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Überschreitung Gesamtgewicht - Toleranzen & Grundlagen?


Nick Geschrieben am 06 Juni 2009



Dabei seit
06 Juni 2009
1 Beiträge
Hallo.

Ich bin Belader von LKW-Sattelzügen 40to.
Ich verlade Stückgüter mit per CMR/ Frachtbrief definiertem Gewicht per Stapler auf normale Sattelzüge.

Aufgrund nicht endender Diskussionen rund um die Beladung bin ich auf der Suche nach rechtlichen Grundlagen. Ich bin unterwiesen in Ladungssicherung nach VDI 2700, habe diese in Papierform vorliegen, ich handle "verantwortlich" und versuche massgeblich die Ladungssicherung bestmöglich nach VDI umzusetzen bzw vom LKW-Fahrer als Erfüllungsgehilfe umsetzen zu lassen (Übertragung der Ausführung der Ladungssicherung auf den Fahrer, wobei der Belader verantwortlich bleibt).


Nun zu meiner Frage zum Thema maximales Gesamtgewicht 40 Tonnen.

Die Ladungen werden von uns pro Forma mit bis zu 25 Tonnen disponiert und entsprechende Fahrzeuge bei den Speditionen bestellt. Diese Fahrzeuge haben laut Fz-Schein Leergewichte von unter 15 Tonnen. Realerweise stehen sie jedoch beladefertig mit vollen Tanks, jeder Menge Tauschpaletten und Ladungssicherungsmitteln wie Keilen und Kanthölzern, oder Schubboden-System mit bis zu über 17 To Istgewicht da. Werden dann noch 25 Tonnen Ladung draufgepackt, hat der LKW ein Istgewicht von über 42 Tonnen : + 5% Überladung


Aus diversen Unterweisungen zum Thema der Beladung ist Folgendes bekannt:
*es werden Absender, Verlader und Frachtführer in Bezug genommen
*es ist der Staplerfahrer als Belader haftbar, wenn er in Eigenverantwortung handelt (das ist der Fall)
*es kann die Verantwortung des Staplerfahrers nicht auf den Fahrer oder die Spedition übertragen werden
*Ladungshilfsmittel und Leerpaletten zählen als Ladung

Die offensichtlich "schweren" Fahrzeuge werden nur bis zu einem Gesamtgewicht von 40 Tonnen maximal per Endwiegung mit Wiegeschein beladen. Das bedeutet jedoch, dass viele disponierte Fahrzeuge aufgrund zu hohem Leergewicht (Eingangswiegung mit Wiegeschein) nicht beladen werden, bzw. ihre Leerpaletten entladen müssen.

Angeblich ist eine Toleranz vorhanden, je nach Aussage des LKW-Fahrers bis zu einer Tonne Überladung. In der StVo steht jedoch 40 To maximal zulässiges Gesamtgewicht, ohne Angabe einer Toleranz.

Aufgrund dessen, dass unsere Ware nicht selbst vom Fahrer geladen werden kann, bleibt die Verantwortung für eine Überladung (beförderungssichere Verladung) in erster Linie beim Verlader hängen.
Der Fahrer könnte höchstenfalls die Paletten später zugeladen haben, sofern diese nicht als Formschluss verbaut wurden (Stirnwand).

Gibts es stichhaltige Unterlagen zum Thema der Gewichte, der Toleranzen bei Verwiegung und zu den möglichen Grenzen? Die Zielsetzung ist eine rechtlich einwandfreie Verladung beim Absender bzw Verlader.
Die Bussgelder werden von den Speditionen in Kauf genommen, aber was ist mit den strafrechtlichen Konsequenzen bei Unfällen mit Personenschaden oder Todesfolge? Ab welchem Wert wird dort gerechnet?

Der Frachtführer ist zwar verpflichtet ein geeignetes Fahrzeug zu stellen, aber der Belader hat trotzdem die Pflicht diese Eignung zu überprüfen: Woran hat das zu erfolgen? Ist eine Eingangswiegung mit Wiegeschein zur Absicherung zwingend erforderlich, wenn das angegebene Leergewicht lt Fz-Schein wegen Diesel, Paletten und Ladungssicherungshilfsmitteln grob abweicht? Reicht es aus, ohne Tauschpaletten vom Leergewicht lt. Fz-Schein als Basis auszugehen?
Was ist mit dem Gewichtsunterschied von vollen Tanks zu leeren Tanks, der im Grenzfall allein bis zu 2% zu einer Überschreitung der 40 Tonnen führt?
Gibt es eine Messtoleranz der verwendeten Waage?


Für wertvolle Infos wäre ich sehr dankbar.

CARGOFORUM PARTNER

MagNet-99 Geschrieben am 08 Juni 2009



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Hallo Nick,

leider bin ich in diesem Thema nicht so fit. Es melden sich aber bestimmt noch die LKW-Experten zu Wort, ein wenig Geduld. Vielen Dank ersteinmal das Du das Thema so ausführlich geschildert hast. Leider machen sich nicht alle Verlader solche Gedanken....

Vielleicht helfen Dir diese Links weiter, ansonsten nur für die die sich noch nicht damit beschäftigt haben:

www.burhoff.de/rspr/te..._00021.htm
Gerichtsurteil - Hier wurden bei einem 40 Tonner ganze 60 KG Toleranz abgezogen ;-)

www.bernd-huppertz.de/...ladung.pdf
Hier steht, welches Gewicht im FZ-Schein herangezogen wird
(unter F2 aus-gewiesene (amtlich) zulässige Gesamtmasse).
Hier auch die unbelegte Aussage mit Verweis auf § 31 c StVZO : Bis 5 % drüber Weiterfahrt

Aus 'Der Güterkraftverkehrsunternehmer' Von Cornelius Jansen, Christian Durmann:
3.3.4 Fragen und Antworten
20. Gibt es Toleranzen beim Überschreiten der Maße und Gewichte ?
Antwort: Nein, § 32 Abs. 8 StVZo läßt keine Ausnahme zu.

Gruss
MagNet-99

TheDispatcher Geschrieben am 02 Oktober 2009



Dabei seit
24 August 2009
196 Beiträge
kurz und knapp :

Im Gesetzestext wirst du keine Toleranz finden

Bei Kontrollen durch Polizei oder BAG werden Toleranzen
sicher bis 3 % Überladung manchmal sogar bis 5 % nicht
geandet.

Im Falle eines Unfalls , mit eventueller Todesfolge
gibts da kein Spielraum für den Staatsanwalt / Richter.

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