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Haftung wegen Nichterfüllung des Transportvertrages


katzeanke Geschrieben am 14 November 2008



Dabei seit
20 März 2005
4 Beiträge
Hallo zusammen,

habe folgendes Problem:

Firma A erteilt Spedition B den Auftrag Ware zu einem Fixtermin mit Zeitfenster beim Kunden anzuliefern. Spedition B gibt den Auftrag weiter an Spedition C, die einen Subunternehmer einsetzen.
Am Abholtag zur vereinbarten Zeit 16.00 kommt kein Fahrzeug. B fragt bei C nach und erhält die Antwort Auto kommt gleich. Nach einer Stunde immer noch keine Abholung. Erneute Nachfrage bei C, Antwort nun „Fahrzeug kommt gegen 20.00 Uhr“. Firma A zwar ungehalten, schickt das Lagerpersonal aber nach Hause mit der Anweisung um 20.00 Uhr wieder zu erscheinen. Um 20.00 immer noch kein Auto und Subunternehmer geht jetzt nicht mehr ans Telefon. Da die Lieferung unbedingt am nächsten Tag erfolgen muß, organisiert Spedition B eine Sonderfahrt zu einem deutlich höheren Preis. Die Abholung kann aber erst gegen 22.00 Uhr erfolgen, da das Ersatzauto erst dann erscheinen kann. Also das Lagerpersonal wieder nach Hause geschickt, mit der Information „um 22.00 Uhr wird verladen“. Das klappte nun auch und die Ware war pünktlich beim Empfänger.

Nun das Problem:
Spedition B schickte am nächsten Tag eine Haftbarhaltung an Spedition C in Höhe des nun ausgegebenen Frachtpreises für die Sonderfahrt. Es kam keine Reaktion von C, also erfolgte Rechnungslegung an C.
Gleichzeitig auch Rechnungslegung an Firma A über den vereinbarten Frachtpreis. Firma A hat nach 2,5 Wochen diese Rechnung reklamiert und verlangt Schadenersatz für die zusätzlichen Aufwendungen und nennt auch eine Betrag, welchen man akzeptieren kann.
Spedition C erkennt trotz erhaltener Haftbarhaltung den Rechnungsbetrag, nach fast 2 Wochen nicht an und verlangt, dass von dieser Rechnung der vereinbarte Frachtpreis abgezogen wird. Sie wollen auch nicht die Kosten der Firma A übernehmen und alle anderen Kosten von Spedition B. Was eigentlich noch mehr wäre als der an Spedition C in Rechnung gestellte Betrag.
Wie sollen wir uns nun verhalten? Wie hoch ist die Haftung? Bei Nichteinhaltung des Fixtermines mit Zeitfenster wäre der Vertrag geplatzt, es gab also keine andere Möglichkeit als am späten Abend eine Sonderfahrt zu organisieren. Bei geplatzem Vertrag wären die Schadenersatzfordungen um ein vielfaches höher gewesen.

Ich hoffe Ihr konntet mir folgen, mich verstehen und mir helfen.

Vielen Dank und ich warte auf Eure Antworten.

CARGOFORUM PARTNER

BeatSuter Geschrieben am 22 Mai 2009



Dabei seit
03 April 2009
27 Beiträge
Als Firma A würde ich mit der Spedition B nicht mehr arbeiten - ausser die
Spedition B entschädigt mich für den entstandenen Schaden. Die Firma B
hat einen falschen Subunternehmer gewählt. Folglich soll die Firma B die Zusammenarbeit mit dem Subunternehmen sofort einstellen. Mit einem solchen "Leistungsausweis" hat das Subunternehmen sicher kein Geld, um Fehler zu bezahlen.

konstadinos Geschrieben am 14 Juni 2009



Dabei seit
16 Januar 2009
134 Beiträge
@alle

Bin zwar neu hier aber ein Alter Hase sozusagen( Mit verlaub)

Zum Fall:

A klagt B an wegen nicht bevolgen der Anweisung. (Beladung 16 Uhr.)
Bezeichnung: Sonstige Vermoegensschaden.
Alle mehrkosten fallen an B.Jedoch max. das 3fache das bei Verlust zu Zahlen Waere. 422 431 433 HGB.
ADSp 22-24. 3mal Fracht. Haengt davon ab ob B nur als Besorger auftritt oder selbsteintritt.

B Klagt nun C.

B Verklagt C wegen Positive Vertragsverletzung.
Das HGB verweist zum BGB wo es Besagt jeder der einen Anderen einen Schaden verursacht ist verpflichtet den zu Erstatten.

C Zahlt an B Den Aufwand der Noetig war um Selber keine PVF zu Begehen. Fracht der Sonderfahrt plus die Mehrkosten die A an B in Rechnung Gestelt hat.

Sich dran Halten und eventuell vor Gericht darauf hinweisen.
Kann eigentlich nichts Schiefgehen.

Gruss

Kosta

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