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Sendungserfassung durch den Kunden. Wer haftet für Fehler?
Lufti |
Geschrieben am 10 Juni 2009
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Dabei seit 13 März 2007 237 Beiträge
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Hallo Kollegen,
viele Sammelgut-Spediteure bieten für Ihre Kunden Sendungserfassungen übers Internet an (also durch den Kunden selbst).
Als Beispiel könnte ich z.B Esis-K von Emons nennen.
Hierbei erfasst z.B der Verlader seine Sendung selbst im System des Spediteurs. Über dieses kann er dann auch die Sendungs- und Routerlabels ausdrucken welche auf das/die Packstücke kommen.
Das ganze ist somit ähnlich zu den Systemen bekannter Integrator (UPS, TNT etc.)
Uns stellt sich im Rahmen eines laufenden Geschäfts nun die Frage:
Der Kunde erledigt damit praktisch die Arbeit des Spediteurs (anbringen von Speditionslabeln, Eintragen ins Speditionseigene System).
Wird beim Erfassen der Sendung oder aufbringen der Labels nun ein Fehler begangen (falsches Label auf falsches Packstück etc.) ... Wer haftet?
Rein rechtlich müsste der Versender doch damit zum Erfüllungsgehilfen des Spediteurs werden, da er dem Spediteur Arbeit abnimmt. Ergo --> Für fehler durch Fehlkennzeichnung haftet der Spediteur selbst...
Soweit zur Theorie.
In der Praxis wird es natürlich nicht so gehandhabt.
Was haltet ihr von dem Sachverhalt?
Danke und Grüsse
Lufti
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CARGOFORUM PARTNER
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MagNet-99 |
Geschrieben am 10 Juni 2009
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Moin Lufti,
nee, da biste falsch gewickelt.
Wenn Du die Label nicht aufbringst und erfasst, dann macht es der Spediteur und die Dienstleistung wird teurer.....
Bringst ja bei McDonalds auch Dein Tablett selber weg ^^
LG
MagNet-99
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Lufti |
Geschrieben am 12 Juni 2009
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Dabei seit 13 März 2007 237 Beiträge
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Hallo Mag-Net,
gesetzt dem Falle, dass der Versender selbst belabelt / erfasst. Wie ist dann die Rechtslage? Diesen Aspekt wollte ich betrachten.
Sicherlich ist es eigentlich die Aufgabe des Spediteurs.
Grüsse
Lufti
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MagNet-99 |
Geschrieben am 12 Juni 2009
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Der Absender haftet für falsche Angaben, Erfassungsfehler, falsche Belabelung usw....
HGB § 412 / 427 und analog CMR Art. 7 / 17
Ich möchte weiterhin behaupten, das der Absender/Verlader und der Spediteur eine Vereinbarung zum Thema Datenaustausch gezeichnet haben und hier u.a. vermerkt ist, das der Absender für seine Fehler selbst gerade stehen muss.
Gruss
MagNet-99
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cargojobber |
Geschrieben am 13 Juni 2009
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Dabei seit 05 Dezember 2007 47 Beiträge
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Guten Morgen an die Teilnehmer.
Ich schliesse mich der grundsätzlichen Auffassung von MagNet99 an.
Gibt es bezüglich des Datenaustausches denn Vereinbarungen, die eine evtl. Haftung regeln ?
Siehe auch §§ 455 HGB ff. (insbesondere Absatz 2, Satz 1und 3)
Ich persönlich sehe, sofern keine Vereinbarung in Schriftform besteht, hier eine "hervorragende" Möglichkeit, dem Versender den "schwarzen" Peter zuzuschieben, - und das ohne jegliche Risikoübernahme, - sollte dem nichts in Schriftform entgegenstehen.
Viele Grüße
Cargojobber
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