der Fahrer nicht alleine dafür haftbar gemacht werden...


Gruß
M.Mayerhofer

MagNet-99 Geschrieben am 13 Mai 2009



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
jau, da hast Du natürlich Recht....

aber ....

dafür gibt es ja die Trennung nach 'beförderungsicherer Verladung' in der Verantwortung des Verladers und 'betriebssicherer Verladung' in der Verantwortung des Fahrers.

Gruss
MagNet-99

cargojobber Geschrieben am 31 Mai 2009



Dabei seit
05 Dezember 2007
47 Beiträge
Hallo zusammen,

ich stimme den vorherigen Argumenten und Mitteilungen von "Mayerhofer" und MagNet99 völlig zu,

in diesen Fällen sitzen "Alle" mit im Boot,

Verlader, Fahrer und dessen Arbeitgeber !

Es wird also auch um das jeweilige "Mitverschulden", Dulden, Zulassen,...
gehen werden.


Viele Grüße

Cargojobber

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